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14.09.2022
Bericht

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 1

Meine Begleitung von Mira bei der Regelung von Besuchskontakten und einer von der Mutter gewünschten Rückkehr des Kindes. Der Bericht ist sehr ausführlich und umfasst daher mehrere Teile.

Nach meiner Ausbildung zur Verfahrensbeiständin war es für mich klar, dass ich als Fachfrau in der Pflegekinderhilfe nur Pflegekindern in ihren Verfahren beistehen wollte und so war auch mein erster Auftrag die Verfahrensbeistandschaft für das Pflegekind Mira. 

In meiner bisherigen Tätigkeiten u.a. als Krisenhelferin, Vormündin, Beraterin und Referentin war es mir besonders deutlich geworden, dass unklare und umstrittene Positionen belastend für alle Beteiligten sind. Dies gilt besonders für den kontinuirlichen Aufenthalt des Kindes in seiner Pflegefamilie und für die Besuchskontakte. In diesen beiden Bereichen gibt es höchst kontroverse Sichtweisen der Erwachsenen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alle Beteiligten durchaus zu Kompromissen in der Lage sind, wenn es gelingt, ihnen die Befindlichkeit und Bedürfnisse des Pflegekindes zu verdeutlichen. Dabei spielt es auch eine Rolle, wie dieses Verdeutlichen erfolgt und durch wen. Häufig ist es den leiblichen Eltern, aber manchmal auch den Pflegeeltern kaum möglich, Mitarbeiter des Jugendamtes in dieser Rolle zu akzeptieren. Allein die Tatsache, dass die Erklärungen vom Jugendamt kommen, hindert sie daran, vorurteilsfrei hinzuhören.

Ich kannte dieses Phänomen und wusste, dass es hilfreich ist, wenn jemand sich unabhängig einbringen kann und dass diese, von allen akzeptierte Unabhängigkeit, hilft, den Knoten platzen zu lassen.

Darüber hinaus hatte Erfahrungen gemacht, dass Pflegekinder immer wieder in den Topf der Scheidungskinder geworfen werden und dass ihre spezifische  Lebenssituation nicht genügend beachtet und gewürdigt wurde. 

Meine Tätigkeit für Mira 

Ich bekam den Anruf eines Richters im Familiengericht, der mir erklärte, dass er eine Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind brauche. Ich sei ihm empfohlen worden und ob ich bereit wäre, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein paar Tage nach dem Telefonat kommt der Beschluss, der mich zur Verfahrensbeiständin für die zehnjährige Mira macht.

Miras Geschichte

Als Mira geboren wird, ist ihre Mutter 17 Jahre alt und mit dem Vater von Mira verheiratet. Beide zusammen leben im Haushalt der Eltern des Mannes. Als Mira drei Monate alt ist, trennt sich die Mutter vom Vater. Das Kind bleibt bei den Großeltern und dem Vater. Da die Mutter befürchtet, dass die Großeltern das Kind in ihr Heimatland bringen wollen, stellt sie einen Herausgabeantrag. Aufgrund der unübersichtlichen Situation wird das Jugendamt Aufenthaltsbestimmungspfleger. Noch am gleichen Tag kommt Mira in eine Pflegefamilie. Der Vater wünscht das Kind weiterhin in seiner Familie, die Mutter verweigert dies, kann aber selbst nicht oder noch nicht das Kind versorgen. In den nächsten Monaten wechselt Mira mehrmals die Pflegefamilien. Seitdem sie ein halbes Jahr alt ist, lebt Mira dann in Dauerpflege bei ihrer jetzigen Pflegefamilie D. Jeden Samstag besucht sie ihre Großeltern. Auch Mutter und Vater haben die Gelegenheit, das Kind wöchentlich zu sehen, nehmen dies jedoch nur sehr unregelmäßig wahr.

Als Mira bei einem dieser unregelmäßigen Besuche der Mutter zu weinen beginnt und daraufhin die Kontakte in den Haushalt der Pflegefamilie verlegt werden sollen, stellt die Mutter ihre Besuche für drei Jahre völlig ein.

