Sie sind hier

20.05.2022
Arbeitspapier

Qualitätsstandards für Spezialisierte Fachberatungsstellen

Die BKSF - Bundeskoordination für spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend - hat in einem Papier die von ihr als notwendig angesehenen Qualitätsstandards für Spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erarbeitet.
Aus der Einleitung

Die BKSF ist die politische Interessenvertretung der Spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese unterstützen Betroffene im ganzen Land, mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz. Auftrag der BKSF ist, den Anliegen der Spezialisierten Fachberatungsstellen bundesweit Gehör zu verschaffen und für ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz einzutreten.

In der grundsätzlichen Analyse betrachten Spezialisierte Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in ihrem gesamtgesellschaftlichen Kontext. Dabei reflektieren sie sowohl die vulnerable Position von Kindern und Jugendlichen im Generationenverhältnis bzw. in der Gesellschaft, als auch die hierarchischen Verhältnisse zwischen den Geschlechtern und die Bedeutung und Folgen von Machtstrukturen. Die Arbeit der Spezialisierten Fachberatungsstellen basiert auf einem feministischen, gendersensiblen sowie machtkritischen Grundverständnis: Die Mitarbeiter*innen setzen sich für eine emanzipatorische, gewaltfreie, inklusive und humanistische Gesellschaft ein, in der alle Menschen selbstbestimmt und solidarisch zusammenleben. Alle Formen sexueller oder sexualisierter Diskriminierung sowie Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht/Gender, sexueller Identität, Alter, Nationalität, Behinderung und sozialer Schicht/Klasse sollen abgebaut werden. Diese Grundhaltung setzt eine kontinuierliche persönliche und fachliche Auseinandersetzung mit den eigenen diskriminierenden Denk- und Verhaltensweisen sowie Rollenstereotypen voraus und ermöglicht die Reflexion gesellschaftlicher Machtverhältnisse. [....]

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfasst alle sexuellen bzw. sexualisierten Handlungen, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen werden oder denen sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können. Auch wenn Kinder diesen Handlungen zustimmen oder sie vermeintlich initiieren, wird das als Gewalt angesehen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Fachartikel

von:

Gequält, verkauft und im Netz angeboten - Opfer und Überlebende von „Internet-Pornografie“ fordern uns heraus

Es gibt wohl nichts Schrecklicheres für ein Kind, einen jugendlichen oder erwachsenen Menschen, als bewusst und absichtsvoll gequält zu werden. Opfer sogenannter „Kinderpornografie“ und sadistischer bzw. ritualisierter Gewalt haben erlebt, wie Täter sie von einem menschlichen Wesen zu einem „Ding, mit dem man tun kann, was man will“, gemacht haben. Wie können wir die Überlebenden angemessen begleiten, was brauchen sie, um sich geschützt zu fühlen, wenn sie aus organisierten Täterringen fliehen, und wie muss die Gesellschaft ihnen entgegenkommen, damit sie merken, dass wir „verstanden“ haben?
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
02.02.2021

Herausnahme aus der Pflegefamilie wegen möglicher sexueller Gefährdung

Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie aufgrund einer möglicherweise nicht auszuschließenden sexueller Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater rechtsgültig ist. Die vom Pflegevater verschwiegene Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material legte aus Sicht des Amtsvormundes eine Kindeswohlgefährdung des Pflegekindes nahe. Wenn ein Gericht trotz Warnungen des Jugendamtes die Rückführung des Kindes zu der Pflegemutter anordne, müssen die Richter sehr genau begründen, warum für das Kind kein Risiko besteht, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Begründung im Sinne des Kinderschutzes sah das BVerfG als nicht gegeben an und hob den Beschluss des OLG - Rückführung des Kindes zur Pflegemutter - auf.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Abschlussbericht zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Beauftragte Dr. Christine Bergmann stellt in einem Abschlussbericht die Ergebnisse der einjährigen Aufarbeitung zum sexuellen Missbrauch vor und gibt Empfehlungen.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Erster Zwischenbericht zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.
Bericht zur Veranstaltung

Der Runde Tisch gegen Missbrauch - Sendung des Deutschlandfunks als Podcast verfügbar

Am 30. September tagt in Berlin erneut der Runde Tisch Missbrauch. Im März hatte die Bundesregierung beschlossen ihn einzuberufen, nachdem zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit erschüttert hatten. Sein Ziel: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen.
Arbeitspapier

Perspektivpapier der Kinderschutzzentren zum sexuellen Missbrauch an Kindern

Im Nachgang zur nationalen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche am 25.-26.3.09 in Berlin haben die Kinderschutzzentren Anregungen zur Diskussion um den Nationalen Aktionsplan veröffentlicht.
Stellungnahme

Stellungnahmen zum Kentler-Experiment

In den 1960/70er Jahren wurden Pflegekinder im Rahmen des Kentler-Experimentes auch bei pädophilen Pflegevätern untergebracht. Wissenschaftliche Untersuchungen haben inzwischen bestätigt, dass es im Rahmen des „Kentler-Experiments“ zu schwerem sexuellen Kindesmissbrauch kam. Das Land Berlin hat infolgedessen im April 2021 das Leid zweier Betroffener anerkannt und sich zu finanziellen Leistungen bereit erklärt. Kentler war auch in Bayern tätig. Das Studienzentrums für evangelische Jugendarbeit in Josefstal und die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern haben nun Stellungnahmen zur Zusammenarbeit mit Kentler veröffentlicht. Die Kirche will sich an der Aufarbeitung in Josefstal beteiligen und erklärt weiterhin: "Wir werden aktiv die Aufarbeitung der unkritischen Aufnahme von Kentlers Theorien und Haltungen zu Sexualität und Jugendarbeit im Bereich der ELKB und der EKD und den Gründen, weshalb dem nicht früher und lauter widersprochen wurde, anstoßen und unterstützen." Moses-online hat im Januar 2017 einen Artikel zum Kentler-Experiment mit Pflegekindern in Berlin veröffentlicht.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Förderschüler sind im Vergleich stärker von sexualisierter Gewalt betroffen

Im Rahmen der Erweiterungsstudie Speak!-FÖS wurden zwischen April 2017 und Februar 2018 insgesamt 248 Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr befragt, die Förderschulen besuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass sexualisierte Gewalt – insbesondere in verbaler, aber auch in körperlicher Form – zur Erfahrungswelt vieler Förderschüler gehört.
Arbeitspapier

Neue Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch

Die BMJ-Arbeitsgruppe des Runden Tisches hat Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden in Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Heranwachsende in Institutionen beschlossen
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Abschlussbericht der DJI-Studie „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen”

Seit Anfang März liegt nun der vollständige Abschlussbericht der Institutionenbefragung in Schulen, Internaten und Heimen vor - auch online.