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Im Netz der Neuen Medien - Sicherer Umgang mit Internet, Handy und Computerspielen
Themen:
Auszüge aus einer Broschüre der Polizei mit besonderer Betonung auf die Empfehlungen für Lehrer, Fachkräfte, Eltern und Kinder/Jugendliche
Unser Alltag wird zunehmend durch elektronische Medien bestimmt. Sie dienen der Information, der Kommunikation sowie der Unterhaltung und sind in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und in vielen anderen Bereichen unverzichtbar geworden.
Medien sind auch „Miterzieher“: Neben Familie, Freundeskreis, Schule oder Kirche beeinflussen sie die Wertvorstellungen und Verhaltensweisen unserer Kinder und Jugendlichen erheblich. Junge Menschen wachsen mit Medien auf. Umso mehr sind Eltern, Lehrkräfte und Erziehungsverantwortliche in der Pflicht, sich mit diesen im Interesse ihrer Kinder auseinanderzusetzen. Es gehört deshalb zu den grundlegenden Erziehungsaufgaben, Kinder und Jugendliche zu einer sachgerechten und umsichtigen Mediennutzung zu befähigen. Diese Medienkompetenz muss wie das Lesen und Schreiben gelernt werden. So wie man Kinder nicht ohne Handlungsanweisungen am Straßenverkehr teilnehmen lässt, müssen sie auf die Möglichkeiten, Gefahren und Regeln der Medienwelt vorbereitet werden. Doch nur wer sich selbst einigermaßen auskennt, kann diese Medienkompetenz auch an Kinder und Jugendliche weitergeben.
In Ergänzung verschiedener Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen haben Vertreter der Kultusministerkonferenz, der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Innenministerkonferenz eine ressortübergreifende Informations- und Fortbildungsinitiative erarbeitet, die den Fokus auf die Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche richtet.
Die hier vorliegende Handreichung ist ein zentraler Baustein dieser Initiative. Sie dient als Einführung in das Thema und beinhaltet Basisinformationen mit Präventionstipps zum Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten im Internet, auf Schülerhandys und in Computerspielen. Zielgruppen der Informationen sind Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und in der Polizei im Bereich der Jugendsachbearbeitung. Ferner beinhaltet der Reader ausgewählte Hinweise auf weitere Materialien und qualifizierte Informationsquellen (z.B. einschlägige Merkblätter, kommentierte Linksammlungen). Jedes Kapitel enthält die Beschreibung der Ausgangssituation sowie der rechtlichen Aspekte und gibt Präventionstipps für verschiedene Zielgruppen. Dabei handelt es sich zum einen um grundlegende Informationen und Hilfen eigens für die oben genannten Zielgruppen, zum anderen aber auch um Tipps und Empfehlungen für Eltern, Jugendliche und Kinder, die zum Beispiel bei Informationsveranstaltungen, in der Jugendbildungsarbeit, bei Elternabenden oder im Schulunterricht weitergegeben werden können.
1. Chancen und Risiken bei der Vernetzung von Endgeräten
Tipps für Lehrkräfte & pädagogische Fachkräfte
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich elektronischer Medien auf dem Laufenden und machen Sie sich insbesondere mit der Nutzung der Neuen Medien vertraut.
- Legen Sie verbindliche Standards für die Nutzung von Medien wie Internet und Handy an Ihrer Schule oder in Ihrer Jugendeinrichtung fest und informieren Sie über Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Achten Sie auf die Einhaltung der Regeln und ziehen Sie die Konsequenzen bei Übertretungen.
- Für die medienpädagogische Arbeit ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen immer wieder deutlich zu machen, dass Medien (insbesondere auch Darstellungen im Internet) nicht die Realität abbilden. Vermitteln Sie den Kindern und Jugendlichen, Medieninhalte zu verstehen und einzuordnen. Unterrichten Sie sie über mögliche Gefahren und deren Verhinderung.
