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Anrechnung von ALG II Leistungen / Miete

Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Werbungskosten und des Selbstbehalts für den Ehegattenunterhalt nicht aus, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.

Reicht das Einkommen durch den Ehegattenunterhalt und anderen Einkünften nicht aus, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Anträge erhalten Sie bei der örtlichen ARGE.
Bei der Berechnung der ALG II Leistungen werden für das 3. Pflegekind die Kosten der Erziehung mit 75% und für das vierte Kind mit 100% angerechnet. Für die ersten beiden Pflegekinder entfällt die Anrechnung.

1. Beispiel:

Eine allein erziehende Pflegemutter erhält für das erste und zweite Pflegekind je 210 € Kosten der Erziehung zuzüglich zu dem Aufwendungsersatz für das Pflegekind. Es erfolgt keine Anrechnung auf die SGB II Leistungen.

2. Beispiel:

Ein allein erziehender Pflegevater hat drei Pflegekinder, für die er je 210 € Aufwendungsersatz erhält. Diese Kosten bleiben für das erste und zweite Pflegekind frei, für das dritte Pflegekind werden 75 % von 210 € ( 157,50 €) auf die Leistungen des SGB II angerechnet.

3. Beispiel:

Eine allein erziehende Pflegemutter hat vier Pflegekinder, für die sie je 210 € Kosten der Erziehung erhält. Für die ersten beiden Pflegekinder bleiben diese Kosten frei, für das dritte Pflegekind werden 75 % (157,50 €) und für das vierte 100 % (210,00 €) auf die Leistungen nach SGB II angerechnet.

Anrechnung vom Mietanteil

Mietanteil für das Pflegekind:
Das Pflegekind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft. Deshalb ist der Mietanteil, der auf das Pflegekind entfällt nicht zu berücksichtigen.

Beispiel:
Ein Pflegeelternpaar hat ein Pflegekind und eine Gesamtmiete von 600,00 €. Hiervon können nur die Kosten von 400,00 € (600,00 : 3 x 2) im Rahmen von SGB II berücksichtigt werden, da die Berücksichtigung nur für Bedarfsgemeinschaftsmitglieder erfolgen kann.
Der Mietanteil von Haushaltsgemeinschaftsmitgliedern dagegen ist herauszurechnen.

Der Deutsche Verein ist in seinen Empfehlungen zum Pflegegeld aus Sepember 07 von einem Mietanteil von 80 € im Pflegegeld ausgegangen.

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Letzte Aktualisierung am: 
01.04.2009