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25.09.2022
Arbeitspapier

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien für 2023

Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.

Neue Pflegeelternsätze nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2023

Alter des Pflegekindes

von 0-6 Jahre                                 Sachaufwand  639 €     Kosten der Erziehung   275 €

von 6 - 12 Jahre                             Sachaufwand  783 €     Kosten der Erziehung   275 €

von 12 - 18 Jahre                           Sachaufwand  919 €     Kosten der Erziehung   275 €.

Unfallversicherung  182,52 € jährlich     Alterssicherung 42,53 € monatlich  

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den im Referenzzeitraum um 7,9 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Die Berechnung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basiert auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein in voller Höhe zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich bei den nach Alter gestaffelten Pauschalbeträgen für Sachkosten sowie Kosten für Pflege und Erziehung eine Steigerung von durchschnittlich über 10 %.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

"Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern Unglaubliches: für "Ihre" Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Gerade in Zeiten explodierender Verbraucherpreise dürfen Pflegefamilien nicht im Stich gelassen werden. Die finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien muss ihrer Lebenswirklichkeit und der Bedeutung ihres Engagements gerecht werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Die vollständigen Empfehlungen sind online abrufbar (siehe unten).

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 23. September 2022

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