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20.01.2020
Bericht

Fachgespräch im Bördekreis: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Pflegekinderdienst (PKD) – zwei Dienste eine Aufgabe

Bericht zum zweiten Fachtag des Landesverbandes für Pflege- und Adoptiveltern im Lande Sachsen-Anhalt e.V. - diesmal im Bördekreis - mit dem Ziel, durch Öffentlichkeitsarbeit die Beteiligten in der Pflegekinderhilfe zusammen zu führen, einen Blick in die Praxis zu werfen und einen Ausblick auf eine notwendige Zusammenarbeit und Transparenz der Arbeit zu geben.

Wie kam es zum Fachgespräch?

Um eine solide Arbeit an der Basis zu präsentieren, hat der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e.V. am 26.11.2018 einen Fachtag initiiert, bei der sich Amtsträger der Behörden und die Parteien sich den Fragen der Pflegeeltern aus ganz Sachsen-Anhalt stellten. Viele damals offen gebliebene Fragen konnten zwischenzeitlich geklärt werden. Einige Anfragen bedürfen aber auch einer Gesetzesänderung, die angeschoben wurde und in das Getriebe der Gesetzgebung geflossen ist.

Leider konnte der damals neu gewählte Landrat der Börde aus terminlichen Gründen nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen. So wurde zu Beginn des Jahres 2019 ein Treffen des Landrates mit Vertretern des Jugendamtes und des Landesverbandes vereinbart in dessen Verlauf der Wunsch geäußert wurden, einen Fachtag speziell für den Landkreis Börde zu organisieren.

Zum gemeinsam gefundene Termin, 06.11.2019, wurden ca. 180 Einladungen an die Pflegeeltern am 21.10.2019 verschickt.

Nach zuerst spärlichen Rückmeldungen erschienen rund 40 Pflegeeltern, um in den Dialog mit dem Jugendamt zu treten. Im Podium nahmen dazu der Landrat, der Dezernent des Jugendamtes, die Sachgebietsleiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, des PKD und Vormundschaften und des ASD, sowie die erste und der zweite Vorsitzende des Landesverbandes für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e.V. und die Redakteurin der Internetplattform Moses online Platz. Als Moderatorin dieser Veranstaltung stellte sich die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

Grußworte des Landesverbandes und der Behörde

Nach der Eröffnung der Veranstaltung und Begrüßung der anwesenden Vertreter der Behörde und den Pflegeeltern im Publikum durch die Vorsitzende des Landesverbandes, wurde noch einmal klargestellt, dass der Wunsch nach Kommunikation zwischen den Diensten im Jugendamt und den Pflegeeltern besteht und hier doch eine Grundlage auch für die weitere Zusammenarbeit gelegt werden kann.

Der Dezernent des Jugendamtes sprach auch ein paar Grußworte an alle Anwesenden. Er freut sich auf eine sachliche Debatte und eine interessante Gesprächsrunde zu diesem Thema.

Später begrüßte auch der Landrat die Pflegeeltern und betonte die Notwendigkeit der Bereitschaft Kinder in die häusliche Umgebung aufzunehmen.

Gründung von Initiativen

Der zweite Vorsitzende des Landesverbandes legte noch einmal die Notwendigkeit der Gründung von Initiativen dar, was auch im Sinne der Behörde ist, da hier über die Gemeinschaft eine Hilfe zur Selbsthilfe geschaffen wird und für Probleme gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Sowohl der Landrat als auch der Dezernatsleiter stehen diesen Zusammenschlüssen wohlwollend gegenüber und bieten ihre Unterstützung an. Vorstellbar sei nicht nur eine Initiative im Bördekreis, sondern eher eine in jeder größeren Stadt, wie Oschersleben, Wolmirstedt und Haldensleben.

Referat: ASD und PKD – zwei Dienste, eine Aufgabe

Danach sprach die eingeladene Referentin Henrike Hopp über die Dienste des Jugendamtes. Sie erläuterte die Bedingungennach für die Pflegekinderhilfe nach dem SGB VIII und machte deutlich, dass nur dann gute Arbeit der Jugendämter möglich sein kann, wenn diese auch entsprechende Rahmenbedingungen für ihre Arbeit haben. Dabei wies sie auf ein Protokoll des Jugendhilfeausschusses des Bördekreises hin, in dem eine Fallzahl je PKD-Mitarbeiter von derzeit 46 genannt wurde.

