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21.01.2022
Arbeitspapier

Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe nach Corona

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörde (AGJF) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter das Positionspapier zum Thema „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? - Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht.

Die AGJF und die BAG Landesjugendämter möchten insbesondere auf die Empfehlungen am Ende des Papiers hinweisen, die unter anderem die Bedeutung des persönlichen, sozialen Kontaktes der Kinder und Jugendlichen auch in Pandemiezeiten sowie die Einbindung dieser Gruppen in Entscheidungsprozesse betonen:

Für die Kinder- und Jugendhilfe aus Corona lernen und für weitere gesellschaftliche Krisen gut aufgestellt sein – was es braucht

Es ist unsere Empfehlung, auf folgende Strukturen und Bedingungen hinzuwirken:  

1. Die besonderen Bedarfe von jungen Menschen müssen bei der Bewältigung einer Pandemie immer mitgedacht werden.

2. Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung der positiven und unver696 zichtbaren Rolle der Kinder- und Jugendhilfe für das Aufwachsen von jungen Menschen und einer evidenzbasierten und bedarfsorientierten Ausrichtung der Angebote – auch hinsichtlich des Umfangs.

3. Jungen Menschen müssen auch in Pandemiezeiten unter Beachtung der Infektionsschutzbestimmungen Gelegenheiten der persönlichen Begegnung, des Kontaktes und des Austauschs mit Gleichaltrigen (Peers) und mit Fachkräften ermöglicht werden.

4. Zukünftig sollen Maßnahmen und Angebote zur Abwendung einer Krise unter Beteiligung von jungen Menschen und auch der Eltern geplant werden. Dies gilt vor allem für die kommunale Jugendhilfeplanung, aber auch für die Gesundheitsplanung und die Arbeit örtlicher Krisenstäbe. So können die Rechte von jungen Menschen besser gewahrt und das Wohl aller nachhaltig sichergestellt werden. Hierfür ist es notwendig, Strukturen zu schaffen, die festschreiben, dass junge Menschen altersadäquat etwa in Gremien angehört und einbezogen werden. Dabei sind sie so zu begleiten und vorzubereiten, dass ihre Anliegen gehört, dokumentiert und auch berücksichtigt werden.

5. Für eine erfolgreiche Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der Angebote müssen die individuellen und sozialen Ausgangslagen aller jungen Menschen einbezogen werden. Die Angebote müssen die alten und neuen sozialen Ungleichheiten in den Blick nehmen. Dabei ist ein wichtiges Element die Ausweitung der Erreichbarkeit der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe über die Anpassung der digitalen sozialen Infrastruktur, insbesondere der interaktiven Angebote (Online- und Telefon-Beratung, Beratungs-Chats, Online-Gruppenangebote/Kurse). Die aufsuchenden und begleitenden Angebote, insbesondere der Frühen Hilfen, aber auch in der Arbeit mit Jugendlichen im Übergang zu Schule und Beruf sind bedarfsgerecht auszubauen.

6. Kommunale Präventionsketten bilden aufgrund des hohen Grades der Vernetzung und der Einbindung unterschiedlicher Akteur*innen eine gute Grundlage für die Bewältigung von Herausforderungen, wie etwa der Pandemie. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten bzw. die vorhandene Infrastruktur ist noch stärker weiterzuentwickeln, damit alle junge Menschen Zugang zu Gesundheit, sozialer Teilhabe, Bildung und Unterstützung erhalten.

7. Die familienunterstützenden Leistungen des § 16 SGB VIII, insbesondere Familienberatung und Familienbildung, sind zukünftig stärker in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen.

8. Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sowie Angebote der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit sollten für alle jungen Menschen unter Beachtung des Infektionsschutzes auch unter den Bedingungen einer Pandemie zugänglich bleiben und präventive Angebote der Gesundheitsförderung sollten allen jungen Menschen zur Verfügung stehen, um sie bei der Bewältigung der gesundheitlichen Belastungen während der Pandemie zu unterstützen.

9. Im Bereich der digitalen Förderung benötigen alle junge Menschen eine Infrastruktur, die es ihnen ermöglicht, am digitalen Unterricht und an den Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung teilzunehmen.

10. Für junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben und keinen Internetanschluss zur Verfügung haben, müssen stigmatisierungsfreie Möglichkeiten geschaffen werden, damit sie am Unterricht und außerschulischen Angeboten teilnehmen können und hierfür auch über einen störungsfreien Raum verfügen. Ihnen muss der Zugang zu Lernorten gewährt werden, die losgelöst vom Infektionsgeschehen zugänglich sind und verlässlich bleiben.

11. Dabei muss die digitale Bildung auch medienpädagogisch begleitet werden, damit alle junge Menschen zu einem sicheren Umgang mit digitalen Medien befähigt werden und wissen, worauf sie bei der Nutzung achten müssen. Mögliche Themen sind hier etwa der Umgang mit sozialen Medien, Datenschutz, Kinder- und Jugendschutz.

12. Es ist notwendig, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch langfristig hybride und digitale Angebotsformen vorhält und damit jungen Menschen und Eltern einen unbeschränkten Zugang ermöglicht. Um qualitativ hochwertige Angebote machen zu können, müssen Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte nicht nur anwendungsorientiertes Wissen über digitale Medien vermitteln. Es geht auch um die Vermittlung eines neuen Verständnisses einer Jugendkultur, die sich durch Digitalität wandelt – und dabei beispielsweise klassische Interpretationen von Sozialräumlichkeit herausfordert.

13. Die Entwicklung niedrigschwelliger digitaler Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für junge Menschen und Eltern (bedarfs- und zielgruppenorientiert) muss aufgebaut werden.

14. Es braucht flächendeckende Fortbildungen für Fachkräfte zum Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien (Anwendungswissen) und insbesondere die Schaffung von stabilen und auskömmlichen Strukturen, um die in diesem Papier beschriebenen Punkte auch an der Basis leisten zu können. Dabei bedarf es weiterhin deutlich mehr Fachkräfte und weiteres Personal bei klaren Regelungen zur Refinanzierung des Personals, das qualifiziert, gewonnen und gehalten werden muss. Die Pandemie hat die grundsätzliche Bedeutung stabiler und auskömmlicher Arbeitsbedingungen bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vor Augen geführt – auch als Voraussetzung dafür, dass die in diesem Papier dargestellten Diskussionspunkte aufgegriffen werden können. Dies setzt eine ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal und geeignete, auch für neue Fachkräfte attraktive Arbeitsbedingungen voraus. Hierbei können beispielsweise vergütete, praxisorientierte Ausbildungsformen, flexible Arbeitszeitmodelle und breite Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung eine wichtige Rolle spielen. Weiterhin rückt die Pandemie einmal mehr in den Blick, dass in den Berufsfeldern der sozialen Arbeit digitale Kompetenzen heute und in Zukunft unabdingbar sind und daher in der Aus- und Fortbildung fester als bisher verankert werden müssen.

15. Während der Pandemie hat sich deutlich gezeigt, wie es jungen Menschen mit aktuellen politischen Entscheidungen geht, etwa bei der Beteiligung und den Folgen der Pandemie auf die psychische Konstitution junger Menschen. Sie haben diverse Studien o.ä. genutzt, um ihre Meinung und Kritik zu äußern. Es bedarf neben direkten Beteiligungsformaten auch einer starken Jugendforschung, die systematisch das Wohlbefinden, die Bedarfe und Einstellungen junger Menschen erforscht und Stand 14. Dezember 2021 18 798 an die Politik heranträgt. Politisches Handeln sollte evidenzbasiert sein und Ergebnisse von Studien ernsthaft einbeziehen. Dafür benötigen Forschungseinrichtungen die notwendigen Ressourcen.

16. Junge Menschen brauchen (in dicht besiedelten Gebieten) Flächen, in denen sie sich begegnen und bewegen können. Es ist Aufgabe der Stadtentwicklungsplanung unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen diese Flächen zu entwickeln und vorzuhalten.

17. Eine wichtige kommunale Aufgabe ist, die durch die Pandemie verstärkt sichtbaren Unterschiede lokaler Infrastrukturen nicht wachsen zu lassen. Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle jungen Menschen müssen unabhängig von der finanziellen Lage des kommunalen Haushaltes gewährleistet werden.

18. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik sowie der Kinder- und Jugendhilfe, die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Arbeit mit jungen Menschen sowie deren Familien auch in derartigen Krisenzeiten zu stabilisieren und zukunftsfest inklusiv zu gestalten, so dass sich die Lebens- und Alltagsbedingungen von jungen Menschen weiterhin positiv entwickeln können.

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