Sie sind hier

Tiefergehende Information

Anrechnung des Pflegegeldes auf die Jugendhilfe

Unser Jugendamt möchte das Pflegegeld der Pflegeversicherung für unser behindertes Pflegekind bei dem Pflegegeld der Jugendhilfe anrechnen. Ist dies berechtigt?

Unser Jugendamt möchte das Pflegegeld der Pflegeversicherung für unser behindertes Pflegekind bei dem Pflegegeld der Jugendhilfe anrechnen. Ist dies berechtigt?

Hierzu ein interessanter Auszug aus einem Rechtsgutachten des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) aus der Zeitschrift JUGENDAMT Ausgabe 11/2010, Seite 485, in dem sich das DIJuF mit der Frage auseinander setzt, ob die Leistungen des Pflegegeldes nach SGB XI und des Pflegegeldes nach SGB VIII (Jugendhilfe) zweckgleich sind und somit verrechenbar wären.

Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, die Pflege in häuslicher Umgebung entsprechend den Grundsätzen der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung selbst zu gestalten und einen Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu bieten. Diese Bedingungen dürften für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe jedenfalls dann noch erfüllt sein, wenn die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilien stattfindet. ...

(Die Pflegekasse) wird vielmehr auch bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie der Kinder und Jugendlichen zu Recht von einer häuslichen Pflege ausgehen, sodass ein in Vollzeitpflege untergebrachtes Kind oder untergebrachter Jugendlicher auch Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI hat.

Einen Unterschied hierzu sieht das DIJuF für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung, da hier diese Voraussetzungen der häuslichen Pflege nicht gegeben wären.

Weiter heißt es in dem Gutachten (Seite 486):

Nehmen Pflegeeltern ein pflegebedürftiges Kind auf, dessen Pflegebedarf sie selbst decken, so erhalten sie dafür unmittelbar vom anspruchberechtigten Kind das nach § 37 SGB XI gewährte Pflegegeld. Andernfalls müsste das Pflegegeld der Kinder- und Jugendhilfe nach § 39 SGB VIII den pflegerischen Aufwand mitentgelten und wäre entsprechend zu erhöhen. Dann könnte der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wiederum auf das Pflegegeld als zweckgleiche Leistung zugreifen, was lediglich einen zusätzlich und regelmäßig unnötigen bürokratischen Schritt beinhaltete.

Deutlich deckt die Pflegegeldleistungen der Jugendhilfe im Rahmen der Vollzeitpflege die häusliche Pflege nicht mit ab – es sei denn, dies wäre ausdrücklich in einer Vereinbarung so vermerkt und das Pflegegeld der Jugendhilfe durch die Höhe des Pflegegeldes nach SGB XI erhöht. Nur dann könnte das Jugendamt das Pflegegeld der Pflegeversicherung beanspruchen, weil ansonsten hier für eine zweckgleiche Sache zweimal gezahlt werden würde.

Eine Vereinbarung im Rahmen der Vollzeitpflege, die deutlich in dem gewährten (erhöhten) Pflegegeld die häusliche Pflege mit abdeckt ist jedoch völlig unüblich. Somit wird für EINEN Zweck nicht zweimal Pflegegeld gezahlt, sondern das Pflegegeld der Jugendhilfe in der Vollzeitpflege dient dem erzieherischen Bedarf, dem Unterhalt und der pädagogischen Leistung und das Pflegegeld der Pflegeversicherung dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege. Eine Verrechnung ist daher nicht statthaft.

Letzte Aktualisierung am: 
01.02.2011

Das könnte Sie auch interessieren

Nachricht

Pflegegeld in NRW 2021

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 hat das Land NRW - wie durch eine Mitteilung der Landesjugendämter vom 3. März 2021 an die leistungsverpflichteten Behörden bekannt gegeben wurde - das Pflegegeld in NRW erhöht.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Neue Pflegegeldsätze in NRW

Das zuständige Ministerium in NRW hat das Pflegegeld zum 1. September 2013 erhöht. Die letzte Erhöhung war im Mai 2012.
Aus der Praxis

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2017

Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.
Geänderte Rechtslage

von:

Heranziehung zu den Kosten der Erziehung bei eigenem Verdienst des jungen Menschen

Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pauschalkosten der Vollzeitpflege in NRW

Anpassung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege in NRW ab Januar 2015
Nachricht

Weiterhin unzureichendes Pflegegeld für Berliner Pflegekinder

Aktivverbund e.V. - Pflegeeltern für Pflegekinder, Landesverband Berlin-Brandenburg, hat eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin weist der Verband auf die völlig unzureichenden Pflegegeldzahlungen für die Berliner Pflegekinder hin, die seit 2012 nicht mehr angehoben wurden und erst im nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 aktualisiert werden sollen.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege in NRW

Die Erhöhungen der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege wurden im NRW-Ministerialblatt 33 v. 20.12.2013 veröffentlicht. Die neuen Pflegegeldsätze gelten ab 1. Januar 2014.
Nachricht

von:

Empfehlungen für die Vollzeitpflege in Bayern

Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetagsgelten gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33 SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in - Vollzeitpflege, Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege, Sonderpflege und Bereitschaftspflege.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erhöhung der Leistungen für die Vollzeitpflege in Bremen

In der neuen Landesrichtlinie von Bremen wird eine Erhöhung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII ab 1. Juli 2015 geregelt.
Politik

von:

Einkommenssteuerrechtliche Behandlung des Pflegegeldes

Im Frühjahr 2007 teilte das Bundesfinazministerium mit, dass die Erziehungskosten des Pflegegeldes ab 2008 besteuert werden sollten. Vor allem der Aktivverbund Berlin e.V. setzte eine Vielzahl von Aktivitäten in Gang, um diese Pläne zu verhindern. Mit Erfolg! Am 20. September wurden die Besteuerungspläne des Erziehungsgeldes zurückgezogen. Lesen Sie hier die Dokumentation.