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25.11.2013
Arbeitspapier

Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche

Das Bundeskinderschutzgesetz machte eine Aktualisierung der Arbeitshilfe „Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter erforderlich.

Eine Arbeitshilfe für die betriebserlaubniserteilenden Behörden nach §§ 45 ff. SGB VIII. Eine Orientierung für Träger der Jugendhilfe.
– 2. aktualisierte Fassung 2013 –
beschlossen auf der 115. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 6. bis 8. November 2013 in Göttingen

Die Arbeitshilfe der BAGLJÄ finden Sie HIER