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Pflegefamilien gestern – heute – morgen. Wie sieht die Zukunft des Pflegekindes aus?
Wie entstand die Idee zu diesem Fachgespräch?
Die drei Vereine des Harzkreises, schlossen sich zusammen, um im Jugendamt des Landkreises Harz mit dem Landrat und leitenden Vertretern des Jugendamtes über die Probleme der Pflegeeltern zu sprechen.
Nach Neustrukturierung des Landesverbandes kristallisierte sich bald heraus, dass es auch in den anderen Landkreisen die gleichen Hürden zu überwinden gibt. Daraus entstand die Idee, einmal alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bekommen, um die Unstimmigkeiten zu erläutern und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Die Einladungen – Zu- und Absagen
Bald schon wurde ein Termin festgelegt und eine passende Örtlichkeit gefunden. Nun wurden unzählige Einladungen an die zuständige Vertreter*in im Ministerium, die Landräte, Vertreter der verschiedenen Parteien, Jugendämter und Pflegeeltern versandt. Einige Jugendämter legten diese Einladung öffentlich aus oder veröffentlichten sie auf der Homepage, andere versandten die Einladungen an die Pflegeeltern per Post. Die Mitglieder des Landesverbandes wurden durch eine persönliche Einladung von unserem Vorhaben informiert.
Die Resonanz war groß. Wir bekamen Zu- und Absagen aus den verschiedensten Bereichen. Einen engen Kern von 13 Personen, die sich den Fragen der Pflegeeltern stellen wollten, wurde bald gefunden. Doch kurz vor dem anberaumten Termin wurde eine Landtagssitzung des Landes Sachsen-Anhalt auf den 21.11.2018 vorgezogen und es kamen noch Absagen von zwei Mitgliedern des Landtages.
Die Vorbereitungen waren in vollem Gang, die Tischkarten aufgestellt und die ersten Gäste betraten den Raum. Bei einem kurzen Plausch und einer netten Begrüßung nahmen alle Platz. Dann kam der erste Schock. Von den noch elf Vertretern, die ihre Zusage zum Erscheinen gegeben haben, saßen nur sieben im Podium.
- Die Leiterin der Abteilung Familie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration,
- Der Fachbereichsleiter Jugend und Familie aus dem Salzlandkreis
- Die Referentin Familie und Frauen im Landesjugendamt
- Ein Mitglied des Kreistages, Jugendhilfeausschuss - Partei SPD
- Die Leiterin des Fachzentrums für Pflegekinderwesen
- Henrike Hopp - Moses Online
- Wolfgang Heine – stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt.
Vier weitere - gern gesehene- Personen, die für die Diskussion zugesagt hatten, blieben der Veranstaltung leider ohne Absage fern.
Das Fachgespräch
Der Begrüßung durch die Vorsitzende des Landesverbandes Katrin Kube mit der Vorstellung der Vorstandsmitglieder folgten ein paar Worte des 2. Vorsitzenden Wolfgang Heine über die bisher geleistete Arbeit, der erst seit März agierenden Vorstandes. Er übergab dann das Wort an die Journalistin Sabine Scholz, die durch den Nachmittag moderierte.
Zu Beginn wurde an die Anwesenden die Frage gestellt, wie und wo sie das erste Mal mit der Pflegschaft konfrontiert wurden. Die Antworten variierten zwischen mehreren Monaten und 35 Jahren privat und beruflich.
Dann folgte die spannende Frage wo denn der Trend hingeht, zur Pflegefamilie oder zur Heimunterbringung. Auf alle Fälle hat die Unterbringung in Pflegefamilien Priorität, jedoch ist das nicht immer möglich. Dann ist die Heimunterbringung notwendig. Leider scheuen sich immer mehr junge Leute Pflegeeltern zu werden. Der vorhandene Pool unterliegt dem demografischen Wandel und das Alter der Eltern auf Zeit steigt. Anschließend wurde in besonderem Maße auf die Studien im Pflegekinderwesen der Universität Siegen hingewiesen. Ob diese Studien in allen Jugendämtern bekannt seien, wurde mit dem Hinweis beantwortetet, dass diese auf der Homepage des Fachzentrums für Pflegeeltern zu finden wären.
Auf die Frage nach dem Bedarf an Pflegeeltern, wurde bestätigt, dass nur durch gezielte Werbung neue Pflegeeltern gewonnen werden können. Aber die Mund-zu-Mund-Propaganda kann keine noch so gut gemachte Plakatwand ersetzen. Aber wer will Pflegeeltern werden, wenn man überall auf Mauern und Hürden stößt?
Die Unterschiedlichkeit der Beihilfenkataloge in den einzelnen Landkreisen ist gravierend.
Werden durch das Ministerium die Gespräche gesucht, stehen diese aber nicht auf der Tagesordnung der Jugendämter in den Landkreisen. Eine Vereinheitlichung wird gewünscht, jedoch von allen Parteien ausgeschlossen, da es sich hier um eine Kostenfrage handelt und die finanziellen Mittel nicht eindeutig zugeordnet werden können. Auch ist die vorgeschriebene Veröffentlichung der Beihilfenkataloge nicht umgesetzt wurden. Danach haben Pflegeeltern und Pflegekinder ein Recht auf individuelle Beihilfen, die mittels Antrag eingefordert werden können.