- Kinder und Jugendliche sind auf die Hilfestellung von Erwachsenen bei der Auswahl und Einschätzung von Medieninhalten angewiesen. Klären Sie beispielsweise bei Elternabenden über Chancen und Risiken des Internets auf.
- Vereinbaren Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel jährlich einen Schwerpunkttag zum Thema Medienkompetenz. Beziehen Sie dabei auch die Schüler- oder Jugendverwaltung mit ein.
- Nutzen Sie das kreative Potenzial der Kinder und Jugendlichen zur Regelung ihres (Schul-)Alltags. Binden Sie sie bei der Festlegung von Standards und beim Lösen von Problemen aktiv ein.
- Unterstützen Sie den Transfer des Themas „Sicherheit und Jugendmedienschutz im Internet“ in den Unterricht oder in die Projektarbeit.
Tipps für Eltern
- Bleiben Sie mit Ihren Kindern im Gespräch und zeigen Sie stets Interesse für ihr Freizeitverhalten. Die Vermittlung von Medienkompetenz kann nicht alleine durch die Schule geschehen – auch die Eltern sind gefordert, ihren Teil dazu beizutragen.
- Stellen Sie Regeln für den Umgang mit den Medien auf (zeitlich und inhaltlich) und achten Sie auf deren Einhaltung.
- Seien Sie ein Vorbild im Umgang mit den Medien.
- Machen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kindern mit der technischen Handhabung und Anwendung von Medien vertraut. Zeigen Sie Bereitschaft, von Ihren Kindern zu lernen!
- Nutzen Sie die Angebote öffentlicher Bibliotheken, die neben Büchern inzwischen auch CDs, PC-Spiele, Video-Filme sowie DVDs zur Ausleihe anbieten.
- Geben Sie Ihren Kindern möglichst vielfältige Anregungen zu weiteren Freizeitmöglichkeiten und fördern Sie ihre Umsetzung.
2. Zahlen, Daten, Fakten – Kinder & Jugendliche in der virtuellen Welt
Ausgangssituation
Sie sind längst drin in der virtuellen Welt: Bei Jugendlichen in unserer Gesellschaft herrscht inzwischen „Vollversorgung“ bei mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet-PCs und beim Zugang zu Computern und Internet. Das zeigen die jüngsten Studien über den Umgang der 6- bis 19-Jährigen mit Medien. Laut der ARD/ZDF-Online-Studie 2012 verbringen Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren mit 150 Minuten pro Tag mehr Zeit im Internet als beim Fernsehen mit 138
Minuten pro Tag. Vor allem das Smartphone ist inzwischen Teil der Jugendkultur und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Somit hat das Internet in dieser Altersgruppe das Fernsehen als Leitmedium längst abgelöst. Lediglich bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren steht das Fernsehen laut der KIM-Studie 2012 immer noch an erster Stelle.
3. Jugendschutz in interaktiven Diensten und Kommunikationsplattformen
Tipps und Empfehlungen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern
- Sicherheitsregeln vermitteln. Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Chatpartner oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Sie sollten den Kindern und Jugendlichen altersgemäß erklären, was sie im Chat beachten müssen, was ihnen begegnen kann und wie sie bei Problemen verfahren sollen. Die wichtigste Regel ist: Kinder sollten sich niemals mit Chatpartnern treffen, Jugendliche niemals alleine zu Treffen gehen und das Treffen sollte immer an einem „sicheren“ Ort (z.B. im Jugendclub, Eiscafe oder Ähnlichem) stattfinden.
- Chaträume kennenlernen. Sie sollten die Chaträume, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, kennen. Zeigen Sie Interesse an ihren Chataktivitäten, daran, was sie dort tun, was sie daran fasziniert und mit wem sie sich unterhalten.
