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Betreuung übernehmen für ein Mündel, das volljährig wird
Wenn Ihr Mündel volljährig ist, dann erlischt mit dieser Volljährigkeit jede Vertretung für den jungen Menschen. Er/Sie ist dann volljährig und allein für sich verantwortlich.
Wenn Sie als Vormund der Meinung sind, dass Ihr Mündel einige Bereiche z.B. Finanzen noch nicht selbständig regeln kann, dann sollten Sie bevor das Mündel volljährig wird rechtzeitig vorher an das Amtsgericht schreiben und für den entsprechenden Bereich der Unselbsttändigkeit einen Betreuer vorschlagen.
Das Gericht wird sich dann mit dem jungen Menschen in Verbindung setzten, denn dieser muss mit einer Betreuung einverstanden sein.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch selbst als Betreuer vorschlagen, der junge Mensch muss dies dann allerdings auch so wollen.
Letzte Aktualisierung am:
01.10.2010