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Auslandsadoption
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Unterschieden werden muss bei einer Auslandsadoption erst einmal, ob im Herkunftsland des Kindes die Haager Adoptionskonvention von 1993 Gültigkeit hat oder nicht. Hat die Konvention Gültigkeit, so kann das Adoptionsvefahren [nur] über eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle laufen. In manchen anderen Ländern ist eine Adoption ohne Vermittlungsstelle möglich, jedoch nicht unbedingt ratsam, da neben vielen Unsicherheiten die Anerkennung der ausländischen Adoption in Deutschland problematisch sein kann. Vor allen Dingen lässt sich oft kaum prüfen, ob die Adoptionsfreigabe wirklich zum Wohle des Kindes vonstatten gegangen ist. Auf die Hintergründe der Adoption sollte hier besonders geachtet werden.
Es gelten zwei Rechtssysteme bei der Auslandsadoption
Wichtig ist ausserdem, dass bei einer Auslandsadoption anders als bei einer Adoption im Inland [zwei] Rechtssysteme zu beachten sind, das Deutsche und dasjenige im Herkunftsland des Kindes. So ist es beispielsweise in vielen Ländern überhaupt nicht möglich, ein Kind zu adoptieren, oder es existiert nur die sogenannte "schwache Adoption", bei der die rechtliche Verbindung zwischen leiblichen Eltern und Kind bestehen bleibt. Da jedes Land andere gesetzliche Regelungen hat, ist es wichtig, sich vor der Adoption über die Vorschriften in dem Land zu erkundigen, aus dem das Kind adoptiert werden soll. Hierüber aufzuklären, ist unter anderem die Aufgabe der Auslandsvermittlungsstellen, die jeweils nur Kinder aus bestimmten Ländern vermitteln.
Ein paar Zahlen
Um eine Vorstellung über die Anzahl der Auslandsadoptionen zu bekommen, hier ein wenig Statistik: Im Jahr 2003 besaßen 720 der adoptierten Kinder und Jugendlichen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies sind 32 Prozent der gesamten Adoptionen. 911 der adoptierten ausländischen Minderjährigen kamen aus dem europäischen Ausland, darunter 297 aus der Russischen Föderation und 83 aus Polen. 456 Kinder kamen aus Asien, 208 aus Nord- und Südamerika sowie 130 aus Afrika. 754 der adoptierten Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren aus Anlass der Adoption nach Deutschland gekommen.