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Beihilfen
Neben dem regelmässigen Pflegegeld können Pflegeeltern sogenannte Beihilfen erhalten. Diese finanziellen Leistungen gewährt das Jugendamt für besondere Ausgaben in einmaligen Situationen. Die Beihilfen werden von den einzelnen Jugendämtern nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt und sind sehr unterschiedlich.
Zuschüsse werden gewährt für:
- Erstausstattung
- Taufe
- Kommunion
- Konfirmation
- Jugendweihe
- Einschulung
- Urlaube
- Klassenfahrten
- und besondere Ausgaben für spezielle Bedürfnisse im Einzelfall z.B. für Allergiker, Bettnässer etc.
§ 39 SGB VIII Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, Absatz 3
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.
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Letzte Aktualisierung am:
17.05.2008