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Beistand sein für Pflegeeltern

Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt. Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.

Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt. Immer wieder sind sie mit den verschiedenen Erwartungen von Sozialarbeiter/-innen, Helfern, leiblichen Eltern konfrontiert und müssen zum Beispiel in den Hilfeplangesprächen im Jugendamt ihre Wünsche und Ziele darlegen und verteidigen. Oft kommt es zu konfliktreichen und für die Pflegeeltern aufwühlenden Geprächssituationen.

Wie es der Paragraph 13 des Sozialgesetzbuch X regelt, haben alle Bürger/innen das Recht, zu Verfahren und Terminen im Amt eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, einen sogenannten Beistand. Für Pflegeeltern ist das Mitbringen eines Beistandes eine Möglichkeit, in problematischen Amtsgesprächen Unterstützung und Hilfe zu finden.

Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt. Zur Entwicklung dieser Beistandskultur hat sich aus der Praxis bewährt, dem Jugendamt vor dem Termin mitzuteilen, dass eine Vertrauensperson zum Gespräch mitgebracht wird, und auch zu erklären, um wen es sich handelt. Der Beistand sollte sich gemeinsam mit den Pflegeeltern sehr gut auf das Gespräch im Jugendamt vorbereiten.

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Jugendamt und Pflegeeltern - die Möglichkeit der Beistandschaft

Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Letzte Aktualisierung am: 
16.05.2008

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