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Übersicht

Versicherungen für Pflegefamilien

Versicherungen für Pflegefamilien: Hier erfahren Sie mehr über Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Versicherungen für Pflegefamilien: Hier erfahren Sie mehr über Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Basiswissen

Krankenversicherung für Pflegekinder

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.
Tiefergehende Information

Rentenversicherung für Pflegeeltern

Beiträge nach § 39 Absatz 4 SGB VIII
Basiswissen

Unfallversicherung

Seit der Änderung des KJHG (SGB VIII) zum 1. Oktober 2005 erhalten die Pflegeeltern ihre Unfallversicherung erstattet.