- Sichere Chaträume vorschlagen. Informieren Sie sich über die Risiken der Chats, die die Kinder und Jugendlichen besuchen, und schlagen Sie ggf. Chats vor, die eine sichere und angenehme Atmosphäre bieten. Eine Übersicht und Bewertung von zahlreichen Kinder- und allgemeinen Chats finden Sie unter www.chattenohne-risiko.net.
- Probleme besprechen. Kinder und Jugendliche nehmen Anfeindungen im Chat oft sehr persönlich und können sich nicht ausreichend distanzieren. Überfordert sind sie besonders dann, wenn sie anzügliche oder pornografische Darstellungen zugeschickt bekommen. Verwirrung, Ekel und Schuldgefühle sind normale Abwehr- und Schutzreaktionen. Sie sollten die Erlebnisse der Kinder und Jugendlichen ernst nehmen und mit ihnen darüber sprechen.
- Sicherheits-Checks machen. Checken Sie Chats, in denen sich die Kinder und Jugendlichen aufhalten. Beobachten Sie, ob und wie Probleme im Chat sanktioniert werden, wie der Moderator agiert und ob es Hilfen wie Alarm-Button bzw. Ignore-Funktionen gibt.
- Chatzeiten beschränken. Chatten ist eine Form von Medienkonsum. Eltern sollten mit ihren Kindern altersgemäße Vereinbarungen treffen, wie lange sie wo und mit wem chatten dürfen. Chatfreunde dürfen die Freunde im realen Leben nicht verdrängen oder ersetzen.
- Sicherheitseinstellungen einrichten. Besonders bei Instant Messengern spielt es eine große Rolle, sich mit den technischen Sicherheitseinstellungen vertraut zu machen und diese einzurichten. Bei Installation eines Messengers sind die Einstellungen meist auf der niedrigsten Stufe. Sie sollten so konfiguriert werden, dass die Privatsphäre weitestgehend geschützt wird:
- Unerwünscht zugesandte Nachrichten unterdrücken.
- Keine unaufgeforderten Kontakte zulassen bzw. Kontaktanfragen unbekannter Teilnehmer ablehnen.
- Dateitransfer, Cam- und Voice-Funktionen ausschalten bzw. Anfragen von Unbekannten ablehnen.
- Absender lästiger Nachrichten auf eine Ignore-Liste setzen. Das öffentliche Profil so anonym wie möglich halten: nie den vollen Namen angeben, keine detaillierten Angaben zu Alter, Wohnort, Schule, Vereinen etc. Keine Bilder einstellen, auf denen man gut erkennbar ist.
- Logfiles automatisch erstellen. So hat man bei Belästigungen gleich alles dokumentiert, ohne Screenshots erstellen zu müssen.
Tipps zur Weitergabe an Kinder und Jugendliche
- Am Anfang nicht alleine chatten. Eltern oder ältere Geschwister sollten Chatanfängern helfen.
- Den Chat checken. Kinder und Jugendliche sollten selbst überprüfen: Wie gehen hier die Chatter miteinander um – wird geschimpft und beleidigt oder sind alle nett zueinander? Gibt es Moderatoren? Wie ignoriert man nervige Chatter? Kinder sollten in einen kleinen Chat gehen, in dem es Moderatoren gibt, die ihnen helfen und aufpassen, dass alle freundlich sind.
- Misstrauisch sein. Am anderen Ende sitzt vielleicht ein Mensch, der üble Absichten hat und ihm entgegengebrachtes Vertrauen missbrauchen will. Man sollte nicht zu viel Persönliches preisgeben – keine Adresse, Telefonnummer oder andere persönliche Daten!
- Einen guten Spitznamen ausdenken. Der Benutzername („Nickname“) sollte reine Fantasie sein: z.B. ein Name aus einem Lieblingsbuch oder Lieblingsfilm. Der richtige Name („Realname“) sollte geheim bleiben. Nicknamen wie z.B. Sexyhasi sollten vermieden werden, da dies verstärkt zur sexuellen Anmache auffordern könnte.
