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18.12.2008
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erstattungen zur Alterssicherung, Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung einkommensteuerfrei

Aufgrund des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde § 3 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz (EStG) neu gefasst.

Änderungen aufgrund des mit dem Kinderförderungsgesetz neu gefassten § 3 Nr. 9 EStG

Mit dem Kinderförderungsgesetz wurden die im Rahmen der Vollzeitpflege (Bereitschaftspflege) und der Kindertagespflege gezahlten Erstattungen des Trägers der Jugendhilfe zur Unfallversicherung, Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Einkommensteuer befreit. Insofern werden die entsprechenden BMF-Schreiben an die neue Rechtslage angepasst

hier finden Sie das Schreiben des Bundesfinanzministeriums

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