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16.12.2011
Synopse des DIJuF zum Bundeskinderschutzgesetz
Themen:
Für das Pflegekinderwesen möchten wir besonders auf die Ergänzungen der § 37 Absatz 2 und 2a und 86c SGB VIII hinweisen.
Der § 86.6 SGB VIII (Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnort der Pflegeeltern bei dauerhafter Unterbringung des Pflegekindes) wurde durch das BuKiSchuG weder verändert, noch gestrichen und bleibt daher weiterhin gültig.
Sie können die Synopse des DIJuF als pdf-Anhang unten lesen.
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von:
Berücksichtigung des Kinderbonus 2022 sowie der Energiepreispauschale und des Heizkostenzuschusses im Rahmen der Kostenbeteiligung gem. §§ 91 ff. SGB VIII