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Besuchskontakte
Themen:
In der ‚Fachanweisung Pflegekinderdienst‘ des Senates Hamburg heißt es dazu:
Regelungen zur Gestaltung von Besuchskontakten
Die Planung der Besuchskontakte ist fester Bestandteil des Hilfeplangesprächs und wird im Hilfeplan dokumentiert. Hier wird über die Frequenz und das Setting entschieden.
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, übernimmt der PKD
- in Bezug auf Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie die Vor- und Nachbereitung mit der Pflegefamilie, insbesondere mit dem Kind.
- in geeigneten Fällen die Begleitung der Besuchskontakte, soweit dies von allen Beteiligten für geeignet angesehen und im Hilfeplan festgeschrieben wurde.
- die Berichterstattung über die Gestaltung und Umsetzung der Besuchskontakte im Rahmen des Entwicklungsberichtes.
Im geeigneten Fällen kann eine zusätzliche Begleitung der Besuchskontakte durch externe Fachkräfte fachlich erforderlich sein.
Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie müssen im Sinne einer positiven kindlichen Entwicklung sein und dürfen nicht dem Kindeswohl entgegenstehen. Eine Re-Traumatisierung des Kindes durch einen Kontakt mit der Herkunftsfamilie ist in jedem Fall zu vermeiden.
Durch Interviews erwachsener Pflegekinder wurde deutlich, wie wesentlich es zum Gelingen eines Pflegeverhältnisses beiträgt, wenn die Kinder Klarheit über den Wechsel von einer Familie zur anderen hatten. Wo komme ich her? Warum musste ich gehen? Was passierte dann mit den Eltern? Was mit den Geschwistern? Konnten Kinder sich das Geschehen erklären, wussten sie was passierte, sprachen Beteiligte mit ihnen darüber und ließ man sie nicht im Dunkeln stehen, dann konnten sie sich auf das Neue einlassen.
Neben Biografiearbeit sind es natürlich besonders die Besuchskontakte, die das Kind über seine Herkunft informieren. Um das Leben als Ganzes zu erfahren, um Brüche zu vermeiden, um das Verstehen für sich selbst zu fördern sind gut gemachte und gelungene Besuchskontakte sehr hilfreich.
Um aber stützend und förderlich für das Kind sein zu können, müssen Besuchskontakte ‚im Sinne des Kindes‘ ausgehandelt und durchgeführt werden. Dazu ist eine gute Vorbereitung ebenso notwendig wie eine dauerhafte wachsame Begleitung. Die Wohlverhaltens- Klausel (§ 1684 Abs. 2 BGB) fordert eigentlich zu guten Vereinbarungen der Beteiligten zum Schutz des Kindes auf. Vereinbarungen von Besuchskontakten sind aufgrund der beobachteten Bedürfnisse und Reaktionen des Kindes zu entscheiden und diese Entscheidungen müssen veränderbar sein.
Vorbereitung von Besuchskontakten
Aus meiner Sicht ist es notwendig, vor einem Besuchskontakt die beteiligten Erwachsenen zu einem Treffen zu bitten und die Bedingungen des Besuchskontaktes im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit diesen auszuhandeln. Das Kind/Jugendliche sollte vorab seine Vorstellungen über die Besuchskontakte mit der Sozialarbeiterin besprechen können.
Vorbereitende Überlegungen:
- Ist die Perspektive des Pflegeverhältnisses klar oder unklar?
- Sind die Herkunftseltern absprachefähig oder nicht?
- Sind die Pflegeeltern gut vorbereitet und begleitet?
- Ist die Vorgeschichte bekannt und kennen auch die Pflegeeltern sie?
Aus der Vorgeschichte ergeben sich folgende Überlegungen: Hatte das Kind traumatische Erfahrungen? Wenn es diese Erfahrungen hatte müssen wir davon ausgehen, dass sie erlebnisaktivierend beim Kontakt sein werden.
Das Kind muss die Pflegeeltern, den Sozialarbeiter, die Besuchskontaktbegleiterin als Schutzfaktor erleben.
Wir können nicht erwarten, dass das Kind die Situation klärt.
Sicherheit erhalten die Beteiligten durch klare Regeln und Absprachen zu folgenden Fragen:
Wie wird das Kind auf die Kontakte vorbereitet?
