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Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Nach einer Trennung kann der allein erziehende Pflegeelternteil nicht grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet werden. Eine Erwerbstätigkeit ist immer abhängig von der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes.

Nach einer Trennung kann der allein erziehende Pflegeelternteil nicht grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet werden. Eine Erwerbstätigkeit ist immer abhängig von der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes. Der Umfang der Erwerbstätigkeit ist mit den Erziehungszielen des Hilfeplans abzustimmen. Wichtig dazu sind Absprachen und Bescheinigungen des Jugendamtes.

Beispiele, die für eine spätere Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sprechen:

a) Pflegekinder haben überwiegend schwierige Lebenserfahrungen mit ihren leiblichen Eltern, bevor sie in die Pflegefamilie vermittelt werden. Diese Lebenserfahrungen bestimmen auch das Verhalten und die Bedürfnisse des Kindes in der Pflegefamilie und in deren Umfeld. Viele Pflegekinder sind daher nicht altersgemäß entwickelt, leiden unter Beziehungsproblemen und müssen erst einmal in der neuen Familie viel aufholen. In dieser Zeit muss das Kind zuverlässig von seinen Pflegeeltern betreut werden. Es muss sich erst eine Bindung mit Vertrauen und Zuverlässigkeit aufbauen. In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit für die allein erziehende Pflegeperson aus Sicht des Kindes nicht möglich, da das Kind durch eine zeitweise anderweitige Tagesbetreuung in seiner Entwicklung beeinträchtigt würde. Erst wenn das Pflegekind eine vertrauensvolle, belastbare Beziehung hergestellt hat, kann es eine regelmäßige anderweitige Betreuung verkraften.

b) Das Pflegekind ist traumatisiert, chronisch krank oder behindert und hat starke persönliche Probleme, die sich besonders im Umfeld des Kindes zeigen. Hier ist es immer wieder möglich, dass das Kind aufgrund seines Verhaltens vom Kindergarten oder der Schule von den Pflegeeltern abgeholt werden muss. Wegen der Uneinschätzbarkeit des kindlichen Verhaltens ist eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht möglich.

Letzte Aktualisierung am: 
01.04.2009

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