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Qualitätsstandards für Spezialisierte Fachberatungsstellen
Aus der Einleitung
Die BKSF ist die politische Interessenvertretung der Spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese unterstützen Betroffene im ganzen Land, mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz. Auftrag der BKSF ist, den Anliegen der Spezialisierten Fachberatungsstellen bundesweit Gehör zu verschaffen und für ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz einzutreten.
In der grundsätzlichen Analyse betrachten Spezialisierte Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in ihrem gesamtgesellschaftlichen Kontext. Dabei reflektieren sie sowohl die vulnerable Position von Kindern und Jugendlichen im Generationenverhältnis bzw. in der Gesellschaft, als auch die hierarchischen Verhältnisse zwischen den Geschlechtern und die Bedeutung und Folgen von Machtstrukturen. Die Arbeit der Spezialisierten Fachberatungsstellen basiert auf einem feministischen, gendersensiblen sowie machtkritischen Grundverständnis: Die Mitarbeiter*innen setzen sich für eine emanzipatorische, gewaltfreie, inklusive und humanistische Gesellschaft ein, in der alle Menschen selbstbestimmt und solidarisch zusammenleben. Alle Formen sexueller oder sexualisierter Diskriminierung sowie Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht/Gender, sexueller Identität, Alter, Nationalität, Behinderung und sozialer Schicht/Klasse sollen abgebaut werden. Diese Grundhaltung setzt eine kontinuierliche persönliche und fachliche Auseinandersetzung mit den eigenen diskriminierenden Denk- und Verhaltensweisen sowie Rollenstereotypen voraus und ermöglicht die Reflexion gesellschaftlicher Machtverhältnisse. [....]
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfasst alle sexuellen bzw. sexualisierten Handlungen, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen werden oder denen sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können. Auch wenn Kinder diesen Handlungen zustimmen oder sie vermeintlich initiieren, wird das als Gewalt angesehen.
Stellungnahmen zum Kentler-Experiment