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Frage und Antwort

Ansparen für das Pflegekind?

Was gibt es zu beachten, wenn wir (Pflegeeltern mit Pflegekind in unbefristeter Vollzeit) unserem Pflegekind ein finanzielles Polster (z.B. in Form eines Sparkontos und/oder Fonds) anlegen möchten?

Wenn Sie für Ihr Pflegekind Geld anlegen wollen, dann tun Sie dies bitte nicht auf dem Namen des Kindes, sondern auf Ihrem Namen mit einer möglichen Verfügung für das Kind nach Volljährigkeit. Bitte bedenken Sie, dass der Sorgeberechtigte in Vermögensfragen – egal ob Vormund oder leibliche Eltern – auf das Vermögen des minderjährigen Kindes Zugriff hat. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, die Hand noch auf dem Geld zu haben, denn es ist auch nach Volljährigkeit nicht immer gegeben, dass Ihr Pflegekind dann schon umsichtig mit Vermögen umgehen kann und dafür noch etwas Zeit braucht. Vielleicht wäre eine Beratung bei einer Bank oder Sparkasse sinnvoll.

Letzte Aktualisierung am: 
10.05.2023

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