Das Haager Adoptionsübereinkommen wurde am 29. Mai 2023 30 Jahre alt. Das Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gewährleistet den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen und etabliert Verfahren für die Zusammenarbeit. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption auf Bundesebene wahr und koordiniert die internationale Zusammenarbeit in dieser Funktion.