Als Mira vier Jahre alt ist, will der Vater das Kind wieder zu sich holen und beantragt die Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie. Das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger lehnt dies ab mit folgender Begründung: Die Mutter zeigt Desinteresse an Mira und ist nicht mehr erreichbar. Der Vater bringe durch seine Drohung eine große Verunsicherung. Mira habe Angst vor einer Trennung von "ihrer" Familie. Außerdem sei er nicht erreichbar und seine persönlichen Verhältnisse seien undurchschaubar. Für ein gedeihliches Aufwachsen des Kindes sei es nötig, zu wissen, wo es hingehöre, wo sein Zuhause sei. Mira bleibt bei den Pflegeeltern.

Als Mira sechs Jahre alt ist, beantragt die Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Jugendamt abzuerkennen und auf sich zu übertragen. Sie wirft dem Jugendamt vor, dass ihm daran gelegen sei, dass Mira von den Pflegeeltern adoptiert würde. Sie wolle nun intensive Besuchskontakte zu ihrer Tochter haben. Der Vorschlag des Jugendamtes, langsam mit einem Kontakt einmal monatlich an die Sache heranzugehen, um der sich widerstrebenden Mira Gelegenheit zu geben, das Verhältnis zur Mutter wieder aufzufrischen, wird von der Mutter als unzureichend abgelehnt. Daraufhin empfiehlt das Jugendamt eine gerichtliche Klärung des Umgangsrechtes und lehnt gleichzeitig eine Herausnahme von Mira aus der Pflegefamilie ab, da dieses einen erheblichen Einbruch in der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mit sich bringen und es in seiner existenziellen Beziehungssicherheit erschüttern würde. Die Verbindung zur Herkunftsfamilie solle jedoch nicht abgeschnitten werden. Dies würde auch von den Pflegeeltern ausdrücklich gewünscht.

Einige Wochen später überträgt das Amtsgericht die elterliche Sorge vorläufig auf das Jugendamt, um bis zur endgültigen Regelung keine unsichere Rechtssituation für das Kind entstehen zu lassen. Dann wird ein Sachverständigengutachten eingeholt und vorerst das Besuchsrecht der Mutter an jedem zweiten Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Pflegefamilie angeordnet. Die Mutter lehnt dies ab, befürchtet eine Entfremdung zwischen sich und Mira und will jeden zweiten Samstag einen Kontakt von 10.00 – 18.00 Uhr bei sich zu Hause. Darüber hinaus schildert sie die Vorteile, die Mira hätte, wenn sie nicht in der Pflegefamilie, sondern bei ihr leben würde.

Die Gutachterin beschreibt in ihrem Gutachten die damalige Situation aus der Sicht des Kindes folgendesmaßen:

„Mira kommt mit sechs Monaten in die Pflegefamilie und lebt seit 6 ½ Jahren bei ihnen. Die Pflegefamilie ist Miras Familie. Dort wird sie geliebt, dort erlebt sie stabile Bindungen und intensive emotionale Beziehungen, Geborgenheit, emotionale Sicherheit, das Gefühl, uneingeschränkt geliebt zu werden und Vertrauen. Sie konnte sich dort zu einem fröhlichen, altersangemessen und unauffälligem Kind entfalten, das adäquat gefördert und erzogen wird. Sie fühlt sich in ihrem Lebensumfeld wohl, hat in der Nachbarschaft ihre Freunde und Spielgefährten und erlebt darüber hinaus Anbindung an ihre Herkunftsfamilie. Mira wir in „ihrer Familie“, bei ihren sozialen/psychologischen Eltern bleiben. Alles andere ist ihr im Moment nicht vorstellbar.

Die Tatsache, dass Miras leibliche Mutter sich bemüht, Mira in ihren Haushalt aufzunehmen (Mira weiß sehr genau, dass es um nichts anderes geht) verunsichert Mira zutiefst und löst existenzielle Ängste in ihr aus, die sich in Auffälligkeiten äußern wie Schlafstörungen und Alpträumen. Sozusagen aus dem nichts heraus wurde die eher fiktive Gestalt ‚die andere Mama‘ für sie zur Realperson, die ihre Lebenssicherheit plötzlich bedroht, die Nähe, Zuwendung und Zärtlichkeit abforderte und sie zu einer Entscheidung drängt. Für Mira bedeutet dies alles eine unendliche Bedrohung und Gefährdung ihres Lebensgefüges. Frau Y. ist für Mira eine nahezu fremde Person, auch sie sie gerne mag und inzwischen auch gerne bei ihr zu Besuch ist.

Eine Herausnahme des Kindes aus ihrer Pflegefamilie würde sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung massivst stören, behindern und nachhaltig schädigen. Sie würde ihr Vertrauen in die Stabilität von Beziehungen verlieren, an ihrem Selbstwert zweifeln, da sie nicht verstehen könnte, dass jemand (die Pflegeeltern) sie wegschickt, obwohl ihr immer gesagt wurde, sie werden geliebt und sie würde eine Fehlentwicklung nehmen. Sehr wahrscheinlich würde sie auch die Schuld bei sich und in ihrem Verhalten suchen.

Da Herausnahme aus der Pflegefamilie Thema ist und Mira sich durch ihre Mutter unter Druck gesetzt fühlt, sich für sie zu entscheiden, können die Kontakte mit der Mutter nicht psychisch unbelastet von ihr erlebt werden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis sie sich eingespielt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Frau Y. aufhört, Mira auf ihre Seite ziehen zu wollen und ihr immer wieder versichert wird, dass ihr Zuhause und ihr Leben in der Pflegefamilie D. nicht gefährdet ist. Für Miras Wohl und ihre weitere Entwicklung ist es zwingend geboten, dass sie in ihrer Pflegefamilie bleibt. […..]

Mira war stets darüber informiert, dass es neben der Familie D. noch ‚ihre andere Familie‘ und die ‚andere Mutter‘ gab. Dieses Wissen belastete Mira – auch wenn die Besuche bei den Großeltern nicht immer problemfrei waren – nicht übermäßig, da sie ihr Leben in der Familie D. nicht bedroht sah. Durch die erneute Kontaktaufnahme der Mutter und deren Forderung nach Rückkehr zu ihr wurde Miras Vertrauen in die Stabilität und Kontinuität ihrer Beziehung und ihrer Lebenswelt massiv irritiert. Sie reagierte mit Auffälligkeiten. Loyalitätskonflikte sind die Folge, so wenn sie sich in der Vergangenheit weigerte, mit der Mutter mitzugehen. Verunsichernd und damit angstauslösend wirken sich derzeit auch noch die (notwendigen) Ermutigungen der Pflegeeltern, ohne ‚Theater‘ mit der Mutter mit zu gehen, aus. Mira gerät hierdurch in Zweifel, ob die Pflegeeltern sie noch lieben und sich behalten wollen, oder ob si zur Mutter ‚abgeschoben‘ werden soll. [….]

Frau Y. liebt Mira, da sie aber dazu tendiert, in ihrem eigenen Interesse zu handeln und das Interesse des Kindes aus dem Blickfeld zu verlieren, muss damit gerechnet werden, dass sie in spontanen Aktionen und Entscheidungen das durchsetzt, was sie will und für gut und richtig hält, z.B. das Kind ganz zu sich zu holen, die Besuche nach eigenen Vorstellungen auszuweiten, Übernachtungen und Ferienaufenthalte durchzusetzen, Terminvereinbarungen zu übergehen etc. Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen wären vorprogrammiert.

Anschließend empfiehlt die Gutachterin 14-tägige Besuchskontakte samstags von 11 – 18.00 Uhr mit späterer Übernachtungsmöglichkeit bei entsprechendem Wunsch des Kindes, ebenso wird eine Regelung zu Feiertagen und Geburtsragen vorgeschlagen.

Das Familiengericht beschließt diese Regelung und belässt die Vormundschaft beim Jugendamt. Nach einer Beschwerde der Mutter beim Oberlandgericht wird die Vormundschaft aufgehoben und nur noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt belassen. Mit diesem Recht entscheidet das Jugendamt als Pfleger später dann auch über eventuelle Veränderungen der Besuchskontakte.

Eine gewisse Zeit nach diesem Beschluss wird alles so gehandhabt wie beschlossen. Dann, nach einem Jahr gibt es wieder mehr Kontakte, bis letztendlich Mira wieder jedes Wochenende nicht bei ihrer Pflegefamilie ist, sondern entweder die Großeltern, den Vater oder die Mutter besucht.

Mit 9 ½ Jahren äußert Mira ihr Unbehagen über diese eingetretene Regelung. Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes versucht, mit der Herkunftsfamilie zu verhandeln und die Kontakte zu verändern. Besonders die Mutter ist jedoch gegen Veränderungen. Zusätzlich zu diesen Punkten gibt es kontroverse Sichtweisen zur Frage der weiterführenden Schule und der Urlaubskontakte.

Dies führt dazu, dass die Aufenthaltsbestimmungspflegerin die Termine der Kontakte nun vorschreibt und zwar so, dass Mira nur noch alle 14 Tage die Großeltern, den Vater oder die Mutter besucht und zwischendurch ein Wochenende zuhause verbringt.

Die Frage der Schulentscheidung wird vom Jugendamt dem Familiengericht vorgetragen. Die Mutter erhebt gegen die Entscheidungen der Pflegerin Beschwerde beim Familiengericht.

Soweit die Situation, die ich aus den Akten entnehmen konnte.

Im Gespräch berichtet mir die Sozialarbeiterin, dass die Mutter und ihre Anwältin nur noch abwehrend auf sie reagieren und alle Vorschläge und Entscheidungen des Jugendamtes als Angriff und ungerechtfertigt ansehen. Sie findet es gut, dass nun eine Verfahrensbeiständin für das Interesse des Kindes einstehen kann. 

Erster Besuch bei Mira

Am gleichen Tag besuche ich Mira und die Pflegefamilie. Die Pflegeeltern sind enttäuscht darüber, dass die Mutter sich dem Wunsch des Kindes nicht anschließen kann und fühlen sich hin und her gerissen. Einerseits sind sie darüber erbost, andererseits wollen sie dies Mira gegenüber nicht zeigen, sondern erklären ihr im Gegenteil immer, sie möge doch zu den Besuchskontakten nicht immer so ein Theater machen.

Als ich im Wohnzimmer sitze, beäugt mich Mira erst einmal durch die geschlossene Terassentür von außen. Dann kommt sie zweimal ins Zimmer, deutlich ohne mich beachten zu wollen. Beim dritten Mal kommt sie auf mich zu

„Sie kommen wegen mir?“

„Ja“

„Sie brauchen nicht wegen mir kommen, ich habe die Frau R. vom Jugendamt, der habe ich alles erzählt, die weiß Bescheid, ich brauch sonst keinen.“

„Ich würde Dir erst mal gern erklären, was ich denn bin und was ich für Dich machen kann und wenn du das dann weißt, kannst du ja immer noch überlegen“ antworte ich.

Mira lässt sich darauf ein

„Können wir dazu in dein Zimmer gehen?“ frage ich,

„Klar“ sagt sie und geht voraus. Wir setzten uns in ihrem Zimmer auf den Fußboden.

„Kann ich mal die Figürchen haben?“ frage ich, als ich ihre Legofiguren sehe.

„Was wollen Sie damit?“

„Dir erklären, was ich mache“.

Wir sortieren die Figürchen aus und sie ist ganz gespannt, als ich verschiedene ablehne und andere nehme.

„Das hier ist ….???... wie nennst du die Mutter, die dich geboren hat?“

„Mama – ich nenne sie Mama, wenn ich bei ihr bin, sonst sagen wir Sonja“.

„Also das ist Sonja. Gibt es etwas, wo du zurzeit mit Sonja nicht einer Meinung bist?“

„Ja, sie will, dass ich in K…. zur Schule gehen, ich will aber hier gehen. Hier sind meine Freunde und so. Mama und Papa wollen das auch und Frau R. (Jugendamt) auch“.

„Gibt es noch etwas?“

„Ja, das Besuchen, ich will nicht mehr so oft hin, das ist aber schwierig!“

Dann baue ich mit den Figürchen ihre Pflegeeltern, ihre Großeltern, ihren Vater, ihre Mutter und Frau R. auf. Ich erkläre ihr, dass die Erwachsenen, die was über sie zu sagen haben, unterschiedlicher Meinung sind und sich nicht einigen können und dass es deswegen einen Richter gibt, der nun entscheiden soll. Damit die unterschiedlichen Meinungen vor dem Richter auch gut rübergebracht werden, haben manche Leute einen Menschen, der ihnen hilft. So hat die Mutter eine Rechtsanwältin – und ich stelle neben die Mutter ein schwarzes Figürchen. Dann erzähle ich ihr, dass man heutzutage mehr auf die Kinder schauen will und dass es ganz wichtig ist, was die Kinder zu sagen haben. Und wir stellen ein Figürchen für das Kind hin. Da es aber oft für die Kinder ganz schwierig ist, das einfach so zu sagen, was sie wollen, gibt es jetzt auch sogenannte Anwälte für Kinder. Da der Richter wissen will, was das Kind denn meint, beauftragt er einen solchen Anwalt auch für das Kind und wir stellen ein schwarzes Figürchen neben das Kind und stellen Kind und Kinderanwalt dichter zum Richter und die Erwachsenen ein wenig weg.

„Das bin ich“ sage ich „Dein Anwalt. Ich will ihnen sagen, was du willst und was wichtig für dich ist. 

„Das ist gut“ seufzt sie „dann brauch ich Sie doch.“

Wir verabreden einen neuen Termin, wo wir alles genau besprechen wollen. Da gebe ich ihr meine Telefonnummer mit der Aufforderung, dass sie mich anrufen kann, wenn es für sie wichtig ist. Ich erkundige mich beim Verabschieden bei den Pflegeeltern, ob der Termin o.k. ist und gehe.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen dieses Tages: 

* Es gibt schon jahrelange Auseinandersetzungen um die Besuchskontakte.

* Mira erlebte und erlebt diese Kontakte

  • Zeitweise (?) als Bedrohung ihrer Kontinuität und Sicherheit
  • Als überredet und ohne Beachtung eigener Wünsche
  • Als „auch-gerne-hingehen“.

* Es gibt ein Problem, welches sie zurzeit mehr beschäftigt (Schulfrage)

* Die Mutter ist misstrauisch, besonders dem Jugendamt gegenüber

* Vater und Großeltern scheinen mit Jugendamt und Pflegeeltern auszukommen

* Die Pflegeeltern wollen zwar Kontakte nach den Bedürfnissen des Kindes, wollen aber eigentlich keinen Streit darüber.

* Das Jugendamt (Sozialarbeiterin R. und die Pflegerin) sehen einerseits die Wünsche des Kindes und möchten diese als Maßstab setzen, sehen andererseits aber auch die Wünsche der Herkunftsfamilie. Dies führt dazu, dass sie im Streitfall eindeutig nach den Bedürfnissen des Kindes entscheiden, dass sich dann aber im Laufer der Zeit Veränderungen ‚einschleichen‘, weil sie auch die Rechte der Herkunftseltern beachtet sehen wollen. Trotzdem gelingt es ihnen nicht, ihre Überzeugung der Mutter zu vermitteln und so handeln sie aus einer Machtposition als Pfleger heraus und vermitteln dies so in ihren Briefen.

Weiterführung des Berichtes in Teil 2

Weiterlesen: 
Bericht

von:

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 2

Weiterführung meines Berichtes zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für das Pflegekind Mira.
Aus der Praxis

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 3

Weiterführung meines Berichtes zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind.
Aus der Praxis

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 4

Mit diesem Teil 4 endet mein Bericht über meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für Mira.