Sie sind hier
Antrag auf die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft durch die Pflegeeltern
Themen:
Pflegeeltern, die vorhaben, selbst Vormund ihres Pflegekindes zu werden, müssen einen entsprechenden Antrag an ihr Familiengericht stellen. Vorher ist es wichtig zu überlegen, ob die eigene Vormundschaft für das Pflegekind sinnvoll und von ihm gewünscht wäre. Manche Pflegekinder empfinden die Vormundschaft ihrer Pflegeeltern als gerade richtig und Sicherheit gebend, während andere Pflegekinder vielleicht auch mehr Loyalitätskonflikte zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern entwickeln. Es gibt nich die "eine" Lösung, aber bedeutsam ist, dass die Lösung für das Kind hilfreich und angemessen ist. Sollte es in der Praxis mal so laufen, dass der Umgang mit der Herkunftsfamilie hoch problematisch ist, dann wäre sicherlich ein dritter, unabhängiger Vormund für das Kind möglicherweise hilfreicher.
- Weitere Infos
- Musterantrag
Die Vormundschaft ist unabhängig davon, ob das Kind immer in der Pflegefamilie lebt oder evtl. mal woanders untergebracht werden würde. Manchmal ist das Leben des Alltages in einer Pflegefamilie für ein oft traumatisiertes Kind in der Pubertät zu nahe und zu eng. Das Kind und auch die Pflegeeltern wollen aber ihre Zusammengehörigkeit durchaus behalten, nur können sie nicht den Alltag zusammen hinkriegen. Dann hilft es natürlich, wenn die Pflegeeltern weiterhin Vormund für das Kind sind und sich ihm auch weiterhin verantwortlich fühlen können.
Musterantrag
Name und Adresse der Pflegeeltern
An das
Amtsgericht
(Ort an dem die Pflegeeltern und das Kind wohnen)
Datum
Geschäftszeichen der Vormundschaft für das Pflegekind – Name des Kindes -
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Pflegekind (Name des Kindes) lebt seit …. Jahren bei uns und ist dauerhaft in unserer Familie untergebracht. Die Vormundschaft des Kindes wird zurzeit durch das Jugendamt (Name des JA) geführt.
Gemäß § 1791 und 1791a BGB kann ein Jugendamt oder ein Verein nur dann zum Vormund für ein Kind bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Jährlich hat das Jugendamt zu prüfen, ob es seine Vormundschaft an eine geeignete Person abgeben kann. ( § 56 SGB VIII).
Geeignete Personen für eine Einzelvormundschaft sind Personen, die sich dem Wohl des Kindes verpflichtet fühlen, es auf seinem Weg begleiten und Verantwortung für das Kind übernehmen wollen. Dies machen wir schon seit vielen Jahren. Darüber hinaus hat unser Pflegekind eine Bindung an uns entwickelt und erlebt, dass es uns vertrauen kann.
Aus diesen Gründen halten wir uns für geeignet, die Vormundschaft zu übernehmen und stellen uns hiermit als ehrenamtlicher Einzelvormund für unser Pflegekind zur Verfügung.
Wir beantragen hiermit, die Vormundschaft durch das Jugendamt (bzw. Berufsvormund) in eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft umzuändern.
Gern würden wir uns Ihnen persönlichen vorstellen und Ihnen weitere Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift der antragstellenden Pflegeeltern)