- Nicht in Chats für Erwachsene gehen. In großen Chats ist das Risiko, belästigt zu werden, am größten.
- Nicht mit Leuten aus dem Chat treffen. Kinder sollten sich niemals mit Chatpartnern treffen, Jugendliche sollten sich höchstens in Begleitung eines Erwachsenen mit Chatbekanntschaften treffen und das Treffen sollte immer an einem „sicheren“ Ort (z.B. im Jugendclub, Eiscafe oder ähnlichem) stattfinden.
- Vorkommnisse melden. Unangenehme Dialoge sollte man einfach beenden. Moderatoren können Hilfestellung geben und den Belästiger sperren. Bei sexuellen Übergriffen mit den Eltern sprechen, damit sie den Belästiger anzeigen.
4. Jugendgefährdende Inhalte im Internet
Tipps ür Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern
- Besprechen Sie mit der Klasse die Hintergründe der verschiedenen Themen, bspw. zeigen Sie die Gefahren rechtsextremistischer Propaganda auf und fördern Sie die Wertschätzung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
- Suizidgefahr entsteht meist nicht plötzlich und unerwartet, sondern kündigt sich im Verhalten des Betreffenden an. Sie sollten sensibel auf solche Signale reagieren und beispielsweise Fragen zum Thema Selbstmord oder Besuche auf entsprechenden Internetseiten als denkbare Hinweise auf eine eventuelle Gefährdung wahrnehmen.
Vorgehensweise bei Problemen und institutionelle Ansprechpartner jugendschutz.net
Zentrale Beschwerdestelle der Länder für Verstöße in allen Diensten des Internets mit der Möglichkeit, eine Einschätzung problematischer Inhalte zu bekommen. jugendschutz.net drängt darauf, dass Anbieter Verstöße schnell beseitigen. Im Bedarfsfall wird die Kommission für Jugendmedienschutz eingeschaltet, die als zuständige Internetaufsicht Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro verhängen kann. www.jugendschutz.net/hotline/index.html
- Binden Sie das Thema „jugendgefährdende Inhalte im Internet – Rechtsextremismus, Pornografie, Selbstmord- oder Magersuchtforen“ in einen Elternabend ein und sensibilisieren Sie die Eltern für diese Themen. Technische Schutzmaßnahmen alleine reichen nicht aus, um Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Vielmehr müssen sie auf die möglichen Gefahren vorbereitet sein, um bei einer möglichen Konfrontation sicher und selbstbewusst reagieren zu können.
- Kinder und Jugendliche sollen ihre Eltern beziehungsweise in der Schule ihre Lehrkräfte informieren, wenn sie unerwartet auf gefährliche Seiten gestoßen sind. Im Vorfeld sollte ihnen die Angst genommen werden, dass sie bei Erstattung einer Meldung selbst bestraft werden.
5. Urheber- und Persönlichkeitsschutz im schulischen Bereich
Wer Personen ohne deren Einverständnis aufnimmt und die Aufnahmen verbreitet, macht sich strafbar.
Tipps für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- Vermitteln Sie mithilfe pädagogischer Maßnahmen Werte im Umgang mit Medien.
- Sensibilisieren Sie die Kinder und Jugendlichen, dass eine einmal ins Internet eingestellte Aufnahme oder ein eingestelltes Video sich schnell verbreitet und nicht mehr zurückgeholt bzw. gelöscht werden kann.
- Erkundigen Sie sich über Ihre länderspezifischen Regelungen im Schulgesetz zur Nutzung von Handys und digitalen Aufzeichnungs- und Abspielgeräten. Entwickeln Sie gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern Handynutzungsregeln, verbunden mit umfassender Aufklärung über typische Gefahren und Probleme beim Einstellen oder Verbreiten von Bildern im Internet oder per Handy. Siehe auch Kapitel 8 zu Gewaltvideos auf Schülerhandys.
