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Eine inklusive Bedarfsermittlung in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Einleitung des Arbeitspapiers
Nachdem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Weichenstellungen für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen gestellt und in der aktuellen Legislaturperiode der noch ausstehende Gesetzgebungsprozess angegangen wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe kommt.
Doch:
• Wie inklusiv wird die Kinder- und Jugendhilfe sein?
• Wie wird der Behinderungsbegriff der UN-BehindertenrechtskonvenƟ on im Recht aufgenommen?
• Wie stark wird die Teilhabenorm (§1 Abs. 3.2 SGB VIII) bei der Beschreibung von Anspruchsvoraussetzungen und Leistungstatbeständen gemacht? Das alles hat Auswirkungen auf die Frage, wie eine inklusive Bedarfsermittlung konzeptioniert werden kann. Oder umgekehrt, kann auch danach gefragt werden, wie sich vor dem Hintergrund eines neuen und erweiterten Behinderungsverständnisses, einem weiten Inklusionsverständnis und einer rechtebasierten Teilhabeorieniererung eine inklusive Bedarfsermittlung und damit auch eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe neu denken lässt? Dazu nachfolgenden einige Impulse zu einem doppelten Paradigmenwechsel, der die 1. die Gesamtzuständigkeit umfasst und 2. die Kinder- und Jugendhilfe als Teilhabechancengeber*in konzipiert.
Zwischenüberschriften
* Noch ist nichts entschieden und Weichen können gestellt werden
* Was ist mit einer paradigmatischen Reform der Ausrichtung von Bedarfszuschreibung unhd ihrer Ermittlung gemeint?
* Option A: Anwendung des 35a SGB VIII auf alle Kinder und Jugendliche
* Option B: weitreichender Entwurf einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
* Ist eine so gedachte inklusive teilhabebasierte Bedarfsermittlung nur eine schöne Vision ohne Realisierungschancen?
* Was sind die zentralen Baustellen einer inklusiven und teilhabeorientierten Bedarfsermittlung und welche Schritte können getan werden?
* Zielperspektiven
von:
Inklusives SGB VIII