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16.12.2022
Arbeitspapier

Rechte- und Schutzkonzepte: Praxistipps für die Jugendförderung

Das Landesjugendamt Rheinland und AJS Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW haben ein Papier veröffentlicht, in dem sie Grundlagen für Schutzkonzepte formuliert haben.
Aus der Webseite des AJS-NRW zu den Grundlagen von Schutzkonzepten

Was gehört in ein gutes Rechte- und Schutzkonzept? Welche Formen von Gewalt sollte ich im Blick haben? Und auf welcher Grundlage kann ich beurteilen, ob ein Schutzkonzept gelungen ist? Für pädagogische Fachkräfte und Mitarbeitende in Jugendämtern tun sich viele Fragen auf, wenn es darum geht, das neue Landeskinderschutzgesetz umzusetzen.

Der Bedarf nach spezifischen Fortbildungsangeboten und unterstützenden Materialien ist hoch. Denn während der grundsätzliche Auftrag eindeutig ist – Kinder und Jugendliche sollen sich an sicheren Orten aufhalten, die vor allem Schutz vor (sexualisierten) Übergriffen bieten – ist  die konkrete Umsetzung ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW noch vielerorts unklar.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland (LVR) und die AJS NRW haben nun Praxistipps veröffentlicht, die sich an Fachkräfte und Personen richten, die sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt auseinandersetzen, insbesondere im Bereich der Jugendförderung. So sollen vor allem Mitarbeitende in der Planungs- und Steuerungsebene im Jugendamt handlungssicher werden bei der Beratung und Bewertung von Schutzkonzepten bei Trägern der Jugendarbeit.

Auch das AJS FORUM 4/22 ist zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte erschienen und beinhaltet das Arbeitspapier. 

Mehr Informationen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe finden Sie hier:  https://www.moses-online.de/fachartikel-schutzkonzepte-pflegekinderhilfe-henrike-hopp

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