- Vereinbaren Sie, welche Sanktionen bei Verstößen angewandt werden und setzen Sie diese konsequent um (z.B. Erziehungsmaßnahmen wie Ermahnung oder zeitweise Wegnahme des Gerätes, bei schwerwiegenden Verstößen Ordnungsmaßnahmen wie schriftlicher Verweis oder Schulausschluss).
- Schalten Sie die Polizei ein, wenn der Verdacht einer Straftat besteht
Tipps für Eltern
- Eltern sollten Interesse zeigen, mit dem Kind über konkrete Funktionen von Handys und digitalen Aufzeichnungs- und Abspielgeräten und deren Nutzung zu sprechen. Dabei sollten aktuelle Problembereiche aufgegriffen werden.
- Die Eltern sollten über Gefahren und rechtliche Bestimmungen aufklären; häufig haben Kinder im Umgang mit eigenen und fremden Bildern oder Tonaufnahmen kein Unrechtsbewusstsein.
- Die Eltern sollten auch Grenzen aufzeigen. Wer Handlungen toleriert, die im strafbaren Bereich liegen, verhält sich seinen Kindern gegenüber extrem unverantwortlich.
Zur Weitergabe an Kinder & Jugendliche
- Kinder und Jugendliche sollten nicht direkt auf beleidigende E-Mails oder SMS antworten, sondern Erwachsene (Eltern, Vertrauenspersonen) informieren.
- Sie sollten Beweismaterial aufbewahren, z.B. Bilder oder Daten abspeichern.
- Die Aufnahmen (Bilder, Videos etc.) sollten auf keinen Fall weiter verbreitet werden. Bilder und Videos sollten stattdessen gelöscht werden. Die Löschung kann über den Netzwerk-Betreiber vorgenommen werden.
- In schwerwiegenden Fällen sollten sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
6. Kinder und Jugendliche als Kunden: Werbung, Online-Handel und kostenpflichtige Handyangebote
Tipps für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- Sprechen Sie mit den Kindern und Jugendlichen über Ziele und Maßnahmen der Werbeindustrie und untersuchen Sie exemplarisch an einigen Beispielen die Verzahnung von kommerzieller Werbung und redaktionellem Inhalt im Internet. * Informieren Sie sich über werbe- und sponsorenfreie Internet-Angebote für Kinder und Jugendliche und binden Sie diese in den Unterricht oder im Rahmen eines Projektes ein (Beispiele sind das Jugendangebot des Südwestrundfunks www.dasding.de, der Internet-Auftritt des Kinderkanals www.kika.de, die Kinderseite www. internet-abc.de oder der wöchentliche Besprechungsdienst Klick-Tipps von jugendschutz.net und MKFS, www.klick-tipps.net).
- Thematisieren Sie aktuelle Betrugsmaschen im Internet oder auf Handys und klären Sie über Folgen auf.
Tipps für Eltern
- Bevor Ihre Kinder sich etwas aus dem Internet herunterladen, sollten sie am besten immer Sie bzw. andere Erwachsene ihres Vertrauens fragen, ob das in Ordnung ist. Kinder können oftmals noch nicht überblicken, wie lange manche Dateien brauchen, bis sie heruntergeladen sind oder ob es sich bei den Daten eventuell um schädliche Programme oder Viren handelt (siehe auch Kapitel 9).
- Erklären Sie Ihren Kindern, dass es Firmen gibt, die mit dem Weiterverkauf von persönlichen Daten Geld verdienen und nur deshalb ihre Adresse und weitere Informationen haben möchten. Bitten Sie Ihre Kinder, dass Sie Ihnen vorher Bescheid sagen, bevor sie Formulare für eine Anmeldung (auch kostenlose Angebote) zu Klubs, Communities oder Online-Shops ausfüllen, damit Sie sich anschauen können, wozu diese Angaben dienen.
