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Vorbereitung und Qualifizierung von Pflegeeltern
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Auszüge aus dem Rahmenplan
Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), Referat III D – Kinderschutz, HzE und Inklusion – und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt. [....]
Die Grundqualifikation schafft die Einstiegsvoraussetzungen für diese Hilfeformen, wenn künftige Vollzeitpflegepersonen erstmalig einen jungen Menschen in Vollzeitpflege aufnehmen wollen. Die Anmeldung zur Grundqualifizierung erfolgt durch das Jugendamt oder durch den vom Jugendamt beauftragten freien Träger. [....]
Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 der Qualifizierung erfolgen. In begründeten Fällen ist eine Vermittlung frühestens ab erfolgreicher Überprüfung und Anmeldung zur Vollzeitpflegepersonenqualifizierung möglich. Zum Beginn von Teil 2 der Qualifizierung sollte die Vermittlung eines ersten Pflegekindes bereits erfolgt sein. [....]
Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten in einem Gesamtzeitraum von mindestens achtzehn Monaten. Die Gruppengröße eines Kurses liegt idealer Weise bei 15 Personen und sollte die Anzahl von 20 nicht überschreiten.
Die Grundqualifikation setzt sich im Kern aus zwei Teilen zusammen:
- Teil 1 als Basismodul (ohne Wahlmöglichkeit) inkl. Orientierungsphase und
- Teil 2 mit 4 Vertiefungsmodulen und den darin enthaltenen Wahlpflichtkursen sowie der seminarbegleitenden Lerngruppe.
An die erfolgreiche Teilnahme an Teil 1 schließt sich die Orientierungsphase an, welche zum Teil 2 überleitet. Über den Zeitraum des Teil 2 bleibt jede Vollzeitpflegeperson in einer festen Lerngruppe. Die Grundqualifizierung endet nach erfolgreichen Teilnahme im Rahmen eines Colloquiums mit der Zertifizierung der Vollzeitpflegeperson.
Teil 1 startet in einem festen Kurssystem mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) über ca. drei Monate und sollte möglichst vor der Aufnahme eines ersten Kindes/Jugendlichen in die Familie abgeschlossen worden sein. Nach der sich anschließenden kurzen Orientierungsphase (4 UE), der Vorstellung der Wahlpflichtkurse in den Vertiefungsmodulen sowie der Einführung der Lerngruppen (12 UE) beginnt Teil 2 der Qualifizierung mit ebenfalls 40 UE und über einen Zeitraum von ca. 15 Monaten. Aus jedem der 4 Vertiefungsmodule muss – abhängig von der Interessens- /Bedarfslage der Vollzeitpflegeperson – mindestens ein Kursangebot belegt werden (Wahlpflichtmodul). [....]
Zum Abschluss der Grundqualifizierung (Teil 1+2) findet ein Colloquium in Form eines Fachgespräches (ggf. mit Präsentationen) aus 3 bis 5 Pflegeeltern und einer Kommission aus Expertinnen und Experten der Berliner Pflegekinderhilfe statt.
Der Rahmenplan beschreibt ebenso die Inhalte der Qualifizierungsangebote und den Ablauf des Collquiums.