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22.07.2020
Arbeitspapier

von:

Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

Im Fall von sexueller Gewalt bzw. dem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind oder ein*e Jugendliche*n stellen sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Einleitung und den Ablauf eines Strafverfahrens zahlreiche Fragen. Das DIJuF hat auf Basis eines in seiner Fachzeitschrift 'Jugendamt' erscheinenden Artikels immer wiederkehrende Fragen und entsprechende Antworten zum Thema in einem Arbeitspapier zusammengefasst und auf seine Webseite gestellt.
Das 2 1/2 seitige Arbeitspapier wurde im Juli 2020 veröffentlicht und beantwortet kurz folgende Fragen: 
  1. Dient das Strafverfahren dem Schutz von Kindern und Jugendlichen? 
  2. Welche Aufgaben haben Kinder- und Jugendhilfe bzw. Strafjustiz? 
  3. Welcher Informationsaustausch zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Familiengericht und Strafgericht ist möglich?
  4. Muss bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eine Anzeige erstattet werden? 
  5. Muss einem aussagepsychologischen Gutachten zugestimmt werden? 
  6. Muss bei kindlichen Opferzeug*innen mit dem Beginn einer Therapie auf den Ausgang des Verfahrens gewartet werden? 
  7. Wie können Kinder und Jugendliche in Strafverfahren unterstützt werden?
  8. Kindgerechte Justiz? 
  9. Gibt es eine Aussageverpflichtung von Fachkräften der Jugendhilfe?