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Inklusive Jugendhilfeplanung - neuer Schwung durch das KJSG
Beteiligte:
Aus der Einleitung des Arbeitspapiers
Nicht erst im Zusammenhang mit Inklusion kommt der Jugendhilfeplanung hier zentrale Planungs- und Steuerungsverantwortung zu. Bevor auf die gesetzlichen Neuerungen im KJSG geblickt wird, gilt es kurz den Status quo der Jugendhilfeplanung insgesamt zu skizzieren. Trotz aller Heterogenität bei dem, was Jugendhilfeplanung sein kann, wird auch vor einer inklusiven Jugendhilfe bereits für die Jugendhilfeplanung von einem „Gestaltungsmodus mit Profilierungsbedarf“ (Merchel 2017) gesprochen. Im Anschluss werden mit dem KJSG verbundene Neuerungen für die Jugendhilfeplanung pointiert. Gleichzeitig wird für ein erweitertes Verständnis von Jugendhilfeplanung geworben, um der Gefahr entgegenzuwirken, Jugendhilfeplanung nun technokratisch an den vermeintlichen Neuerungen auszurichten. In den weiteren Überlegungen werden ausgewählte Aufgaben und Umsetzungserfordernisse einer inklusiven Jugendhilfeplanung andiskutiert. Einleitend muss festgestellt werden, dass eine idealtypisch ausgestaltete Jugendhilfeplanung bereits vor Verabschiedung des KJSG in der Lage gewesen wäre, den neuen Anforderungen fachlich adäquat zu begegnen. Vor dem Hintergrund dieser Auffassung bedarf es daher einer (Neu-)Etablierung des Bewährten mit Anpassungen, die teilweise unterstützend wirken können (z.B. hinsichtlich der Adressat*innenbeteiligung) und teilweise die Mechanismen und Strukturen der Jugendhilfeplanung herausfordern, sich auf neue Themen und Akteure einzustellen.
Inhaltsschwerpunkte
1. Status quo und was darauf für eine inklusive Jugendhilfeplanung gefolgert werden muss.
2. Neuerungen im KJSG
3. Jugendhilfeplanung weiterdenken
4. Ausgewählte Aufgaben und Umsetzungserfordernisse einer inklusiven Jugendhilfeplanung
5. Fazit - aus dem Arbeitspapier
Die aktuelle jugendhilfepolitische Diskussion muss Jugendhilfeplanung als „Gestaltungsmodus mit Profilierungsbedarf“ (Merchel 2017) einbeziehen. Es bringt wenig, ausschließlich über die bisherigen Strukturprobleme von Planung in der Jugendhilfe zu lamentieren. Es muss in einem kommunalen Verständnis von Inklusion deutlich werden, dass Infrastrukturplanung für alle Kinder und Jugendlichen im Sozialraum direkte Auswirkungen auf die konkrete Erbringungssituation hat. Jugendhilfeplanung hat hier weitreichende Kompetenzen ein passgenaues Hilfesystem mitzugestalten. Dass dies nur im Zusammenspiel mit anderen Planungsbereichen (Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe etc.) passieren kann ist evident. Aber es darf nicht davon abhalten, dass die Jugendhilfeplanung voranprescht. Sie kann auf konzeptionelle und methodische Expertise zurückgreifen, die es so in anderen Feldern nicht gibt. Ob diese Form der Zusammenarbeit in der Planung dann „integrierte“ Planung heißen soll, kann noch weiter diskutiert werden.
von:
Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes