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Antrag / Musterschreiben

Anregung zur rechtlichen Betreuung bei absehbarer Volljährigkeit

Bei manchen jungen Volljährigen ist ersichtlich, dass sie alleine den Alltagsangelegenheit nicht geregelt bekommen und einen rechtlichen Betreuer benötigen. Vormünder, Pflegeeltern und Verwandte können das Amtsgericht darauf hinweisen.

Was ist Betreuung?

Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, bekommen einen rechtlichen Betreuer. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man eine psychische oder geistige Behinderung hat. Ein Betreuer kann aber auch für kürzere Zeit nach dem Volljährigwerden notwendig sein, wenn der junge Mensch noch nachreift und nicht altersgemäß entwickelt ist.  Wir haben dazu einen sehr ausführlichen Artikel von Inge Mertens veröffentlicht - den Link finden Sie unten. 

Das hier als Beispiel aufgeführte Schreiben an das örtliche Amtsgericht wurde von Pflegeeltern eines Jungen mit FASD gestellt. Die Pflegeeltern waren ebenfalls Vormund des Jungen und kannten ihn gut genug, um deutlich zu erkennen, dass er nach seiner Volljährigkeit nicht alleine klar kommen würde. Sie hatten immer wieder erlebt, wie beeinflussbar er war und befürchteten gerade im Bereich der Finanzen schwierige Situationen. Da die Pflegeeltern nach der Volljährigkeit keine Vormünder mehr sein würden, könnten sie ihm rechtlich nicht mehr schützend zur Seite stehen. Daher entschlossen sie sich, das Amtsgericht auf den Bedarf des Jungen nach einem Betreuer aufmerksam zu machen. Das Amtsgericht reagierte, nahm Kontakt mit ihnen und dem bald Volljährigen auf und bestimmte die Pflegeeltern unmittelbar zu Betreuern nach dem 18. Geburtstag des jungen Volljährigen. 

Musterschreiben

Name, Adresse der Antragsteller

Adresse des örtlichen Amtsgerichts

Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir den Antrag unser Mündel/Pflegesohn F. ...., geb....., unter Betreuung zu stellen. Gerne möchten wir für ihn diese Betreuung übernehmen und stellen uns hiermit zur Verfügung.

F. hat eine Fetale Alkoholschädigung (FAS) und kam als traumatisiertes Kind im Alter von 3 ½ Jahren in unsere Familie. Er besucht die Förderschule in G. mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung und wird im nächsten Jahr diese Schule verlassen. F. bekommt seinen Alltag nicht ohne Hilfe geregelt. Er ist leichtgläubig, naiv und vergisst viel. F. braucht einen strukturierten Tagesablauf und ganz klare Grenzsetzungen.

Wir würden gerne persönlich bei Ihnen vorsprechen, um über F.s Betreuung zu reden. Er weiß, dass wir diesen Antrag stellen.

In Kopie fügen wir den letzten Hilfeplan vom Jugendamt Kreis W., den Bericht von Dr. Feldmann aus der FAS Ambulanz, unsere Bestallungsurkunden und den Schwerbehindertenausweis bei.

Mit freundlichen Grüßen

Weiterlesen: 
Fachartikel

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Rechtliche Vertretung oder Betreuung nach Volljährigkeit eines Pflegekindes

Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.
Letzte Aktualisierung am: 
16.10.2020

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