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Broschüre zur Prävention von Mißbrauch
Mißbrauch verhindern
Auszüge aus der Broschüre "Mißbrauch verhindern"
1. Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.
Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.
2. Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit.
Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.
3. Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit.
Oft gibt es Signale für Missbrauch – seien Sie aufmerksam.
4. Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen.
Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat.
5. Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln.
Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige. Kinder können den sexuellen Missbrauch nicht beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen.
Nicht jeder, der ein Kind anspricht, hat Böses im Sinn
Meldungen darüber, dass Kinder aus Fahrzeugen heraus angesprochen werden, beunruhigen alle Eltern und Erziehungsverantwortlichen. Jedoch hat nicht jeder Fremde, der ein Kind anspricht, Böses im Sinn. Tatsache ist, dass sexueller Missbrauch durch fremde Täter vergleichsweise selten ist. Ihnen sind in erster Linie exhibitionistische und ähnliche Handlungen zuzurechnen. Nur in sehr seltenen Fällen werden Kinder von unbekannten Personen überfallen, missbraucht oder sogar getötet. Wenn Ihr Kind davon erzählt, von einem Fremden angesprochen worden zu sein, sollten Sie Folgendes beachten:
- Loben Sie Ihr Kind dafür, dass es sich Ihnen anvertraut hat.
- Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie in Ihrer Nachbarschaft vor.
- Melden Sie den Vorfall der Polizei. Über den Polizeinotruf 110 erreichen Sie diese zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Bereiten Sie Ihre Kinder auf solche Situationen vor.
Eltern können Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit festlegen. Realitätsnahe Rollenspiele sollten aber auf jeden Fall vermieden werden, um Kinder nicht unnötig zu ängstigen.
Mit diesen Botschaften stärken Eltern ihre Kinder
- Dein Körper gehört Dir!
- Wenn Berührungen für Dich blöd oder komisch sind, dann darfst Du „nein“ sagen, denn niemand hat das Recht, Dich gegen Deinen Willen anzufassen.
- Trau Deinem Gefühl!
- Wenn jemand Dir schlechte Gefühle macht, dann darfst Du Dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden Dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse.
- Du darfst sie weitersagen. Das ist kein Petzen. Und die angedrohten Folgen musst Du nicht fürchten.
- Du darfst „nein“ sagen!
- Auch Erwachsene machen manchmal Blödsinn und verlangen von Kindern etwas, das Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle macht. Dann dürfen Kinder „nein“ sagen und brauchen das nicht zu machen.
- Du darfst Dir Hilfe holen!
- Manchmal ist es zu schwer, sich alleine zu wehren. Dann dürfen Mädchen und Jungen sich Hilfe holen. Manchmal willst Du Deiner Mutter oder Deinem Vater nicht alles sagen, deshalb ist es wichtig, dass Du Dir überlegst, welche anderen Kinder oder auch Erwachsenen zu Dir halten werden, wenn Du Hilfe brauchst. Wende Dich an sie und vertraue Dich ihnen an.
Das sollten Eltern ihren Kindern mitgeben
- „Nein“ – Sagen - Kinder müssen auch Erwachsenen gegenüber „nein“ sagen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, mit „Fremden“ zu reden oder Auskünfte zu geben. Aber jedes Kind hat seine eigene Art „nein“ zu sagen. Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Erlaubnis mit niemandem mitgehen noch in dessen Auto steigen darf. Ihr Kind sollte Ihnen erzählen, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde oder dies trotz Ihres Verbots getan hat.
- Die Gruppe schützt - Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an.
- Verlässliche Ansprechstellen suchen - Zeigen Sie Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung verlässliche Ansprechstellen oder so genannte „Rettungsinseln“, wo es sich Hilfe holen kann auch bei Regen oder Verletzung durch Sturz etc. „Rettungsinseln“ sind beispielsweise:
- ein Einzelhandelsgeschäft, in dem es bekannte Mitarbeiter ansprechen kann,
- eine Ihnen bekannte Arztpraxis,
- eine Behörde,
- ein Haus, in dem Ihnen persönlich bekannte Personen wohnen, die das Kind im Notfall ansprechen kann.
Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll, zum Beispiel:
- Andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe bitten.
- Laut um Hilfe schreien (z. B. „Feuer“).
- Wegrennen hin zu anderen Menschen und auf keinen Fall verstecken, wenn jemand zudringlich wird.
- Mit dem Handy 110 wählen oder Polizeibeamte in der Nähe ansprechen
- Hier erhalten Sie die Broschüre "Mißbrauch verhindern"

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