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Grundinfos Pflegekinder

Lesen Sie hier unsere Grundinfos zum Thema Pflegekinder von Henrike Hopp.
Inhaltsverzeichnis: 
Begriffserklärung

Das Pflegekind

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht bei seinen Eltern lebt sondern in einer anderen Familie. Etwa 135.000 Kinder leben in Deutschland nicht bei ihren Eltern, davon ca. 90.000 Kinder in einer vom Jugendamt pädagogisch begleiteten und finanziell unterstützten Pflegefamilie. Die anderen Kinder leben meist bei Verwandten im Rahmen einer familiären Hilfe.
Basiswissen

Verschiedene Formen der Familienpflege

Übersicht über die Pflegeformen: Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Wochenpflege, Dauerpflege, Sonderpflege, Verwandtenpflege.
Übersicht

Pflegeeltern werden

Hier erfahren Sie die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Pflegefamilie.
Basiswissen

Warum möchten Pflegeeltern-Bewerber ein Kind aufnehmen?

Die Motivation der Pflegeeltern-Bewerber.
Basiswissen

Persönliche Voraussetzungen

Ein Pflegekind aufzunehmen bedeutet, sich auf Unvorhersehbares einzulassen. Darüberhinaus gibt es einige formale Kriterien, die Pflegeltern erfüllen müssen.
Basiswissen

Pflegeeltern werden - Erste Schritte

Beispiel: Modell der Stadt Kerpen.
Basiswissen

Pflegeerlaubnis - Wer beauftragt die Pflegeeltern?

Pflegeeltern können Kinder aufnehmen im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung mit den Eltern des Kindes.
Basiswissen

Erteilung eines Führungszeugnisses

Zu den Papieren, die Pflegeeltern bei der Bewerbung um ein Pflegekind vorlegen müssen, gehört ein polizeiliches Führungszeugnis.
Basiswissen

Anbahnung - Pflegeeltern und Kind lernen sich kennen

Pflegeeltern und Kind lernen sich kennen
Basiswissen

Übersiedlung - Das Kind zieht zu den Pflegeeltern

Die Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie bedeutet einen Bruch für das Kind. Es wäre daher ideal, wenn neben der Sozialarbeiterin des Vermittlungsstelle auch die Erzieherin des Heimes oder die Bereitschaftspflegemutter den Einzug des Kindes in die Pflegefamilie konkret begleiten würden.
Basiswissen

Wie wird ein Kind ein Pflegekind?

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.
Basiswissen

Lebenserfahrungen des Pflegekindes

Ein Kind wird nicht als Pflegekind geboren, es wird dazu gemacht.
Basiswissen

Das Fetale Alkoholsyndrom FAS

Eine nicht geringe Zahl von Pflege- und Adoptivkindern leidet unter einer Alkoholschädigung - von teilweisen Einschränkungen bis hin zur stark ausgeprägten Behinderung.
Basiswissen

Vernachlässigung

Alltäglicher Überlebenskampf. Vernachlässigung prägt Empfindungen und Entwicklungen und veranlasst das Kind, entsprechend seiner Lebenssituation Strategien des Überlebens zu entwickeln.
Basiswissen

Sexueller Missbrauch

Kinder, die sexuellen Missbrauch durch vertraute Erwachsene erlebt haben, fühlen sich verwirrt und verraten. Das, was sie erfahren, ist diffus, grenzüberschreitend, unabänderlich.
Basiswissen

Gewalterfahrung

Kinder von misshandelnden Eltern verstehen nicht, was ihnen da passiert und werden überwältigt von der Macht des Misshandlers.
Basiswissen

Traumatisierungen

Die Mehrheit der Pflegekinder haben ihre bisherigen Lebenserfahrungen nicht bewältigen können. Sie wurden durch diese Lebenserfahrungen traumatisiert.
Übersicht

Pflegefamilie

Die private Institution "Familie" muss sich für die Aufnahme eines Pflegekindes verändern.
Basiswissen

Veränderungen der Kernfamilie zur Pflegefamilie

Die private Institution "Familie" muss sich für die Aufnahme eines Pflegekindes verändern. Die Familie öffnet sich nach außen. Informationen über die Bedürfnisse der leiblichen Kinder, Anspruch auf Beratung und Unterstützung, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie.
Basiswissen

Die Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie

Entwicklung und Verhalten des Kindes in der Pflegefamilie
Übersicht

Rechte der Pflegeeltern

Rechte bei Alltagsentscheidungen, Beistand, Geheimhaltungspflicht, Rechte des Einzelvormundes, weitere Rechte.
Basiswissen

Rechte und Entscheidungsmöglichkeiten der Pflegeeltern

Grundsatzentscheidungen, Alltagsentscheidungen, Vollmacht der Herkunftseltern für die Pflegeeltern - alles über Rechte der Pflegeeltern.
Basiswissen

Beistand sein für Pflegeeltern

Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt. Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Basiswissen

Geheimhaltungspflichten für Pflegeeltern

Für die Pflegeeltern ist es wichtig, aus der Lebensgeschichte des Kindes ausreichend Informationen zu erhalten, um sich in ihrem Erziehungsverhalten auf zu erwartende Ängste oder Verhaltensbesonderheiten des Kindes einstellen zu können. Sie werden daher eine Vielzahl von Informationen von der Fachkraft des Jugendamtes erfahren, die vertraulich sind und vertraulich behandelt werden müssen.
Basiswissen

Einzelvormund sein für das Pflegekind

Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Basiswissen

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Pflegeeltern?