Sicherheit erfährt das Kind auch dadurch, dass es vor dem ersten Kontakt den Raum kennenlernt, wo der Kontakt stattfinden wird und natürlich auch die Personen, die zu diesem Zweck neu ins Geschehen kommen (evtl. Besuchskontaktbegleiterin). Ebenso sollte es über die Art und Weise des Kontaktes, Dauer, Besucher und wichtige Regeln informiert werden. Natürlich kann es SEIN Spielzeug und Kuscheltier mitbringen und vielleicht auch das Essen und Trinken was es gern mag. So kann es sich ein inneres Bild machen von den Kontakten und mit einem klaren und sicheren Gefühl hingehen und sich sogar darauf freuen. Eine gewisse Gelassenheit und Entspanntheit der Pflegeeltern, die ja ebenfalls in die Vorbereitungen im breiten Maße einbezogen sind, würde ein positives Gefühl des Kindes natürlich erheblich fördern.
Begleitung der Kontakte
Es macht viel Sinn, wenn die betreuende Sozialarbeiterin die ersten Besuchskontakte begleitet. Sie erhält so einen Eindruck und kann mit den Beteiligten die Position des Kindes verdeutlichen und besprechen. Nicht nur eine Vorbereitung sondern auch eine Nachbereitung der Kontakte ist daher wichtig.
Beispiele möglicher Überlegungen und Fragen
vor dem Besuchskontakt
- Wer nimmt teil?
- Wo und wann treffen wir uns?
- Wie lange wird der Kontakt dauern?
- Wie gestalten wir den Kontakt - Wer bringt evtl. notwendiges Spielzeug, Bastelmaterial etc. mit?
- Wie wird auf Wünsche/Befindlichkeit des Kindes reagiert?
- Was muss das Kind, was müssen Pflegeeltern, was Herkunftseltern zulassen?
- Wer beendet den Kontakt?
- Wie lange warten Pflegeeltern und Kind auf die Eltern?
- Was tun wenn Eltern nicht nüchtern oder clean sind?
- Was tun wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden?
- Wie ist es mit Geschenken?
- Was wenn das Kind nicht mitkommen will, oder früher nach Hause will?
- Nehmen die Pflegeeltern an dem Kontakt teil? Wenn nicht: Wer bringt das Kind zum Treffen?
- Wie kommt das Kind wieder nach Hause?
nach dem Besuchskontakt
Wenn es nach den einzelnen, ersten Treffen keine Nachtreffen gegeben hat, bei denen der Ablauf der Besuchskontakte besprochen wurde, muss dies natürlich Thema beim folgenden Hilfeplangespräch sein.
- Wie war das während des Kontaktes? Wie fühlte sich jeder?
- Wie sah jeder das Kind?
- Wie verhielt sich das Kind nach den Kontakten zuhause in der Pflegefamilie? Was hat es getan oder gesagt?
- Waren die Beteiligten im Nachhinein zufrieden, mit den Vereinbarungen oder möchten sie Änderungen ansprechen?
Klarheit und Sicherheit sind absolut notwendig für gelingende Kontakte. Die Vereinbarungen sollten daher im Hilfeplanprotokoll beschrieben werden, so dass alle Beteiligten durch ihre Unterschrift diese Vereinbarungen verbindlich machen können. Jeder weiß dann auch, dass auch der Andere im gleichen Maße und Umfang informiert ist.
Alle am Hilfeplan Beteiligten – Herkunftseltern, Pflegeeltern aber natürlich auch das Jugendamt müssen sich an die Vereinbarungen halten. So kommt manchmal ein Anruf an die Pflegeeltern, durch den ein anderer, erweiterter, zusätzlicher oder sonst wie veränderter Kontakt erfolgen soll, weil die leiblichen Eltern dies vom Jugendamt verlangt haben. So etwas schwächt natürlich die Vereinbarungen in einem Hilfeplangespräch.
Hilfeplan-Vereinbarungen können nur über den gleichen Weg verändert werden, wie sie entstanden sind – indem ein neues Hilfeplangespräch anberaumt wird und dort die Kritiken, Wünsche und Überlegungen eingebracht werden und Änderungen dokumentiert werden.
Pflegeeltern können im Rahmen der Kontaktvereinbarungen erwarten, dass
- die Kinder die Hauptfeiertage und den Geburtstag in der Pflegefamilie verbringen können,
Diese Umgangsregelung ist vergleichbar der Umgangsregelung mit Scheidungskindern, die diese Tage bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie leben. Umgangstag könnte z.B. der zweite Feiertag sein.
- die Kinder mit ihnen in Urlaub fahren können,
- der Urlaub wegen der Kontakte nicht verschoben werden muss,
- Kontakte nur stattfinden, wenn die Eltern alkohol- bzw. drogenfrei sind
Wo dies durch die leiblichen Eltern nicht sichergestellt wird, erlebte ich in der Praxis unmittelbar vor dem eigentlichen Besuchskontakt ein Treffen der Sozialarbeiterin mit den Eltern. Die Sozialarbeiterin gab dann je nach Verfassung der Eltern grünes oder rotes Licht für den Kontakt und rief die Pflegeeltern an.
