Sie sind hier
Hilfe- und Teilhabeplanung: von individuellen Bedürfnissen zu angemessenen Hilfen
Aus der Einführung in das Arbeitspapier
Durch die zu erwartende Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe stellt sich die Frage, wie die unterschiedlichen Verfahren der Hilfeplanung einerseits und der Teilhabeplanung andererseits hin zu einer inklusiven Planung von Hilfen (weiter-)entwickelt werden können. Denn diese Verfahren haben sich bislang eher auseinanderentwickelt und sind durch unterschiedliche Systemlogiken geprägt.
Angesichts dieser Herausforderung drängt sich zugleich die Beschaffenheit der derzeitigen Bedarfskategorien ins Blickfeld, anhand derer Hilfen gewährt und legitimiert werden (‚erzieherischer Bedarf‘, ‚Behinderung‘). Denn diese bilden nur einen kleinen und damit lose gekoppelten Ausschnitt anerkannter individueller Bedürfnisse der Adressat*innen ab. Darüber hinaus sind sie mit einem hohen Potenzial der Stigmatisierung und Defizitorientierung verbunden.
Sowohl die (Weiter-)Entwicklung von Verfahren als auch die derzeitigen Bedarfslogiken stellen eine große Herausforderung für die Gesamtzuständigkeit dar.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Zusammenführung von Verfahren
- Genese von Bedarfen und Legitimation von Hilfen
Fazit des Arbeitspapiers
Eine gesamtzuständige Kinder- und Jugendhilfe steht nicht nur vor der Herausforderung, das Verhältnis von Hilfe- und Teilhabeplanung zu klären, sondern vor diesem Hintergrund auch Verfahren (weiter) zu entwickeln, die den individuellen Lebenslagen sowie der Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Familien gerecht werden. Zugleich gilt es zu überdenken, ob sich die derzeitigen Bedarfskategorien einer wahrlich inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nicht eher als hinderlich erweisen und ob es nicht vielmehr einer Dekonditionalisierung von (Hilfe-)Leistungen bedarf.
von:
Inklusives SGB VIII - Art und Umfang der Leistungen