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Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung
Themen:
Der KVJS erläutert in seiner Einleitung die inhaltlichen Schwerpunkte des Arbeitspapiers:
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) dokumentiert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der Behinderung nicht mehr als ständig vorhandene „Eigenschaft“ einer Person sieht. Behinderung entsteht in einem Wechselwirkungsprozess zwischen individuellen Voraussetzungen (Körperfunktionen und -strukturen) und den Gegebenheiten der Umwelt (Umweltfaktoren). Dieses Zusammenspiel beeinflusst die Möglichkeit der Aktivität und der Teilhabe einzelner Menschen in verschiedensten Umgebungen und Bereichen des alltäglichen Lebens.
Dieser veränderte Blick brachte und bringt weitreichende, auch sozial- und schulrechtliche, Veränderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit sich. Auch Verwaltungsabläufe mussten und müssen immer wieder evaluiert und aufeinander abgestimmt werden.
Das Thema Schulbegleitung beschäftigt Eltern, Schulen, Schulträger und Eingliederungshilfe / Jugendhilfe gleichermaßen. Eine gelingende Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist hier notwendig. Damit dies gut gelingt, sind Kenntnisse der unterschiedlichen Denkweisen und rechtlichen Möglichkeiten der beteiligten Systeme hilfreich.
Dieser KVJS-Fokus stellt zu Beginn kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe in Bezug auf das Thema Schulbegleitung vor. Ein schulrechtlicher Blick auf den besonderen und sonderpädagogischen Förderbedarf und die Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Schulsystems schließt an. Die Abgrenzung der Aufgaben einer Schulbegleitung gegenüber dem Kernbereich pädagogischer Tätigkeit von Lehrkräften ist Inhalt des darauffolgenden kurzen, aber dennoch wichtigen Abschnitts
Inhaltsangabe
1. Rahmenbedingungen Eingliederungs- und Jugendhilfe
1.1 Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung
1.2 Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach SGB IX
1.3 Schulbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII
2.Schulische Rahmenbedingungen
2.1 Förderbedarf, Behinderung, Inklusion aus schulrechtlicher Sicht
2.2 Lerninhalte und Entwicklungsziele bei einem sonderpädagogischen Bildungsangebot
2.3 Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Schulsystems
3. Abgrenzung der Aufgaben der Schulbegleitung
4. Die Rolle der Schulträger
5.Schulbegleitung auf einen Blick
6. Resumee und Ausblick
Ausschnitt:
Die Darstellung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen der drei Systeme Schule / Eingliederungshilfe / Jugendhilfe und der Blick auf die Verwaltungsabläufe bei der Beantragung einer Schulbegleitung ist bereits für Experten, die täglich in ihrer Arbeit mit dem vielschichtigen Thema zu tun haben, anspruchsvoll und lässt erahnen, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte eine große Herausforderung sein kann, die komplexen Abläufe und das Zusammenspiel der drei Systeme zu durchdringen.
Ab dem Jahr 2028 fallen alle Kinder und Jugendliche in den Aufgabenbereich der Jugendhilfe, unabhängig davon, ob sie eine (wesentliche) seelische, körperliche oder geistige Behinderung haben. Für die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe bedeutet dies einerseits einen Wegfall der Klärung der Zuständigkeit abhängig von der Art der Einschränkung / Behinderung. Andererseits braucht es hier Übereinkünfte wie das landesweite System der Bedarfsermittlung mit dem BEI_BW KJ der Eingliederungshilfe und die regional verschiedenen Systeme der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfe zusammengeführt werden können. Hier und auch auf gesetzgeberischer Seite sind noch Hürden zu überwinden und gute Lösungen zu entwickeln. Wie sich diese zukünftige Situation aus Perspektive der Eltern darstellt, bleibt abzuwarten.
Strukturelle Veränderungen mit dem Ziel einer größtmöglichen Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen / Behinderungen in der Schule, gelingen nur durch ein zielgerichtetes Zusammenwirken der Unterstützungssysteme auf den verschiedenen Ebenen. Ein Verständnis der unterschiedlichen Denksysteme und Arbeitsweisen, ist Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der beteiligten Professionen und Stellen.
Der KVJS hofft, mit dieser Handreichung einen kleinen Teil dazu beitragen zu können.
von:
Unterstützung am Übergang Schule – Beruf