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16.12.2011
Arbeitspapier

Synopse des DIJuF zum Bundeskinderschutzgesetz

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine Synopse zum Bundeskinderschutzgesetz und der sich daraus ergebenden Veränderungen des SGB VIII ab 2012 erarbeitet.

Für das Pflegekinderwesen möchten wir besonders auf die Ergänzungen der § 37 Absatz 2 und 2a und 86c SGB VIII hinweisen.

Der § 86.6 SGB VIII (Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnort der Pflegeeltern bei dauerhafter Unterbringung des Pflegekindes) wurde durch das BuKiSchuG weder verändert, noch gestrichen und bleibt daher weiterhin gültig.

Sie können die Synopse des DIJuF als pdf-Anhang unten lesen.

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