- Kontakte pünktlich beginnen und pünktlich enden,
- die Pflegeeltern selbst entscheiden, ob die Kontakte in ihrem Zuhause stattfinden oder nicht.
Ob Besuchskontakte im Zuhause der Pflegefamilie stattfinden oder nicht ist wiederum ein immerwährendes Diskussionsthema. Gerade hier ist in besonderer Weise auf die Bedürfnisse und Befindlichkeit des Pflegekindes zu achten. Viele Pflegekinder möchten ihr Zuhause als Trutzburg „my home is my castle“ empfinden. Diese Burg soll unüberwindbar sein und Sicherheit geben. Bei uneinschätzbaren und unzuverlässigen leiblichen Eltern ist dieser Wunsch bei den Kindern oft sehr ausgeprägt. Hier ist das Kind unbedingt zu schützen. Besuchskontakte haben dann -wenn überhaupt- in einem neutralen Umfeld stattzufinden.
Manche Pflegeeltern hatten gegen einen Kontakt in ihrem Zuhause zuerst nichts einzuwenden. Dann haben sie allerdings miterleben müssen, dass ihr Kind abends begann, die Haustür zu verrammeln und peinlich genau darauf zu achten, dass die Jalousien auch runter waren.
Besuchskontakte im Zuhause der Pflegefamilie sind daher mit Vorsicht zu betrachten und nur denkbar, wenn
- das Kind in die Pflegefamilie voll integriert ist,
- die leiblichen Eltern mit der Unterbringung einverstanden sind,
- und daher nicht an dem Kind ziehen,
- wenn Pflegeeltern und Eltern sich verstehen und achten,
- wenn die Pflegeeltern und das Kind diesen Besuch bei sich zuhause auch wirklich wollen,
- Kontaktzeiten vereinbart werden, die die Pflegeeltern selbst ebenfalls so leisten wollen.
Bei der Planung von Besuchskontakten kann die Pflegefamilie natürlich ihre eigenen Termine, Planungen und Vorlieben einbringen, die dann Berücksichtigung finden müssen.
Wenn Sie sich auf einen Kompromiss einlassen, dann nur auf einen, den Sie auch wirklich eingehen wollen. Besuchskontakte können schon allein wegen einer für die Pflegefamilie als äußerst ungünstig empfunden Terminlage (z.B. Wochenende) schwer belasten.
- sie das Kind nicht der Mutter/dem Vater übergeben müssen, wenn sie das Gefühl haben, dass diese der Verantwortung für das Kind nicht gewachsen sind.
Dazu möchte ich 2 Beispiele beschreiben:
1. Nachdem das Pflegekind der Mutter übergeben worden war, lief es auf die Straße. Die Pflegemutter spurtete hinterher und holte es zurück. Daraufhin wurde sie von der Sozialarbeiterin ermahnt, dass sie das Kind ja nun an die Mutter abgegeben habe und diese jetzt die Verantwortung trage.
2. Die leibliche Mutter holt ihr viermonatiges Baby für 4 Stunden ab. Sie bekommt von der Pflegemutter alle notwendige Nahrung, Windeln und Kleidung zurechtgemacht und nimmt auch alles mit. Nach dem Kontakt ist alles ungenutzt in der Tasche. Das Kind ist wahrscheinlich unversorgt. Zurückgekommen trinkt es unruhig und in Panik übergroße Mengen.
Wenn Sie dies erlebt haben und vorsichtig geworden sind, dann besprechen Sie sich mit Ihrer Sozialarbeiterin und klären ab, was Sie bei nächsten Mal dann tun sollen: Anrufen etc.
- Sie selbst beim Kind bleiben können, wenn dies das Kind wünscht oder es für das Kind selbstverständlich ist, dass Mama und Papa es nicht allein lassen.
Besonders für kleine Kinder ist es unverständlich, wenn Mama oder Papa (Pflegeeltern) das Pflegekind allein in einer Situation lassen, in der sie es unter anderen Umständen nicht allein gelassen hätten – bei einem Menschen, der dem Kind nicht (sehr) vertraut ist. Oder wenn Mama und Papa sich beim Besuchskontakt so ganz anders verhalten als normalerweise bei einem Besuch. Es ist wichtig ist, dass Pflegemutter oder Pflegevater auch in Anwesenheit der leiblichen Eltern dieselben verlässlichen „Liebes“-Personen für das Kind bleiben und sich nicht künstlich zurücknehmen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenheft Besuchskontakte.