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Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Informationen aus der Webseite des Nationalen Rates
Starke Zusammenarbeit auf allen Ebenen
In Bund, Ländern und Kommunen wird gemeinsam an messbaren Verbesserungen gearbeitet, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft zu bekämpfen. Damit ist der Nationale Rat ein wichtiges Gremium zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dem Nationalen Rat gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis an, sowie Mitglieder des Betroffenenrates beim UBSKM.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein Einzelphänomen, sondern ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht. Von den Mitgliedern des Nationalen Rats wurden bis Juni 2021 mit der „Gemeinsamen Verständigung“ Ziele und konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet sowie weitere Herausforderungen identifiziert, die dauerhaft zu Verbesserungen bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führen sollen. Zentrales Ziel des Nationalen Rates ist eine deutliche Senkung der Fallzahlen durch Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen, sowie eine verstärkte Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit wird in den Arbeitsgruppen zu den Themen „Schutz“, „Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Ausbeutung und Internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“ fortgesetzt.
Auf der Webseite beschreibt der Nationale Rat die Entwicklung seiner Arbeit in den vergangenen Jahren. Diese Arbeit gipfelte in dem Arbeitspapier "Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen". Mit dem u.a. Link können Sie das Arbeitspapier als pdf aufrufen.