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Neu Maß nehmen! Zukunftsperspektiven der Vormundschaft
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Am 10./11.11.2016 veranstaltete die Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ) im Deutschen Institut für Urbanistik in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) die Fachtagung „Neu Maß nehmen! Zukunftsperspektiven der Vormundschaft“. Zu dieser Fachtagung waren 145 Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Familienrichter/innen und Rechtspfleger/innen nach Berlin gekommen, um strategische und fachliche Fragen und Aspekte der Vormundschaft praxisnah zu diskutieren. An beiden Tagen wurde ein lösungsorientierter Diskurs zur Weiterentwicklung und zu den Zukunftsperspektiven von Vormundschaft geführt. Unter anderem wurde erörtert, was Vormundschaften können, was der ASD nicht kann und wie sie miteinander kooperieren, was Vormundschaften kosten, was sie mitbringen und wie erfolgreich und wirksam sie sind. Die Tagung wurde eröffnet von Kerstin Landua, Leiterin der AGFJ im Difu.
Vormundschaft gestern und heute
Jutta Opitz-Röher, ehemalige Abteilungsleiterin Amtsvormundschaft im Jugendamt Dresden, übernahm die fachliche Einführung und moderierte die Tagung. Sie brachte viele Erfahrungswerte aus ihrer eigenen Praxis ein und benannte die wesentlichen Entwicklungen der Vormundschaft seit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990. Einen bedeutenden „bundesweiten Ruck durch die Vormundschaft“ habe es durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 gegeben. Die Entwicklungen seit dieser ersten „kleinen“ Reform des Vormundschaftsrechts und den aktuellen Stand beschrieb anschließend Henriette Katzenstein, Stellvertretende Fachliche Leiterin, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF). Sie stellte fest, dass die Vormundschaft in ihrem Verhältnis zum Kind seit Einführung des Gesetzes 2011 einen Qualitätssprung gemacht hat: Die Fallzahlen seien flächendeckend gesunken, Vormünder hätten kontinuierlichere und häufigere Kontakte zu ihren Mündeln und würden deren Zielen, Haltungen und deren Beteiligung mehr Beachtung schenken. Für die „Weiterreise“ formulierte sie verschiedene Anforderungen, wie z. B. weitere konzeptionelle Überlegungen zur Kompetenzverteilung im Team oder zu gegenseitiger Beratung und Vernetzung. Außerdem brauche Qualitätsentwicklung Forschung, z. B. um die Größenordnung von Bedarfen und Problemen einordnen oder Aussagen zur Kontaktgestaltung zwischen VormundIn und Mündel treffen zu können. Die für die nächste Legislaturperiode geplante „große“ Reform des Vormundschaftsrechts begrüßte Frau Katzenstein und betonte, dass diese die Bedürfnisse aus der Praxis aufgreife.
Vormundschaft zwischen rechtlicher Vertretung und pädagogischer Verantwortung
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Schimke ging zunächst auf die Frage ein, was rechtliche Vertretung in der Vormundschaft im Unterschied zur elterlichen Vertretung bedeutet. Er veranschaulichte die Anforderungen an eine rechtliche Vertretung des Vormunds anhand eines Fallbeispiels. Unter anderem machte er deutlich, wo die Vertretungsmacht des Vormunds ihre Grenze erreicht: bei höchstpersönlichen Geschäften des Mündels (z. B. Errichtung eines Testaments) oder bei Verfügung über persönliche Rechtsgüter. Außerdem stellte er fest, dass die rechtliche Vertretung beinhalte, den Willen des Kindes so weit wie möglich zu respektieren. Dies setze eine pädagogische Intervention voraus. Auch wenn es darum geht, die Einsichtsfähigkeit des Mündels durch Aufklärung über die Tragweite und die Folgen einer Entscheidung zu stärken, gehe es um die pädagogische Verantwortung des Vormunds.