Weitere Fragen befassten sich mit dem fehlenden Elterngeld bei der Aufnahme eines Säuglings oder der Krankenversicherung von Pflegeeltern, die unentgeltlich zu Hause bleiben. Hierzu versucht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Sachsen- Anhalt einen Antrag auf Änderung des Elterngeldgesetzes auf den Weg zu bringen, um auf Bundesebene das SGB VIII und das SGB V für leibliche und Pflegeeltern zu vereinheitlichen. Der Stand dieses Antrages soll dem Landesverband mitgeteilt werden.
Eine Pflegemutter aus dem Publikum bemängelte die schlechte Hilfe der PKD-Mitarbeiter*innen. Sie fühlte sich allein gelassen und wollte schon wieder aufgeben, fand jedoch die nötige Unterstützung und Hilfe durch den Wernigeröder Verein. Daraufhin wurde auch mal für die PKD-Mitarbeiter*innen eine Bresche geschlagen, da diese durch die Menge an Pflegekindern nicht die Möglichkeit haben sich gezielt und ausgiebig mit jedem Fall zu beschäftigen. Es gibt eine Empfehlung, dass jede/r vollzeit tätige Mitarbeiter*in eine Fallzahl von nicht mehr als 35 Pflegefamilien haben sollte, die Realität sieht leider anders aus. Ein/e PKD-Mitarbeiter*in betreut das Doppelte und mehr, da bleibt die individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung der Pflegeeltern und der Pflegekinder leider auf der Strecke. In diesem Zusammenhang wurde die Arbeit der Pflegevereine an der Basis gelobt. Durch den regelmäßigen Austausch und der Gespräche werden viele Probleme gelöst und Hilfestellungen untereinander gegeben.
Eine weitere Publikumsfrage befasste sich mit der Kostenheranziehung jugendlicher Pflegekinder. So müssen beispielsweise vom erzielten Lehrlingsentgelt 75% an das Jugendamt abgeführt werden. Hier soll durch das Ministerium 2019 eine Gesetzesänderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf den Weg gebracht werden, um diesen Rückforderungsbetrag zu kürzen.
Ein immer wieder angesprochenes Problem ist die Binnenversicherung der Pflegekinder, da hier keine Absicherung erfolgt und eine private Versicherung nicht getragen werden kann. Das Jugendamt haftet nicht für Schäden, die durch die Pflegekinder vorsätzlich verursacht wurden. Das angesprochene Beispiel beschrieb das Zündeln eines Kindes, bei dem die Pflegeeltern einen großen finanziellen Schaden erlitten, in dem das Dach des Wohnhauses abbrannte. Für diese Binnenhaftpflichtversicherung wird nach einer passenden Lösung gesucht.
Hilfen zur erzieherischen Unterstützung, die Entlastung durch einen „Babysitter“ für Freiräume im Rahmen der Selbstsorge und die hauswirtschaftliche Entlastung wurden bereits seit Jahren durch das Ministerium finanziert. Sogenannte Babysitter oder Vorleseomas werden schon durch das Ministerium finanziert. Jährlich beläuft sich die Größenordnung dieser ehrenamtlichen Familienpaten, die vom Land unterstützt und ausgebildet werden auf ca. 1000 Personen. Die Sensibilisierung auf Pflegeeltern kann augenscheinlich initiiert werden.
Die Frage, warum Bereitschaftspflegeeltern bei Nichtbelegung keine Zuwendungen erhalten und der erhöhte Aufwand nicht honoriert wird, wurde durch die unterschiedlichen Konzepte der Landkreise beantwortet. Hier sollte der Landesverband einen Antrag an die Behörden zur Vereinheitlichung des Umgangs mit den Bereitschaftspflegeeltern stellen.
Viele Landkreise sind auf der Suche nach geeigneten Pflegefamilien, wohingegen Pflegeeltern in anderen Landkreisen nicht belegt werden. Auch ist die Bewerbung der Pflegeeltern um Belegung in anderen Landkreisen generell nicht untersagt, da sie nicht die „Dienstleister“ des Jugendamtes sind. Leider werden Pflegeeltern oft so bezeichnet, wobei es sich jedoch andersrum verhalten sollte.
Die Mitarbeiterin im Ministerium sprach davon, die Pflegeelternvereine im Land Sachsen-Anhalt zu besuchen, um an der Basis mit den Pflegeeltern über die immer wieder anfallenden Probleme zu sprechen, Eindrücke zu sammeln und diese gegebenenfalls auf die politische Ebene zu heben.
Weitere Fragen
Nach zwei Stunden musste die Veranstaltung leider beendet werden. Jedoch gab es noch genug ungenannte Fragen, wie:
- Wie können in Zukunft bei geistig und seelisch behinderten Pflegekindern bei Volljährigkeit die Übergänge von der Zuständigkeit des Jugendamtes zum Sozialamt besser geregelt und organisiert werden?
- Laut den Krankenkassen gibt es keine gesetzliche Regelung/Anspruch auf die Leistung einer Hebamme bei Aufnahme eines Säuglings. Das muss sich ändern!
- Warum muss man Beihilfen erfragen oder zufällig mitbekommen, statt sie angeboten zu bekommen? Wo ist der Beihilfenkatalog zu finden?
Was nehmen wir mit?
Die abschließenden Worte richteten sich an die anwesenden Gäste. Ihnen wurde dafür gedankt, dass sie sich den Fragen der Pflegeeltern gestellt haben. Jedoch wurde noch erwähnt, dass dieses Fachgespräch eine Grundlage für viel weiteren Gesprächsbedarf liefert und es bestimmt weitere Debatten dieser Art geben wird. Der Landesverband wird hier in regelmäßigen Abständen immer wieder drauf zurückkommen.
von:
Neuer Anlauf - neues Glück?