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Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz
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Themen:
Einführung auf der Seite des LJA Bayern:
Zum Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 haben die AGJ und die BAG Landesjugendämter Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Die Handlungsempfehlungen sollen als Orientierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben. Sie beinhalten Informationen zu Frühen Hilfen, zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, zu Verfahrensvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen, zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik. Auch enthalten sie erste Erläuterungen zu den Neuregelungen im Betriebserlaubnisverfahren. Die Handlungsempfehlungen zeugen von einem gemeinsamen Verständnis öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe über die Bedeutung eines neuen Gesetzes für die Praxis
Sie können diese Handlungsanweisung hier auf der Seite des LJA Bayern einsehen
von:
Empfehlung zur Höhe der Erstattung von Verwaltungskosten nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII