Sie sind hier

06.02.2023
Arbeitspapier

ProReForm - Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben die Arbeitshilfe "ProReForm - Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrung im Jugendamt" herausgegeben. Die Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse eines Praxisprojektes der Landesjugendämter in NRW zusammen. Erstellt wurde sie unter Beteiligung der Jugendämter Bonn, Dortmund, Duisburg, Erkelenz, Schwerte, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Wesel.
Aus dem Vorwort der Arbeitshilfe

Durch die Reform des Vormundschafts- (und Betreuungs-)rechts zum 01. Januar 2023 sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Fam-FG), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und einigen weiteren Gesetzen wichtige Regelungen verändert worden. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormundinnen und Amtsvormündern im Jugendamt. Auch die Familiengerichte sind aufgefordert, gemäß den Zielen dieser großen Reform und der neuen Regelungen, die Sorgerechts-Verfahren neu zu gestalten. Es gilt nun vor allem, bei der Auswahl einer Vormundin bzw. eines Vormunds die am besten geeignete Person zu finden und den Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft umzusetzen. Zudem sind neue Beteiligungs- und Anhörungsrechte sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von jenen Personen zu beachten, die im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen von der Auswahl oder den Entscheidungen einer Vormundin bzw. eines Vormunds betroffen sein können.

Die im Folgenden dargestellten Prozessbeschreibungen betreffen die Wahrnehmung der Aufgaben der Amtsvormundschaften. Dabei waren jedoch auch die Prozesse der an den maßgeblichen Schnittstellen – zum Beispiel im familiengerichtlichen Verfahren – tätigen Sozialen Fachdienste, die für die Aufgaben Fallsteuerung oder Leistungsgewährung einzustehen haben, zu betrachten. Denn der Gesetzgeber verlangt durch die Reform des Vormundschaftsrechts ein neues Zusammenspiel im Jugendamt: Bei der Auswahl und Bestellung des Jugendamtes zum vorläufigen Vormund, bei der Suche nach der und dem Vorschlag zur am besten als Vormundin bzw. Vormunds geeigneten Person, bei der Gewinnung, Beratung und Aufsicht von ehrenamtlichen und Berufsvormundinnen bzw. -vormündern, bei den Berichten an das Familiengericht, bei der Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und bei den Entscheidungen über einen Wechsel der Vormundschaft.  

Das könnte Sie auch interessieren

Fachartikel

von:

Auswahl und Bestellung eines Vormundes

Die Auswahl und Bestellung eines Vormundes erfolgt durch das Familiengericht. Das Gericht hat den Vormund auszuwählen, der am besten geeignet ist.
Fachartikel

von:

Position und Rechte des Mündels in der Vormundschaft

Der Vormund hat die Personen- und die Vermögenssorge im besten Interesse seines Mündels auszuüben. Dabei müssen im besonderen Maße die Rechte des Mündels und die sich verändernde Position seiner Beteiligung je nach Entwicklungsstand berücksichtigt werden.
Fachartikel

von:

Vorläufiger Vormund

Im neuen Vormundschaftsrecht wurde der § 1781 BGB - vorläufige Vormundschaft - hinzugefügt. Diese vorläufige Vormundschaft soll dem Jugendamt die Möglichkeit geben, einerseits die Angelegenheiten des Mündels nach einer Inobhutnahme regeln zu können, andererseits eine davon unabhängige Frist zu haben, um einen geeigneten ehrenamtlichen oder notfalls auch beruflichen Vormund finden zu können.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme von PFAD-Bundesverband zur Vormundschaftsreform

PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
Fachartikel

von:

Änderungen und Auswirkungen der Vormundschaftsreform

Ab Januar 2023 gelten neue Vormundschaftsregelungen. Diese betreffen natürlich auch im besonderen Maße Mündel, die in Pflegefamilien wohnen und deren Pflegeeltern. Einige Änderungen werden hier aufgeführt und eine erfahrene Berufsvormündin nimmt mit Sicht auf die Praxis Stellung dazu.
Stellungnahme

Zur Reform des Vormundschaftrechts

Das Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat am 7. August 2020 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.
Fachartikel

von:

Aufgaben des Jugendamtes im vormundschaftlichen Bereich

Das Jugendamt als die fachkompetente Behörde für den Schutz der Minderjährigen und die Unterstützung von Familien ist in einem wesentlichen Umfang im Bereich der Vormundschaft involviert.
Fachartikel

von:

Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern

Im aktuellen Vormundschaftsrecht wurde in einigen Paragrafen auf die für das Mündel so notwendige Zusammenarbeit von Vormündern und Pflegeeltern hingewiesen und entsprechende Bestimmungen erlassen.
Bericht zur Veranstaltung

Bilanz der Vormundschaftsrechtsreform

Am 17.04.2023 gab es ein Fachgespräch im Familienausschuss des Bundestags mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“. Der Bundestag hat heute unter der Rubrik "heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit" eine Zusammenfassung des Fachgespräches veröffentlicht.
Stellungnahme

von:

Mehr Rechte für Betroffene

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geplante grundlegende Neugliederung und Modernisierung.