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Das Auslandsadoptionsverfahren für die Herkunftseltern

Dem Haager Abkommen entsprechend darf es in einem Vertrags-Staat keine Adoptionsfreigabe ohne schriftliche Erlaubnis der Mutter bzw. der Eltern geben.

Dem Haager Abkommen entsprechend darf es in einem Vertrags-Staat keine Adoptionsfreigabe ohne schriftliche Erlaubnis der Mutter bzw. der Eltern geben. Bei einer Auslandsadoption ist es für die leiblichen Eltern besonders schwierig, wenn nicht unmöglich, über ihr Kind etwas zu erfahren, es sei denn, die Adoptiveltern entscheiden sich zu einer offenen Form der Adoption, in der der Kontakt zur leiblichen Familie bestehen bleibt.

Eventuell gibt es mit viel Glück eine Möglichkeit, das abgegebene Kind wiederzusehen, wenn dieses sich im Jugend- oder Erwachsenenalter möglicherweise selbst auf die Suche nach seinen Wurzeln begibt.

Letzte Aktualisierung am: 
14.05.2008

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