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11.06.2020
Abschlussbericht

Diversität im Kinderschutz gestalten

Seit vier Jahren bieten die Kinderschutzzentren für interessierte Fachleute Fortbildungen im Rahmen einer Sommerhochschule zu Themen des Kinderschutzes an. So auch 2019. Nun wurden die Texte und Ergebnisse veröffentlicht. Die Texte zur 4. Sommerhochschule Kinderschutz geben einen fundierten Ein- und Überblick in die Inhalte der Sommerhochschule Kinderschutz, die vom 18. bis 20. September 2019 unter der Überschrift "Diversität im Kinderschutz gestalten" an der Hochschule Bremen stattfand. Bremer Schriften zur Sozialen Arbeit. Band 1. Hochschule Bremen.
Inhaltsangabe der 114-seitigen Broschüre
  1. Vorwort der Herausgeberin der Reihe Annette Harth, Hochschule Bremen
  2. Vorwort der Herausgeber*innen Band 1 Sabine Wagenblass und Christian Spatscheck, Hochschule Bremen.
  3. Die Sommerhochschule Kinderschutz: Neue Wege zwischen Hochschule und Praxis gehen Stefan Heinitz, Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.
  4. Kinderschutz in einer Gesellschaft der Vielfalt Antje Krueger, Hochschule Bremen.
  5. Eingriffe in Familien früher und heute: historische Beispiele von Kindswegnahmen und Einblicke in ein laufendes Forschungsprojekt zur aktuellen Kinderschutzpraxis in der Schweiz Aline Schoch und Brigitte Müller, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Muttenz/Schweiz.
  6. Von Kevin in Bremen bis zu „Deutschland schützt seine Kinder!“ Was hat das Reden über‘s Jugendamt gebracht? Michael Böwer, Katholische Hochschule NRW, Abteiling Paderborn Der spezif sche Blick: „schwierige“ Kinder, Fälle und ein methodisches Konzept, sozialpädagogisch zu verstehen und zu diagnostizieren Sabine Ader, Katholische Hochschule NRW, Abteilung Münster.
  7. Schutz und Unterstützung für Mädchen und junge Frauen Anmerkungen zu Diversität im Kinderschutz Claudia Daigler, Hochschule Esslingen.
  8. “... und wenn die Eltern nicht bereit und in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden ...“ - Zur Rolle und zu den Aufgaben von Jugendämtern und Familiengerichten bei der Abwendung von Kindeswohlgefährdung Reinhold Schone, Fachhochschule Münster Seite.
  9. Diversität im Kinderschutz in ländlichen Räumen gestalten Michael Herschelmann, Hochschule Emden/Leer.
  10. Umgang mit Sexualität, Paarbeziehungen und digitalen Medien in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Meike Kampert, Hochschule Landshut, und Tanja Rusack, Stiftung Universität Hildesheim.
  11. Wenn das Leben verrückt spielt – Psychisch erkrankte Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe Michael Hipp, Erkrath.
  12. (Trans?) Identität! -oder- Wer bin ich und wen interessiert das? Axel Iseke, Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW).
  13. Kindern eine Sprache geben - Möglichkeiten und Grenzen des Sprechens mit gewaltbelasteten Kindern Anna Fischbeck, Jana Rump und Kathrin Moosdorf, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bremen e.V., Kinderschutz-Zentrum.
  14. Menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit – Aufgaben, Spannungsfelder und Herausforderungen für die Kinderschutzarbeit Christian Spatscheck, Hochschule Bremen 
Fazit und Ausblick

Die hier formulierten Aufgaben, Spannungsfelder und Herausforderungen münden in einem Gesamtkonzept einer menschenrechtsbezogenen Kinderschutzarbeit (vgl. Maywald 2018). Dieses reicht in seinen relationalen und emanzipatorischen Ansprüchen weiter als das bloße Arbeiten mit einzelnen „Fällen“ und ihren familiären Bezugsgruppen. Vielmehr geht es um aktive fachliche Positionierungen, die Kinderschutz als ganzheitliche und sozialräumliche Fragestellung betrachten und die Umsetzung der Subjektorientierung und der Demokratisierung der Institutionen des Kinderschutzes, der Bildung und Erziehung und des Gesundheitswesens voranbringt. Leider sind Menschenrechte hier nicht immer jene machtvollen „Trumpfkarten“, die bei konfiktreichen Auseinandersetzungen zum automatischen Schutz und zur Förderung vulnerabler Gruppen führen (vgl. Ignatief 2002: 45). In rechtsphilosophischer Hinsicht sind sie zwar die objektivsten und höchsten Grundlagen zur Regelung unseres Zusammenlebens (vgl. Dworkin 2007), aber die Alltagserfahrung zeigt, dass ein Bezug auf die Menschenrechte nicht immer hilft, die für sie hinderlichen politischen, institutionellen und familiären Bedingungen außer Kraft zu setzen und den Menschenrechten jene innere Durchsetzungskraft zu geben, die sie aus fachlicher Sicht haben sollten. Diese Entwicklungen werden durch das Aufkommen von illiberalen und antidemokratischen Strömungen in unseren Gesellschaften aktuell noch weiter verstärkt (vgl. Ife 2018). Dennoch sind die Menschenrechte längst nicht wirkungslos. Trotz aller Einwände sind sie weiterhin klare und schlüssige ethische Argumente, deren Geltung und Realisierung in sich ändernden Kontexten immer wieder diskutiert und auch im Einklang mit sozialen Bewegungen und institutionellen Akteur*innen immer wieder neu eingefordert werden muss (vgl. a.a.O.). Damit können auch im Kinderschutz wichtige Machtmittel erschlossen werden und entlang des professionellen Mandates der Sozialen Arbeit eingesetzt werden. Gerade in den sich aktuell sehr schnell wandelnden gesellschaftlichen Kontexten müssen diese als Legitimationsbasis jedoch immer wieder neu „vom Kopf auf die Füße gestellt“ (Kappeler 2008) werden indem sie neu erstritten, eingefordert, verhandelt und ausgestaltet werden.

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