Das Auslandsadoptionsverfahren für die Adoptiveltern
Bei der Auslandsadoption müssen Adoptionsbewerber viele Schritte gehen. In diesem Kapitel erhalten Sie umfangreiche Informationen über die einzelnen Etappen der Auslandsadoption.
Bei der Auslandsadoption müssen Adoptionsbewerber viele Schritte gehen. In diesem Kapitel erhalten Sie umfangreiche Informationen über die einzelnen Etappen der Auslandsadoption.
Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Bei der Bemühung um die Adoption eines ausländischen Kindes gibt es viele Unsicherheiten und Fragen. Den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ist die Aufgabe anvertraut, den Ablauf des Verfahrens im Interesse der zu vermittlenden Kinder und Adoptionsbewerber verlässlich zu gestalten.
Vor der Reise müssen die Bewerber sich je nach Land um Visa und Impfungen kümmern. Die Vermittlungsstelle regelt die Unterbringung der Bewerber und die Kontakte mit den Behörden, bestellt einen Dolmetscher und einen Rechtanwalt. Die Adoptionsbewerber werden vor Ort begleitet.
Was die rechtliche Seite der Adoption angeht, ist es möglich, sie in Deutschland nochmals überprüfen zu lassen, denn sie ist bisher ja nur nach dem Gesetz des Heimatstaates des Kindes erfolgt.
Herbert Riedle und Barbara Gillig-Riedle nennen in ihrem "Ratgeber Auslandsadoption" einen Betrag von oft mehr als 10.000 Euro für ein Auslandsadoptionsverfahrens.