Über das Recht der Alltagsentscheidungen hinaus haben Pflegeeltern verschiedene Rechte. Eine Übersicht über diese Rechte finden Sie hier.
Basiswissen

Das Hilfeplangespräch

Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Basiswissen

Pflegekind und Schule

Für viele Pflegekinder ist die Schulsituation äusserst problematisch. Aufgrund früher Vernachlässigung oder Gewalterfahrung und fehlender Förderung sind viele Pflegekinder nicht nur im psychischen und sozialen, sondern oft auch in ihrer kognitiven Entwicklung hinter ihrer Altersgruppe zurück.
Basiswissen

Pflegekind und Herkunftsfamilie

Herkunftseltern müssen darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. Sie müssen sich klar darüber sein, dass sich ihr Kind nach einem gewissen Aufenthalt eng an die Pflegefamilie binden wird. Für die Herkunftseltern ist es wichtig, dass sie nach der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie auch weiterhin durch Fachkräfte betreut werden. Für das Pflegekind ist es wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen.
Basiswissen

Rückkehr in die Ursprungsfamilie

Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.
Basiswissen

Die Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Begriffserklärung

Das Wächteramt des Staates

Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Begriffserklärung

Der Hilfeplan für ein Pflegekind

Bei der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie sind jugendamtliche Schritte zu gehen, die im Auftrag des Personensorgeberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie im Rahmen ihrer Erziehung zum Wohle des Kindes Beratung, Unterstützung und weitergehende Hilfe benötigen. Wenn das Jugendamt eine geeignete Hilfe gewähren kann, ist die Erstellung eines Hilfeplans vorgeschrieben.
Basiswissen

Pflegekind und Adoption

Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Basiswissen

Jugendamt und Pflegeeltern - die Möglichkeit der Beistandschaft

Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Übersicht

Rechtliches zum Thema Pflegekinder

Insbesondere beim Thema Pflegekinder sind die rechtlichen Voraussetzungen besonders komplex. Hier erhalten Sie Informationen über Sorgerecht, Vormundschaft, Verbleib in der Familie, Umgangsrechte, Anhörungsrechte und mehr.
Begriffserklärung

Sorgerecht

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
Begriffserklärung

Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Begriffserklärung

Sorgerecht - Personensorge

Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Begriffserklärung

Vormundschaft

Der Familienrichter oder die Richterin kann in die Elternrechte eingreifen und den Eltern ihre Rechte ganz oder teilweise entziehen, sofern das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dabei muss der Richter abwägen, welches der Elternrechte notwendigerweise auf jemanden anderen zu übertragen ist, und welches der Rechte bei den Eltern verbleiben kann.
Basiswissen

Umgangsrechte

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieser Umgang darf jedoch das Kind nicht gefährden oder schädigen. Darüber hinaus haben die Eltern oder Verwandten des Kindes sich so zu verhalten, dass die Beziehung des Kindes zu seinen Pflegeeltern nicht beeinträchtigt wird. Auch darf die Erziehung des Kindes durch den Umgang nicht erschwert werden.
Tiefergehende Information

Anhörungsrechte und mögliche Beteiligung

Die Pflegeeltern haben in allen die Person des Pflegekindes betreffenden Fragen ein Anhörungsrecht. Dies bedeutet, dass der Richter sich mit ihnen über diese Fragen unterhält und ihre Meinung zur Kenntnis nehmen muss.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - betrifft in etlichen Paragrafen direkt die Belange von Pflegefamilien.
Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betrifft in einigen Paragrafen direkt die Belange von Pflegeeltern.
Übersicht

Finanzielles zum Thema Pflegekinder

Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Eb enso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche.
Begriffserklärung

Pflegegeld

Haben Pflegeeltern ein Kind bei sich aufgenommen, erhalten sie vom Jugendamt ein sogenanntes Pflegegeld.
Übersicht

Versicherungen für Pflegefamilien

Versicherungen für Pflegefamilien: Hier erfahren Sie mehr über Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Basiswissen

Krankenversicherung für Pflegekinder

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.
Tiefergehende Information

Rentenversicherung für Pflegeeltern

Beiträge nach § 39 Absatz 4 SGB VIII
Basiswissen

Unfallversicherung

Seit der Änderung des KJHG (SGB VIII) zum 1. Oktober 2005 erhalten die Pflegeeltern ihre Unfallversicherung erstattet.
Begriffserklärung

Kindergeld

Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft aufgenommen haben, haben ein Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind. Das Kind zählt wie ein leibliches Kind der Pflegeeltern in der Geschwisterreihe der in der Familie lebenden Kinder.
Basiswissen

Elternzeit und Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Dauerpflegekind aufgenommen haben, haben seit dem 1. Januar 2004 wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.

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