Sie beschrieb die Aufgaben des Jugendamtes nach den Verordnungen und Gesetzen. Anhand des Grundgesetzes ging sie dabei über Artikel 1" die Würde des Menschen ist unantastbar" und Artikel 2 " Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" bis hin zum Artikel 6, dem Schutz der Familie. Damit ist sowohl die Herkunftsfamilie als auch das Pflegekind einbezogen. Die elterliche Sorge soll immer dem Wohl des Kindes dienen. Sie bemerkte, dass in keinem Artikel des BGB eine direkte Definition des Kindeswohl zu finden ist, sondern dass es hierbei um eine Beschreibung der Gefährdung des körperlichen und seelischen Wohls des Kindes geht. Sieht man das Wohl des Kindes gefährdet, dann tritt die Gesetzgebung auf den Plan und trifft Maßnahmen, der Gefährdung entgegenzuwirken.

Das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz -  befasst sich bereits in § 1 mit dem Recht auf Erziehung. Die Eltern/Personensorgeberechtigten haben nach § 27 SGB VIII einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht mehr ohne Hilfe gewähren können.

Dann hat das Jugendamt die Möglichkeit z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Beratung in der Familie oder nach § 33 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in einer Vollzeitpflege, ob als befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform, anzubieten. Immer steht im Focus des Jugendamtes, die leiblichen Eltern zu qualifizieren,damit sie die Kinder wieder selbst erziehen können.Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche muss das Jugendamt geeignete Pflegefamilien beauftragen, die hier bei uns als Erziehungsfachstellen bezeichnet werden. 

Das Jugendamt ist in der Pflicht, einen Hilfeplan nach § 36 SGB VIII zu erstellen und muss nach § 37 SGB VIII eine Zusammenarbeit zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie ermöglichen und beide Familien beraten und unterstützen. Der Hilfeplan beschreibt den Bedarf und die Entwicklung des Kindes, ebenso den Unterstützungsbedarf der Pflegeeltern und der Eltern. Diese Vereinbarungen zwischen den Beteiligten und dem Jugendamt sind in Form eines Protokolls zu dokumentieren und allen Beteiligten zeitnah zur Verfügung zu stellen..

Gesprächsrunde - Fragerunde

In der anschließenden Gesprächsrunde erörterte beginnend der Dezernatsleiter die Sicht der Behörde. Der PKD und der ASD im Bördekreis wollen für Transparenz sorgen, damit jeder einen Ansprechpartner für seine Probleme findet. Denn die wichtigen Fragen: Wenn kann ich fragen? Wer ist zuständig? Wen kann ich wann fragen? beantworten der ASD für das Pflegekind und der PKD als Ansprechpartner der Pflegeeltern. Wie kann hier der Herkunftsfamilie, dem Pflegekind und den Pflegeeltern gerecht werden? Ob der PKD, der ASD oder ein anderer Träger – alle Beteiligten sollen ein Team um das Kind bilden. Bei 100 % Unterbringung von Kindern in Dauerpflege sind über 40 % ungeplante Beendigungen und eine Rückführungsrate von Pflegekindern in die Herkunftsfamilie von 3,5 – 8 %. Die Zusammenarbeit von PKD, ASD, Pflegeeltern und Herkunftsfamilie ist der Grundstein für eine gute Unterbringung in den Pflegefamilien.

Ein großes Problem, so der Dezernatsleiter, ist die immer mehr rückgängige Anzahl der Pflegestellen und die fehlenden neuen Bewerber. Darum ist es unabdingbar die beiden Dienste mit einer Aufgabe, nämlich der Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes in Verbindung mit den Pflegeeltern zu fördern. Denn die beste Werbung für neue Pflegeeltern sind immer zufriedene Pflegeeltern.

Anschließend nahmen die die Pflegeeltern das Angebot an, mit konkreten Fragen sich an die Jugendamtsmitarbeiter zu wenden. Hier ging es unter anderem um Inhalt und Form der Hilfeplangespräche, die Übernahme von Vormundschaften oder unterschiedliche Rahmenbedingungen. Einheitliche Rahmenbedingungen für die Pflegeeltern zu schaffen, ist ein Anliegen für das sich der Landesverband gegenwärtig sehr stark einsetzt. Dann beklagte eine Pflegemutter, dass sie für ihre Kinder unterstützende Therapien wie Supervision in Niedersachsen nutze, weil es in Sachsen-Anhalt dafür keine finanzielle Unterstützung gibt. Dazu meldete sich die Leiterin des Fachzentrums für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt, die ebenfalls im Publikum saß, zu Wort, die hier ihre Unterstützung und sofortige Hilfe über das Jugendamt anbot.

Ein weiterer Einwand war die Zuständigkeit des ASD für die Herkunftsfamilie und des PKD für die Pflegefamilie. Beide Dienste sind für das Kind zuständig. Gibt es hier Interessenskonflikte? Oder: sind die Pflegeeltern Dienstleister oder Dienstleistungserbringer für das Jugendamt? Hierzu wurde seitens des Jugendamtes versichert, dass es keine rechtliche Bewertung ist und der Ausdruck Partnerschaft richtiger sei, damit die Wertschätzung besser dargestellt wird. Die Pflegeeltern sind Leistungserbringer. Im Unterschied zum Dienstleister besteht hier keine Weisungsbefugnis, da es sich ausschließlich um ein Ehrenamt und nicht um ein Angestelltenverhältnis handelt.

Wie handhabt das Jugendamt die Zuordnung der Pflegekinder zu Pflegeeltern? Kann hier aus einem Pool gewählt werden. Die Antwort war jedem schon bewusst, da kein Pool von Pflegeeltern vorhanden ist, werden aus den vorhandenen Pflegefamilien die passenden Eltern zum Kind gesucht. Eine landkreisübergreifende Zuordnung ist generell nicht ausgeschlossen.

Was ist, wenn das Jugendamt und die Pflegeeltern nicht einer Meinung sind? Der ASD setzt auf einen Konsens zur Einigung, jedoch hat das Jugendamt letztendlich das Sagen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Zu diesem bestimmten Thema möchte der Landesverband Beistände ausbilden, die für die Kinder sprechen.

Wie lang ist ein angemessener Zeitraum? Wer liegt den fest? Zur Rückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie legt der Gesetzgeber einen angemessenen Zeitraum fest. Hier wird aber nicht von einer konkreten Zeitspanne gesprochen, sondern lediglich, wenn das Kind noch keine Bindung zu den Pflegeeltern aufgenommen hat. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier arbeiten die Mitarbeiter an einer für das Kind angemessenen Lösung. Es werden die Anschlusskriterien für die Rückführung geprüft. Manchmal ist es besser die leiblichen Eltern zu überzeugen, das Kind in der Pflegefamilie zu belassen und regelmäßige Kontakte zu pflegen. Die Rückführung klar zu definieren könnte man über die Gesetzgebung anstoßen.

Der Landrat dankte dem Landesverband und möchte die gute Zusammenarbeit weiter führen. Er wünscht eine Fortführung dieses Gesprächs. Anschließend ging sein Dank an die Pflegeeltern für die Liebe und das Engagement zu den Kindern. Hier wünscht er sich Unterstützung bei der Suche nach neuen Pflegeeltern, da dir Familie immer noch die bessere Alternative zum Heim ist.

Fazit

Nach Ansicht des Landesverbandes für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e.V. war auch dieses Fachgespräch, wie schon das im Jahr 2018, eine gute Grundlage für weitere Gespräche zwischen den Ämtern und Behörden der Jugendhilfe und den Pflegeeltern in den einzelnen Landkreisen. Die Aussicht und die Bitte des Landrates im Bördekreis einen erneuten Dialog zwischen dem Jugendamt, dem Allgemeinen sozialen Dienst und den Pflegeeltern zu vereinbaren, verdeutlicht wieder einmal die Dringlichkeit des Informationsaustausches zwischen allen Seiten.

Auch im Gespräch mit Mitarbeitern des Jugendamtes der Landeshauptstadt wurde die Arbeit des Landesverbandes in Bezug auf das Pflegekinderwesen immer wieder in den Focus gerückt. Die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern vor Ort ist eine wichtige Grundlage der täglichen Arbeit der Behörde.

Uns ist es ein besonderes Anliegen, diesen Fachtag auch in weiteren Landkreisen durchzuführen, damit die grundlegenden Fragen der jetzigen und auch zukünftigen Pflegeeltern erörtert werden können und somit eine solide Basis für die Pflegekinder geschaffen werden kann.

Weiterlesen: 
Dossier

Zwei Dienste - eine Aufgabe: Pflegekinderdienst und ASD

Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.

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