Sie sind hier

Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht?

Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. In diesem Dossier werden in Abschnitten zu den entsprechenden Gesetzen diese Anrechte aufgeführt.

Lesen Sie dazu hier unsere Zusammenfassungen aus verschiedenen Bereichen des Rechtes und der Praxis:

Inhaltsverzeichnis: 
Basiswissen

Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht?

Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)

Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Basiswissen

Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht?

Informationen zum Sozialrecht

Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier geben wir Ihnen Informationen zu verschiedenen Gesetzen aus dem Sozialrecht.
Basiswissen

Rechte und Pflichten von Pflegeeltern

Teil 3 - weitere Hinweise

Hier erhalten Sie Hinweise zu weiteren Rechten und Pflichten, die sich auf Basis verschiedener Gesetze für Pflegeeltern ergeben.
Tiefergehende Information

Anrechte bzw. Ansprüche bei der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im SGB VIII

Pflegeeltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Basiswissen

Anrechte der Pflegeeltern beim Familiengericht, wenn das Kind schon längere Zeit bei ihnen lebt

Lebt das Pflegekind seit längerer Zeit bei seinen Pflegeeltern, so entstehen aus dieser längeren Zeit gewisse Anrechte und Ansprüche der Pflegeeltern, weil davon ausgegangen wird, das diese längere Zeit dem Kind ermöglicht hat, sich in die Pflegefamilie integrieren zu können und Bindungen eingegangen zu sein.
Dossier

Anträge stellen

Ein Anrecht der Pflegeeltern bei „längerer Zeit“ des Aufenthaltes ihres Pflegekindes bei ihnen besteht darin, dass sie unter verschiedenen Gesichtspunkten mit Anträgen zu tun haben.
Basiswissen

Anträge im Rahmen des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – sind die Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege festgelegt. Dazu haben wir bereits den Anspruch auf Beratung und Unterstützung o.a. beschrieben. Es gibt jedoch im SGB VIII noch weitere Paragrafen, die einen Anspruch der Pflegeeltern bzw. des Pflegekindes verdeutlichen.
Basiswissen

Anträge im Rahmen des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

§ 14 SGB IX regelt, dass ein Leistungsträger spätestens zwei Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss, ob er für die Leistung zuständig ist. Wenn Sie nach dieser Zeit nicht informiert werden, hat sich der Träger für zuständig erklärt!
Basiswissen

Anträge im Rahmen des BGB

Detailinfos zum Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern, zum Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, zum Antrag auf Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind und zum Antrag auf ehrenamtliche Einzelvormundschaft.
Basiswissen

Beistand für Pflegeeltern und jugendliche oder erwachsene Pflegekinder

Jeder Bürger kann sich zu Gesprächen in der Verwaltung einen Beistand mitnehmen oder einen Bevollmächtigten beauftragen. Die rechtliche Grundlage findet sich im SGB X Paragraf 13.