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Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §35 a SGBVIII
Themen:
- Rechtliche Grundlage
- Musterantrag
Rechtliche Grundlage
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend.
(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.
(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Absatz 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.
(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGBVIII wird beim zuständigen Jugendamt gestellt. Gegebenfalls verfügt das Jugendamt über einen entsprechenden Fachdienst, dem Psychosozialen Dienst.
Muster:
(Anschrift) (Datum)
(Adressat- Stadt*** Jugendamt *****)
Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGBVIII für (Name des Kindes und Geburtsdatum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für mein Mündel/Kind (Name des Kindes) Eingliederungshilfe.
Aufgrund seiner/ ihrer (drohenden) seelischen Einschränkungen/ Behinderung ist sie/er nicht in der Lage am gesellschaftlichen Leben (Schule?/ Freizeit?) ohne Hilfestellung teilzunehmen.
Bei (Vorname des Kindes) ist eine (drohende) seelische Behinderung/ Einschränkung festgestellt worden. Diese beeinträchtigt ihn/sie bei der Teilhabe im schulischen Bereich/ Freizeitbereich/.
Als Anlage füge ich Ihnen die Stellungnahme des Facharztes (Name des Arztes) als Kopie bei.
Ich bitte Sie um Bestätigung des Eingangs meines Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
von:
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