Horst Hütten, Teamleiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen, beleuchtete diese pädagogische Verantwortung des Vormunds in seinem anschließenden Beitrag genauer. Er benannte gesetzliche Grundlagen und Bereiche, um die sich ein Vormund kümmern muss: Vermögen, Umgang, Pflege, Erziehung, Kita/Schule/Ausbildung, Gesundheit, Aufenthalt. Aus diesen Zuständigkeitsbereichen leitete Herr Hütten pädagogische und strukturelle Anforderungen ab und wies darauf hin, wie wichtig es ist, differenziert zu überlegen, welche Form der Vormundschaft und welche Person von Fall zu Fall am geeignetsten ist. In jedem Fall sollte die rechtliche Vertretung und die pädagogische Verantwortung von ein und derselben Person übernommen werden, die alle Aufgaben an Eltern statt wahrnimmt. Dafür müsse ein Vormund u. a. gut erreichbar, kommunikations-, kooperations- und konfliktfähig sein, sich für die Rechte und Interessen des Mündels einsetzen, diese kennen, das Mündel beteiligen und vieles mehr.
Anschließend konnten in Arbeitsgruppen verschiedene Aspekte der Vormundschaft und Gelingensfaktoren diskutiert werden:
- altersgemäße Beteiligung bei der Gestaltung der Vormundschaft
- Kinder in schwierigen Lebenslagen und Vormundschaft
- Careleaver und deren Weg in die Selbständigkeit
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Vormundschaft und nachhaltige Integration
- Gewinnen und Halten ehrenamtlicher Vormünder
- Auswahl und Bestellung eines Vormunds und Herstellung einer „Passung“ zum Kind.
Die jeweiligen Ergebnisse wurden am nächsten Tag im Plenum kurz vorgestellt.
Erfahrungswerte nutzen: Was brauchen Kinder von ihrem Vormund?
Alexandra Doll, Referentin beim Careleaver Deutschland e.V. in Hildesheim erklärte den Anwesenden zunächst, wer Careleaver sind bzw. wer in Deutschland so bezeichnet wird: Careleaver sind, wie sie selbst, ehemalige Pflege- und Heimkinder, die ab 18 Jahren vor der Verselbständigung stehen. Anschließend beschrieb sie einige ihrer eigenen Erfahrungen, wie z. B.: „Mein jüngeres Ich von damals war manchmal etwas verärgert darüber, dass so viele verschiedene Menschen mitreden durften, wenn mal wieder diskutiert wurde, wie es mit mir weitergehen soll. Welche Rollen diese Menschen aber hinsichtlich der Entscheidungen innehatten, war mir nicht bewusst.“ Frau Doll schlussfolgerte, dass der Mensch, der eigentlich der „stärkste Verbündete“ sein sollte, sein Mündel mindestens (persönlich) kennen sollte und die Möglichkeit haben sollte, es lieb zu gewinnen. Nur so könne er/sie dem Mündel ein Umfeld für das Aufwachsen sichern, in welchem die Förderung der Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit oberste Priorität haben.
Gemeinsam mit Ruth Seyboldt, einer weiteren Careleaverin, leitete Frau Doll auch eine Arbeitsgruppe, in der überlegt wurde, wie Careleaver auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt werden können. Im Ergebnis konnten drei Stichpunkte benannt werden: Die Thematik müsse bekannt(er) gemacht, die Arbeit mit Careleavern konzeptionell verankert und Zukunftswerkstätten zum Thema Verselbständigung mit 16- bis 18-Jährigen, die unter Vormundschaft stehen, durchgeführt werden.
Das Recht auf einen kontinuierlichen Vormund
Prof. Dr. Karsten Laudien, Lehrstuhl Ethik, Evangelische Hochschule Berlin, begründete anhand von Erkenntnissen aus Sozialwissenschaften, Sozialisationstheorien und der Philosophie, warum das Recht auf einen Vormund präzisiert werden müsste in ein Recht auf einen kontinuierlichen Vormund. Er stellte drei pädagogische Aspekte vor, die ein Vormund, der Kontinuität stiften, stärken und erhalten soll, berücksichtigen müsse. Zum einen wäre es die persönliche pädagogische Verantwortung des Vormundes, die Kontinuität der gegenwärtigen Bindungen des Mündels zu fördern und zu schützen. Ein zweiter Aspekt sei, dass der Vormund dafür sorgen muss, das Gespräch über die Vergangenheit und mit den Eltern des Mündels zu erzeugen und wachzuhalten. Als dritten Aspekt beschrieb er die Wichtigkeit der kontinuierlichen Beziehung zwischen dem Vormund und seinem Mündel. Der Vormund müsse als Bezugsperson das gesamte Leben des Mündels begleiten, da eine Häufung von Biografieabbrüchen im Extremfall zu einer Art „Biografischen Einsamkeit“ führen könne. Das Mündel müsse z. B. wenigstens eine Person haben, mit der es bestimmte Lebensabschnitte, die nicht mehr präsent sind, reflektieren kann.
Nach dem Vortrag von Prof. Laudien entspann sich eine kontroverse Diskussion im Plenum, die sich sowohl auf seinen Vortrag als auch auf den Vortrag von Prof. Schimke bezog. Diese wurde anhand des von Prof. Schimke gewählten Beispiels eines 14-jährigen Mädchens geführt, die in einem Kinder- und Jugendheim lebt und eine Model-Karriere beginnen möchte, und bezog sich auf die Berücksichtigung des Kindeswillens bei Entscheidungen des Vormunds. Die gesamte Diskussion wird in der Tagungsdokumentation abgebildet, die voraussichtlich im Frühjahr 2017 erscheinen wird.
Auch am zweiten Tag wurden in vier praxisnahe Arbeitsgruppen folgende Themen diskutiert:
- Wie stelle ich die Vormundschaft in meinem Jugendamt gut auf?
- Weisungsfreiheit und Richtlinienkompetenz oder: Wie gelingen Qualitätssicherung und kindgerechte Entscheidungen im Einzelfall?
- Wie kann man die Kooperation zwischen Vormundschaft und ASD so gestalten, dass sie dem Kind nutzt?
- Allzuständigkeit und notwendige Aufgabenabgrenzung: Wie kann die Führung von Vormund-schaften gelingen?
Zukunftsperspektiven der Vormundschaft
Andrea Böke, Referentin beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte in ihrem Abschlussvortrag die Reformpläne des Ministeriums vor und ging dabei hauptsächlich auf den Diskussionsteilentwurf zur Reform des Vormundschaftsrechts (vom 18. August 2016) ein, der von drei Leitlinien getragen wird:
- Stärkung der Personensorge des Vormunds: Der Entwurf enthalte erstmals ausdrückliche Regelun-gen zur Personensorge im Vormundschaftsrecht. Unter anderem solle das Mündel in Zukunft nicht mehr nur als Objekt der Fürsorge des Vormunds betrachtet werden, sondern als Subjekt mit eigenen Rechten und Pflichten.
- Stärkung der personellen Ressourcen für eine persönlich geführte Vormundschaft,
- Verbesserung der Auswahl des für das Mündel am besten geeigneten Vormunds: Formuliert wurden z. B. erweiterte Eignungsvoraussetzungen für alle persönlich zu bestellenden Vormünder.
In 2017 solle der vorgestellte Teilentwurf, der auch online abrufbar ist, zu einem vollständigen Referentenentwurf ergänzt werden, sodass die „große“ Reform in der nächsten Legislaturperiode dann auch kommen kann.
Das Fazit lautet: Die Vormundschaft ist in Bewegung, sie befindet sich zwischen einer „kleinen“ und einer „großen“ Reform und ihre und unsere Reise geht weiter. Das große Ziel ist, dass die Vormund-schaften (besser) zu den Kindern passen. Es wäre schön, sagen zu können: „Wer unter Vormundschaft kommt, der hat (immer) Glück.“
Jessica Schneider, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin
Kontakt: jschneider@difu.de