7. Computerspiele und die rechtlichen Regelungen
Tipps für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
Computerspiele gehören heutzutage genauso in den pädagogischen Bildungsalltag wie der PC und das Internet. Nutzen Sie daher auch diese Medien im Unterricht oder im Projekt, um die Kinder und Jugendlichen in der Weiterentwicklung von Medienkompetenz zu unterstützen.
- Diskutieren Sie mit den Kindern und Jugendlichen über Computerspiele und ihre positiven wie auch negativen Formen und schaffen Sie Anreize für die Nutzung von empfehlenswerten Lern- und Rollenspielen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, anhand von Computerspielen Medienkompetenz einmal anders zu vermitteln und zum Beispiel im Rahmen eines Schulfestes mit einer LAN-Party19 eine ganz neue Form von Informatikunterricht an Ihrer Schule zu gestalten.
- Wichtige Tipps und Informationen für die Realisierung finden Sie in der pädagogischen Handreichung „LAN-Party an Schulen“, die auf der Homepage von Lehrer-Online kostenlos als PDFDatei heruntergeladen werden kann: www.lehrer-online.de/lanparty-copy.php
- Das Portal bietet darüber hinaus Informationen über Computerspiele, ihre Rolle in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sowie weitere Möglichkeiten, diese in der Schule einzusetzen: www.lehrer-online.de/computerspiele.php
- Setzen Sie Grenzen dort, wo es notwendig ist. Gewaltspiele und sonstige Computerspiele mit Inhalten für Erwachsene gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Sofern Sie auf dem Pausenhof oder in den Pausen zwischen den Schulstunden feststellen, dass Schülerinnen und Schüler CDs mit problematischen Spielinhalten austauschen oder diese von erwachsenen Schülerinnen und Schülern an Jüngere abgegeben werden, stellen Sie die Betroffenen zur Rede, nehmen Sie die Spiele notfalls auch in Verwahrung und informieren Sie die Eltern.
Tipps für Eltern
Kinder wachsen heute in einer Medienwelt auf, die sich von der ihrer Eltern gravierend unterscheidet.
- Wenn Sie im Gespräch mit Ihren Kindern bleiben und sich für deren Beschäftigung mit Computerspielen interessieren, gemeinsam Nutzungsregeln festlegen und vielleicht auch mit Ihren Kindern öfter gemeinsam spielen, können Sie selbst am besten einschätzen, welche Bedeutung Computer und Multimedia haben.
- Treffen Sie mit Ihren Kindern verbindliche Regeln über die Zeitdauer der Nutzung von Computerspielen. Nähere Information hierzu finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Bundesprüfstelle im Bereich „Jugendmedienschutz: Medienerziehung“ in der Rubrik „Computer & Konsolenspiele“: www.bundespruefstelle.de
Vorgehensweise bei Problemen und institutionelle Ansprechpartner
Wenn Ihr Kind ein Spiel ohne eine Alterskennzeichnung der USK mit nach Hause bringt oder wenn Sie Zweifel daran haben (z. B. bei einer mit nach Hause gebrachten selbst gebrannten CD), ob das Spiel durch die USK freigegeben wurde:
Spiele zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind, dürfen vom Anbieter selbst mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet werden. Sofern Sie Zweifel über die Jugendschutzrelevanz der Spielinhalte haben, informieren Sie sich z.B. bei der Jugendschutz-Hotline der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz AJS NRW in Köln unter Tel. 0221921392-33 oder per E-Mail: auskunft@mail.ajs.nrw.de.
Darüber hinaus können Sie sich auch direkt unter Tel. 030 – 240 8866 0 oder per E-Mail: staendige.vertreter@usk.de an den Ständigen Vertreter der Länder bei der USK wenden.
