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Einzelvormund sein für das Pflegekind
Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Pilotprojekt "Einzelvormünder für Pflegekinder" der BAG KiAP
Letzte Aktualisierung am:
16.05.2008