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Alternative Pflegekind
Themen:
Mit einem Kind leben zu wollen, kann auch bedeuten, mit einem Pflegekind zu leben.
Was unterscheidet das Pflegekind von einem Adoptivkind?
Zuerst einmal und sicherlich vorrangig die juristische Position des Kindes. Während ein Adoptivkind auch juristisch gesehen das Kind "seiner" neuen Eltern wird (also wie ein leibliches Kind den Adoptiveltern zugeordnet wird), bleibt das Pflegekind juristisch gesehen seiner Herkunftsfamilie zugeordnet. Es behält deren Namen, seine leiblichen Eltern sind ihm unterhaltsverpflichtet, es ist dort erbberechtigt etc. Diese Eltern sind auch weiterhin Inhaber der elterlichen Sorge für das Kind, es sei denn, sie haben gegen das Wohl des Kindes gehandelt, so daß das Familiengericht ihnen dieses Sorgerecht entzogen und auf einen Vormund übertragen hat.
Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet also, zwar mit diesem Kind zu leben, aber auch zu akzeptieren, daß dieses Kind im besonderen Maße ein Kind zweier Familien ist.
Die besondere Lebenssituation eines Pflegekindes drückt sich darin aus, dass:
- die Pflegeeltern den Alltag des Kindes bestimmen und entscheiden, der Sorgeberechtigte jedoch wichtige Grundentscheidungen für das Kind fällt (z.B. Operationen, Schuleintritt etc.)
- viele Pflegekinder Umgang mit ihren leiblichen Eltern haben z.B. Besuchskontakte
- das Pflegekind anders heißt als seine Pflegefamilie
- das Pflegekind eine Lebensgeschichte mit in seine neue Familie bringt, die sein Verhalten und seine Persönlichkeit geprägt hat und weiter prägt
- dieses Kind Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern bzw. die Gesellschaft hat und die Pflegeeltern daher für dieses Kind Pflegegeld bekommen
- die Pflegefamilie Anspruch auf Beratung und Betreuung durch das Jugendamt hat
- das Jugendamt darüber hinaus zu beobachtet hat, ob das Kindeswohl in der Pflegefamilie nicht gefährdet ist
- die Pflegefamilie also bereit sein muß, sich in ihrer Privatheit nicht zu verschließen, sondern offen und flexibel auf die Bedürfnisse des Kindes und die Bedingungen seiner Unterbringung zu reagieren.
Ausführliche Beratung durch Jugendämter
Von den Kindern, die auf Dauer in der Pflegefamilie bleiben können, werden etwa 25 Prozent nach einiger Zeit doch von ihren leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben und durch die Pflegeeltern adoptiert.
Adoptionsbewerber/innen, die sich überlegen, auch ein Pflegekind aufnehmen zu können, werden von den Jugendämtern und anderen Vermittlungsstellen ausführlich beraten. Von diesen Vermittlungsstellen wird natürlich auch die besondere Motivation dieser Bewerber beachtet, so daß schon darauf geachtet wird, daß zu solchen Pflegeeltern auch nur Kinder vermittelt werden, die nach fachlichem Ermessen wohl auf Dauer in der Pflegefamilie bleiben können.
Annahme mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption
Darüberhinaus können Pflegekinder, die überwiegend in der Pflegefamilie aufgewachsen sind und diese Familie als "ihre" Familie ansehen, dann, wenn sie volljährig geworden sind, selbst einen Antrag auf Adoption durch ihre Pflegeeltern stellen. Obwohl das "Pflegekind" dann schon volljährig ist, kann eine solche Adoption erfolgen wie die Adoption von Minderjährigen. Hier soll juristisch das nachvollzogen werden, was defacto im Leben des Kindes schon entstanden ist: klare Zugehörigkeit zur neuen Familie.