- Kaufen Sie für Ihr Kind nur Spiele, die ein Alterskennzeichen durch die USK erhalten haben und die für die entsprechende Altersgruppe Ihres Kindes freigegeben wurden. Mehr Informationen über die Alterskennzeichen finden Sie auf der Homepage der USK. Die USK führt auch eine Datenbank, in der alle gekennzeichneten Computerspiele erfasst sind. Dort können die Spiele nach Altersfreigabe, Genre und Spielsystem aufgerufen werden unter: www.usk.de
- Die Alterskennzeichnung ist kein Hinweis auf die pädagogische Eignung eines Computerspiels!
8. Gefahren des Handys als Multifunktionsgerät
Tipps für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- Machen Sie sich mit den Funktionen moderner Handygeräte vertraut – speziell mit WLAN und der Datenübertragung per Bluetooth.
- Achten Sie auf entsprechende Vorkommnisse in Ihrer Schule oder Ihrer Jugendfreizeiteinrichtung. Häufig sind derartige Videos und Bilder Gesprächsthema in den Pausen oder im Unterricht.
- Sensibilisieren Sie Kinder und Jugendliche im Rahmen der Medienerziehung über die Auswirkungen und Folgen dargestellter Handynutzung sowie über mögliche Straftatbestände (§ 131 StGB) und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Einzelnen. * Vereinbaren Sie unter Einbindung der Eltern- und Schülervertreter klare Regeln über die Nutzung von Handys an Ihrer Schule. Prüfen Sie die Vereinbarkeit dieser Regeln mit dem jeweiligen Schulgesetz Ihres Bundeslandes.
- Gehen Sie konsequent gegen entsprechende Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung vor und wenden Sie ggf. schulrechtliche Maßnahmen an.
- Informieren Sie die Eltern der Kinder und Jugendlichen.
- Informieren Sie die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Tipps für Eltern
- Machen Sie sich mit den Funktionen moderner Handygeräte vertraut – speziell mit WLAN und der Datenübertragung per Bluetooth.
- Prüfen Sie, welches Handy für Ihr Kind geeignet ist und welche Funktionen wirklich sinnvoll sind.
- Sprechen Sie mit den Kindern über die sinnvolle Nutzung des Handys, thematisieren Sie mögliche Gefahren und reduzieren Sie diese zum Beispiel dadurch, dass die Bluetooth-Funktion grundsätzlich abgeschaltet und nur bei Bedarf aktiviert wird.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Mobilfunkprovider über Jugendschutzmaßnahmen und Sperrfunktionen. Unter der kostenfreien Hotline 22988 und auf der Website jugend-und-handy.de erhalten Sie weitere Informationen zu Jugendschutz auf Handys.
Zur Weitergabe an Kinder und Jugendliche
- Speziell für Kinder und Jugendliche gibt es einen Handy-Spickzettel mit Tipps zur sicheren Handynutzung. Dieser ist enthalten in der Broschüre „Handy ohne Risiko? Mit Sicherheit mobil – ein Ratgeber für Eltern“. Der Leitfaden wurde von jugendschutz.net erstellt und herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Download unter www.jugendschutz.net/eltern/handy oder Bestellung unter www.bmfsfj.de
9. Sicherheit im Datenverkehr
Überlegtes Handeln
- Öffnen Sie ausschließlich Dateien, E-Mail-Anhänge und Internetseiten aus vertrauenswürdigen Quellen.
- Beachten Sie, dass Schadsoftware nicht nur über die Internetverbindung in den Computer gelangen kann, sondern auch über Wechseldatenträger wie CDs, DVDs, USB-Sticks, externe Festplatten und MP3-Player.
- Installieren Sie nur Programme seriöser Anbieter.
- Deaktivieren Sie in Anwendungsprogrammen das automatische Herstellen einer Internetverbindung.
Die Handreichung ist ein Baustein der „Informations-und Fortbildungsinitiative über Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche“.
Die Handreichung ist im Internet unter hier als PDF eingestellt und kann kostenlos heruntergeladen werden.
Herausgeber:
Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle,
Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart
Stand: 4. aktualisierte Auflage 2013

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