Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. In diesem Dossier werden in Abschnitten zu den entsprechenden Gesetzen diese Anrechte aufgeführt.
Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier geben wir Ihnen Informationen zu verschiedenen Gesetzen aus dem Sozialrecht.
Lebt das Pflegekind seit längerer Zeit bei seinen Pflegeeltern, so entstehen aus dieser längeren Zeit gewisse Anrechte und Ansprüche der Pflegeeltern, weil davon ausgegangen wird, das diese längere Zeit dem Kind ermöglicht hat, sich in die Pflegefamilie integrieren zu können und Bindungen eingegangen zu sein.
Ein Anrecht der Pflegeeltern bei „längerer Zeit“ des Aufenthaltes ihres Pflegekindes bei ihnen besteht darin, dass sie unter verschiedenen Gesichtspunkten mit Anträgen zu tun haben.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.
§ 14 SGB IX regelt, dass ein Leistungsträger spätestens zwei Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss, ob er für die Leistung zuständig ist. Wenn Sie nach dieser Zeit nicht informiert werden, hat sich der Träger für zuständig erklärt!
Detailinfos zum Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern, zum Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, zum Antrag auf Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind und zum Antrag auf ehrenamtliche Einzelvormundschaft.
Jeder Bürger kann sich zu Gesprächen in der Verwaltung einen Beistand mitnehmen oder einen Bevollmächtigten beauftragen. Die rechtliche Grundlage findet sich im SGB X Paragraf 13.
Obwohl sich die Zahl der Unterbringung in Pflegefamilien in den letzten Jahren stark erhöht hat, werden weiterhin dringend Pflegeeltern gesucht. Es zeigt sich in der Praxis, das Pflegeeltern selbst und ihre Zusammenschlüsse wichtige Werber sind. Die Möglichkeit, dass Kinder in Familien aufwachsen können, ist ihnen ein Herzensanliegen - aber die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe müssen schon verantwortbar sein!