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Das Auslandsadoptionsverfahren für das Kind

Für das Kind bedeutet eine Auslandsadoption eine vollkommene Veränderung seiner bisherigen Lebenswelt.

auslandsadoption 0Für das Kind bedeutet eine Auslandsadoption eine vollkommene Veränderung seiner bisherigen Lebenswelt. In Vertragsstaaten des Haager Abkommens kann es erst zur Auslandsadoption freigegeben werden, wenn die Behörden in seinem Heimatstaat die Unterbringungsmöglichkeiten für das Kind dort geprüft haben, und zu dem Schluss gekommen sind, dass eine internationale Adoption dem Wohle des Kindes dient. Die Mutter darf ihre Zustimmung erst nach der Geburt des Kindes geben. Auch sollen die Wünsche und Meinungen des Kindes selbst Beachtung finden (Artikel 4 des Haager Abkommens).

Häufig leben zur internationen Adoption freigegebene Kinder in Heimen und haben schon öfters miterlebt, dass "Eltern" kommen und andere Heimkinder abgeholt haben. Natürlich sind auch die Kinder beim ersten Kennenlernen der Adoptiveltern wahnsinnig aufgeregt. Für sie bedeutet das erste Treffen, dass sie nach ein paar Tagen ihren vertraute Umgebung und ihre vertrauten Menschen verlassen und ganz woanders hin gebracht werden. Sie können sich kaum vorstellen, was sie erwartet. Schon die Flugreise, die aufgrund der Entfernung oft nötig ist, kann ein überwältigendes Erlebnis sein. Angekommen in Deutschland, muss alles erst einmal schockierend sein: fremde Sprache, fremdes und regelmässiges Essen, anders aussehende Menschen, anderes Klima, fremde Gerüche usw. In der Regel kommen die Kinder aus einem ökonomisch armen Land, so dass ihnen die Adoptiveltern erst einmal wahnsinnig reich erscheinen müssen.

"Wir können wohl kaum ermessen, welche Lebenskraft das Kind aufbringen muss, um dies alles zu bewältigen. Bei dem inneren Aufruhr, den das Kind erlebt, müssen Sie nun versuchen, seine Umwelt möglichst ruhig und störungsfrei zu gestalten." schreibt Margot Weyer in ihrem Buch "Adoption - und danach?" (S. 17, Kirchturm-Verlag 2006) über den Übergang des Kindes von der einen in die andere Welt.

Mit der Adoption erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Es ist möglich, dass es auch die eigene Staatsangehörigkeit behält, also mehrstaatig ist.

Beim örtlichen Standesamt erhält das Kind eine neue Geburtsurkunde, aus der die Adoption nicht ersichtlich wird. In der Abstammungsurkunde finden sich die Geburtsnamen und Namen sowie der Familienstand der leiblichen Eltern.

Letzte Aktualisierung am: 
14.05.2008

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