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Prozessorientierte, qualitative Personalbemessungsverfahren in den Jugendämtern - höchste Zeit loszulegen.-
Einführung der Autoren in ihren Fachartikel
Der Gesetzgeber hat mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und hier mit dem § 79 Abs. 3 SGB VIII den öffentlichen Jugendhilfeträger beauftragt, in Hinblick auf eine bedarfsgerechte Personalausstattung ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen. Der ASD ist kommunal geprägt und organisatorisch oft unterschiedlich. Wie muss also ein Personalbemessungssystem gestaltet sein, welches diese Unterschiedlichkeiten berücksichtigt? Welches Personalbemessungssystem ist in der Lage, die unterschiedlichen Prozesse von der Beratung, Leistungsgewährung bis hin zum intervenierenden Kindesschutz abzubilden? Welche Kriterien gelten dabei für eine gelungene und auskömmliche Personalbemessung? Die Autor*innen nehmen als Beiratsmitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD in diesem Impulspapier die Organisationseinheit des Allgemeinen Sozialdienstes näher in den Blick. Laut Wikipedia ist der Impuls eine grundlegende physikalische Größe, die den mechanischen Bewegungszustand eines physikalischen Objekts charakterisiert. Der Impuls eines physikalischen Objektes ist umso größer, je schneller es sich bewegt und je massereicher es ist. Damit steht der Impuls für das, was in der Umgangssprache unscharf mit „Schwung“ und „Wucht“ bezeichnet wird. Die Autor*innen möchten mit diesem Beitrag ein wenig Schwung in die Diskussion um die Umsetzung des § 79 Abs. 3 SGB VIII in den Jugendämtern bringen.
Inhalt
- Die Auftragslage
- Der ASD: bunt, unterschiedlich und nirgendwo gleich
- Ein erste Schritt in die "richtige Richtung" - und eigentlich längst überfällig
- Ein gelingender Kinderschutz beginnt nicht erst beim § 8a SGB VIII
- Kriterien einer gelungenen Personalbemessung
- Verbindliche Qualifizierung und qualifizierte Fachkräfte - zwei Seiten einer Medaille
- "Der vergessene Halbsatz"
- Ohne wird es nicht funktionieren!
von:
PFAD Kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!