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24.05.2023

Vormundschaft - Akteur in der Kinder- und Jugendhilfe! Miteinander statt nebeneinander.

IMPUL!SE-Papier 5 aus 2023 von AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. Die Reformen des SGB VIII und des Vormundschaftsrechts wurden gleichzeitig entwickelt. Das Arbeitspapier schaut auf die Parallelen in den beiden Gesetzen.
Einführung in das Arbeitspapier

Zugleich mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Vormundschaftsrechtsreform entwickelt. Es macht Sinn, die Parallelen in den Blick zu nehmen. Soziale Dienste und Vormundschaft können von gemeinsamer Reflexion der gesetzlichen Neuerungen profiteren. Das gilt für eine verantwortliche Umsetzung der Kinderrechte, die sich an Bedürfnissen und Willen des Kindes orieniert, für eine Kooperation, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, für eine gemeinsame und eine sensible Weiterentwicklung des Umgangs mit (nicht sorgeberechgten) Eltern. Außerdem wird in den Blick genommen, dass Beschwerdemöglichkeiten auch für Kinder unter Vormundschaft zu schaffen sind und zuletzt herausgestellt, dass der § 87c SGB VIII weiterentwickelt werden muss, der heute noch unterschiedslos bei Aufenthaltswechseln des Kindes den Wechsel der Amtsvormundschaft vorgibt.

Aus der Einleitung

Nicht nur die sozialen Dienste im Jugendamt zeigen sich in neuen (gesetzlichen) Kleidern, sondern auch die Vormundschaft . Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verfolgt hohe Ziele: Besserer Kinder- und Jugendschutz, Stärkung junger Menschen, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung. Die jungen Menschen stehen im Mittelpunkt. Sie sollen passgenaue Unterstützung bekommen. Dazu gehören auch die Stärkung der Elternarbeit und die Verbesserung der Kooperation.

Mit diesen Zielen korrespondieren die Prinzipien der Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft getreten ist: Die Stärkung der Subjektstellung der jungen Menschen und eine bessere Berücksichtigung der Rechte der Eltern. Es entstehen neue Schnittstellen und Zuständigkeitsüberschneidungen, aber auch Potenziale voneinander zu lernen. Das Bundesforum plädiert daher für eine gemeinsame Reflexionskultur zwischen sozialen Diensten und Vormundschaft – unter Einbeziehung des Kindes und seiner Familie. 

Inhaltliche Schwerpunkte

1. Impuls: Gemeinsam Verantwortung übernehmen für die Realisierung von Kinderrechten

2. Impuls: Kooperationen gestalten - betroffene Beteiligte dabei einbeziehen

3. Impuls: Gemeinsame Reflexionskultur in der Kooperation mit den Eltern entwickeln

4. Impuls: Beschwerderechte auch gegenüber der Vormundschaft ermöglichen

5. Impuls: Selbstorganisation - auch etwas für die Vormundschaft

6. Impuls: Kontinuität in der Vormundschaft absichern

Fazit

Die Anliegen des KJSG und der Vormundschaftsrechtsreform treff en sich an vielen Punkten. Eine Umsetzung der beiden Reformen, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, braucht eine gemeinsame Reflexionskultur der sozialen Dienste und der Vormundschaft . Dabei sollten, nicht nur fallbezogen, sondern schon bei der Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse, die Sichtweisen junger Menschen, ihrer Familien und der Erziehungspersonen einbezogen werden