Sie sind hier
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2019
Themen:
In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, den Erziehungsbeitrag gegenüber dem Vorjahr um die Preissteigerungsrate zu erhöhen. Bei der Berechnung des Betrages für materielle Aufwendungen wurde die im Januar 2018 erschienene Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Familien für Kinder zugrunde gelegt. Dies führt in allen Altersgruppen zu einer Steigerung der Pauschalbeträge. Die Erstattungsbeiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
„Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ermöglichen Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie. Dieses bedeutende gesellschaftliche Engagement muss anerkannt und durch eine entsprechende finanzielle Förderung der Vollzeitpflege unterstützt werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Löher legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand
In den „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2007 hat der Deutsche Verein die grundlegenden Prinzipien der Berechnung dargestellt. Als Datengrundlage wurde die jeweils aktuelle Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben für Kinder festgelegt. Für das Jahr 2019 berechnet der Deutsche Verein seine Empfehlungen nunmehr auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung, die sich auf die EVS 2013 (statt bisher 2008) bezieht.
Monatliche Pauschalbeträge
Alter des Pflegekindes | Kosten "Sachaufwand" | "Pflege und Erziehung" |
---|---|---|
0 - 6 | 560 € | 245 € |
6 - 12 | 644 € | 245 € |
12 - 18 | 709 € | 245 € |
Für Unfallversicherung und Alterssicherung sollem Im Jahr 2019 folgende Pauschalen erstattet werden:
Unfallversicherung und Alterssicherung In allen Altersstufen gleichermaßen
Unfallversicherung
Falls Einzelversicherung: Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Umfang: Pro (betreuendem) Pflegeelternteil
Alterssicherung
Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Umfang: Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
von:
Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern