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25.10.2022

Fachberatung Erziehungsstellen der Trägerkonferenz Rheinland e.V.

Die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland ist ein eingetragener Verein, in dem sich aktuell 26 freie Träger der Erziehungsstellenarbeit nach §33.2 SGB VIII aus dem Rheinland zusammengeschlossen haben. Der Bericht schildert die Tätigkeit der Trägerkonferenz im Rahmen ihrer Fachberatung für die Erziehungsstellenträger des Rheinlandes.

Erläuterungen zur Trägerkonferenz aus deren Webseite

Erziehungsstellen werden hierbei verstanden als eine Form der Familienpflege für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen. Diese Entwicklungsbeeinträchtigungen erfordern eine besondere und erhöhte Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle sowie deren individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung durch einen professionellen Träger. Erziehungsstellen im Rheinland sind somit eine Differenzierungsform der Hilfen zur Erziehung in einer besonders belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie. Beratende Mitglieder öffentlicher Träger sowie aus der Wissenschaft ergänzen den Vorstand des Vereins.

Die Erziehungsstellenarbeit der Trägerkonferenz findet ihren Ursprung in der Veränderung klassischer Heimerziehung in den 80-er Jahren und der damaligen Erkenntnis, dass Kinder in größeren Heimgruppen überfordert sein können, so dass Mitarbeiter*innenmit den entsprechenden Kindern Wohn- und Lebensgemeinschaften bildeten. Diese Entwicklung machte den Anfang für die heutige Form der Erziehungsstellen im Rheinland als Teil der Pflegekinderhilfe.

Als Verbund freier Träger unterschiedlicher Dachverbände steht die Trägerkonferenz als Interessensvertretung der in ihr organisierten Träger für die Etablierung und Weiterentwicklung der Qualität in der Erziehungsstellenarbeit im Rheinland. Grundlage dieser Arbeit sind eine gemeinsame Rahmenkonzeption sowie entsprechende Qualitätsstandards, die Kriterien für die Erziehungsstellen beschreiben und festlegen.

Zentrale Motivation der Trägerkonferenz ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Erziehungsstellenarbeit. Die Entwicklung der Qualität der Erziehungsstellenarbeit ist aber nicht nur ein Ziel der in der Trägerkonferenz zusammengeschlossenen Trägern, sondern auch der Jugendämter und des LVR-Landesjugendamtes. Dafür sind eine enge Kooperation und der Dialog der freien und öffentlichen Träger unerlässlich. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, eine Geschäftsstelle bzw. Fachberatung der Trägerkonferenz im LVR-Landesjugendamt anzusiedeln, die sowohl den der TK angeschlossenen Trägern als auch den Jugendämtern im Rheinland zur Verfügung steht. 

Bericht zur Tätigkeit der Fachberatung

Der vorliegende Bericht bildet den Auftakt für eine Information der Jugendämter im Rheinland über die aktuellen Tätigkeiten und inhaltlichen Ausrichtungen der „Fachberatung Erziehungsstellen der Trägerkonferenz“. In Zukunft wird in einem zweijährigen Rhythmus ein Tätigkeitsbericht vorgelegt. Um die Jugendämter über die Grundlagen der Fachberatung zu informieren, fällt der erste Bericht etwas länger aus.

Hintergrund der Fachberatung

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit »besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen« im Rahmen der Pflegekinderhilfe erfolgt häufig in Erziehungsstellen nach § 33 Satz 2 SGB VIII. Diese Erziehungsstellen unterliegen - ebenso wie Pflegefamilien nach § 33 Satz 1 SGB VIII - nicht dem Erlaubnisvorbehalt gemäß § 45 SGB VIII. Dies hat unter anderem zur Folge, dass es keine Standards oder allgemeinverbindliche Vorgaben gibt und es zu qualitativ sehr unterschiedlichen Angeboten in diesem Bereich kommt. Im Jahr 2004 haben deshalb mehrere freie Träger aus dem Bereich § 33 Satz 2 SGB VIII die »Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland« unter Beteiligung des LVR-Landesjugendamtes gegründet und begegnen der beschriebenen Situation seitdem mit einer gemeinsam entwickelten und für alle angeschlossenen Träger verbindlichen Rahmenkonzeption sowie entsprechenden Qualitätsstandards. Mittlerweile sind 26 Träger von Erziehungsstellen Mitglied in dem eingetragenen Verein. 850 Kinder in Erziehungsstellen werden durch diese Träger begleitet (Stand 31.12.2021).
Mit dem Ziel, die Qualität der Erziehungsstellenarbeit im Rheinland und damit eine innovative Form der Vollzeitpflege weiterzuentwickeln und weiter zu professionalisieren, wurde – basierend auf einem Kooperationsvertrag zwischen LVR und Trägerkonferenz - die Fachberatung Erziehungsstellen der Trägerkonferenz im März 2019 im LVR-Landesjugendamt angesiedelt und mit Judith Pierlings besetzt. Eine solche Weiterentwicklung kann nur unter Beteiligung der leistungsgewährenden Jugendämter im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit erfolgen. Deshalb richtet sich die Fachberatung nicht ausschließlich an die Träger der Trägerkonferenz, sondern steht
auch den Jugendämtern im Rheinland zur Verfügung. Sie ist telefonisch und per Mail erreichbar und kann auch für den persönlichen Austausch angefragt werden.

Konkrete Ausgestaltung der Fachberatung

Über die konkrete Ausgestaltung der zentralen Aufgabenbereiche der Fachberatung und deren Umsetzung in den letzten drei Jahren unter den Bedingungen der Pandemie, soll im Folgenden zusammengefasst berichtet werden.

Beratungsangebote

Die Fachberatung richtet sich sowohl an Fach- und Führungskräfte der Träger der Trägerkonferenz als auch an die der Jugendämter im Rheinland und wird von beiden Seiten gleichermaßen genutzt.

  • Inhalt der Beratung waren in der Vergangenheit neben rechtlichen Anfragen zu Erziehungsstellen gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII häufig auch Fragestellungen zur konkreten Ausgestaltung der Hilfe, zur Abgrenzung zu anderen Hilfeformen sowie zu Konzeptionen. Die Rahmenkonzeption der Trägerkonferenz liefert hier die Grundlage zur Einordnung der Qualität innerhalb der Erziehungsstellenarbeit und dient vor allem den öffentlichen Trägern als sinnvolle Richtschnur.
  • Die Beratung reichte von einzelnen mündlichen oder schriftlichen Stellungnahmen bis hin zur prozesshaften Begleitung und konnte auch in Konfliktfällen genutzt werden.
Grundlegende Kooperation und Vernetzung

Mit dem Ziel, die Vernetzung der Fach- und Leitungskräfte sowohl der Träger der Trägerkonferenz als auch der öffentlichen Träger (weiter) zu entwickeln und auszubauen, wurden verschiedene Angebote gemacht und Prozesse angestoßen.

  • So wurde der - zur Förderung des fachlichen Austauschs und der Vernetzung etablierte - Arbeitskreis der Erziehungsstellenberater*innen der öffentlichen und freien Träger aus dem Bereich § 33 Satz 2 SGB VIII im Rheinland (tagt viermal jährlich) weiterentwickelt, digitalisiert und professionalisiert. Die Fachberatung übernimmt die fachliche Vorbereitung, die Moderation sowie die Nacharbeit und Umsetzung möglicher Folgeaufgaben. Aktuelle Fachthemen sowie Themen der Schnittstellen zwischen Öffentlichen und freien Trägern wurden dort gemeinsam bearbeitet.
  • Zudem erfolgten Vernetzungstreffen der Fachberatung mit Jugendämtern innerhalb des Rheinlandes, um Themen und Fragestellungen der Erziehungsstellenarbeit gemeinsam zu erörtern, regionale Besonderheiten und Problemstellungen zu erfassen und Optionen für die Weiterarbeit auszuloten. Dies erfolgte u.a. durch persönliche oder digitale Termine mit einzelnen Jugendämtern sowie die Teilnahme an Arbeitsgruppen oder Arbeitskreisen, die von mehreren Jugendämtern – etwa in einem Kreisgebiet – angeboten werden.
  • Um die Jugendämter über die verbindliche Rahmenkonzeption sowie die Qualitätsstandards der Trägerkonferenz zu informieren, wurde die Broschüre „Selbstverpflichtungserklärung“ erarbeitet. Sie fasst alle bestehenden Vereinbarungen innerhalb der Trägerkonferenz kompakt zusammen, unterstreicht deren Verbindlichkeit und dient als Orientierung. Die Broschüre ist abrufbar.
  • Des Weiteren wurde ein Qualitätszirkel zwischen freien und öffentlichen Trägern ins Leben gerufen, der im Folgenden noch konkreter beschrieben wird.
Fortbildungsveranstaltungen

Auch die Planung und Durchführung diverser Fortbildungsveranstaltungen fokussierte die weitere Kooperation und Vernetzung der Fachkräfte freier und öffentlicher Träger innerhalb der Erziehungsstellenarbeit.

  • Hierzu wurden Kooperationsprozesse innerhalb des LVR-Landesjugendamtes mit der Fachberatung Pflegekinderhilfe (§ 33 Satz 1 SGB VIII), Fachberatungen im Bereich ASD/Soziale Dienste sowie den Themengebieten Adoption und Eingliederungshilfe angestoßen, genutzt und in verschiedenen Veranstaltungen umgesetzt.
  • Die Etablierung eines jährlichen Fachtags zur Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger innerhalb der Erziehungsstellenarbeit konnte 2019 begonnen werden, musste pandemiebedingt pausieren und soll 2022 fortgesetzt werden.
Qualifizierungsmaßnahme der Trägerkonferenz

Die Qualifizierungsmaßnahme für Erziehungsstellen ohne pädagogische Ausbildung wird seit dem Jahr 2012 einmal jährlich innerhalb des Trägerverbundes angeboten. Sie ergänzt das individuelle Überprüfungs- und Vorbereitungsprocedere des jeweiligen Trägers. Um dieses Format weiter zu professionalisieren, übernimmt die Fachberatung seit 2020 die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungsreihe sowie die persönliche Begleitung und fachliche Verbindung aller acht Module.

Arbeitsgruppen zur fachlichen Weiterentwicklung

Diese Entwicklungsbeeinträchtigungen erfordern eine besondere und erhöhte Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle sowie deren individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung durch einen professionellen Träger. Erziehungsstellen im Rheinland sind somit eine Differenzierungsform der Hilfen zur Erziehung in einer besonders belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie. Beratende Mitglieder öffentlicher Träger sowie aus der Wissenschaft ergänzen den Vorstand des Vereins.

Die Erziehungsstellenarbeit der Trägerkonferenz findet ihren Ursprung in der Veränderung klassischer Heimerziehung in den 80-er Jahren und der damaligen Erkenntnis, dass Kinder in größeren Heimgruppen überfordert sein können, so dass Mitarbeiter*innenmit den entsprechenden Kindern Wohn- und Lebensgemeinschaften bildeten. Diese Entwicklung machte den Anfang für die heutige Form der Erziehungsstellen im Rheinland als Teil der Pflegekinderhilfe.

Die aktuellen Themen und Aufgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie die sich aus den bisherigen Kooperations- und Vernetzungszusammenhängen (siehe oben) herauskristallisierenden Themen werden seit Ende 2021 in drei unterschiedlichen Arbeitsgruppen bearbeitet.

  • In einem Qualitätszirkel – einer Arbeitsgruppe aus 20 Vertreter*innen rheinischer Jugendämter und der Trägerkonferenzträger - wird seit Jahresbeginn gemeinsam an den relevanten Themen der Erziehungsstellenarbeit gearbeitet.

Teilnehmende sind Fachkräfte der Jugendämter der Großstädte Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln, der Städteregion Aachen, der Stadt Moers, der Stadt Goch, des Kreises Düren, des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Kreises Kleve. Seitens der Trägerkonferenz nehmen Kolleg*innen folgender Träger teil: Löwenzahn
Erziehungshilfe e.V.; Erziehungsbüro Rheinland gGmbH; Mutabor Mensch und Entwicklung gGmbh; Stiftung die gute Hand; evangelische Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH; LVR Jugendhilfe Rheinland; Maria im Tann Zentrum für Kinder- Jugend- und Familienhilfe; Diakonie Michaelshoven Kinder- und Familienhilfe Michaelshoven gGmbH; Kaspar X Netzwerke GmbH; Jugend- und Sozialwerk Gotteshütte.

  • Zu den dort zu bearbeitenden Themen gehören, neben der Umsetzung des KJSGs, vor allem die Gestaltung der Schnittstellen freier und öffentlicher Träger. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine Arbeitshilfe für die Kooperationsprozesse und die Rahmenbedingungen der Erziehungsstellenarbeit zu entwickeln.
  • In der Arbeitsgruppe „Schutzkonzepte“ wird trägerübergreifend die Ergänzung der Rahmenkonzeption der Trägerkonferenz um die Gestaltung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt und zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Erziehungsstellen (§ 37b SGB VIII) erarbeitet.
  • In der Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit mit Eltern“ werden die neuen Beratungsanforderungen des § 37 SGB VIII und die sich daraus ergebenden Vorgaben für die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Eltern trägerübergreifenden bearbeitet. Ziel ist auch hier die Erweiterung der Rahmenkonzeption der Trägerkonferenz.

Die Fachberatung steht Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
judith.pierlings@lvr.de
0221/809--67026702