Aktualisierung der Empfehlungen zur Kostenheranziehung
Die Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wurde aktualisiert, der neuen Rechtslage ab Januar 2023 angepasst und im April als fünfte neu bearbeitete Fassung veröffentlicht.
Nach der Gesetzesänderung zur Heranziehung junger Menschen bei Kostenerstattung der Jugendhilfe, die besagte, dass die jungen Menschen überwiegend nicht mehr herangezogen werden, gab es immer wieder Nachfragen zu Zahlungen an Junge Menschen, die auch weiterhin einzusetzen sind. Aus diesem Grund veröffentlichen wir hier den Auszug aus den Empfehlungen der BAg LJÄ zu den Zweckgleichen Leistungen.
Zweckgleiche Leistungen, die für den untergebrachten jungen Menschen oder Leistungsberechtigtem nach § 19 SGB VIII gewährt werden, sind unabhängig von einem Kostenbeitrag einzusetzen. Grundsätzlich ist die untergebrachte Person verpflichtet, diese Leistungen an den Jugendhilfeträger abzuführen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann bei Sozialleistungen nach § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch bei der zuständigen Leistungsbehörde angemeldet werden.
Privatrechtliche Ansprüche sind nach § 95 SGB VIII auf den Jugendhilfeträger überzuleiten.
Zu den einzusetzenden zweckgleichen Leistungen gehören u.a.
Leistungen nach dem BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe gemäß § 56 SGB III abzüglich der Beträge gemäß § 61 Absatz 2 Satz 1 und § 62 Absatz 3 Satz 1 SGB III
Ausbildungsgeld gemäß § 122 SGB III abzüglich der Beträge gemäß § 123 Satz 1 Nummer 2, § 124 Nummer 2 und § 125 SGB III
Halb- und Vollwaisenrenten, ausgenommen geschützte Waisenrenten nach dem OEG und BVG
Betriebs- und Privatrenten
Beihilfeansprüche
Die überarbeitete Fassung der Empfehlungen können Sie über einen Link auf der Seite der BAG Landesjugendämter herunterladen.
Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAG wurde Mitte 2022 die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung überarbeitet. Diese Empfehlungen sind als eine echte Praxishilfe konzipiert und sollen die die Fachkräfte bei ihrer Arbeit konstruktiv unterstützen. In allen zentralen Fragen beziehen die Empfehlungen Position und vertreten fachliche Haltungen.
Mit den vorliegenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe will die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung bundesweit vergleichbarer qualitativer Standards in der Pflegekinderhilfe leisten.
Ende April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eine Empfehlung zu der Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII veröffentlicht. Die BAG wollte damit die sich im Einzelnen teilweise unterscheidenden Empfehlungen bzw. Richtlinien ablösen, so dass bundesweit eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vorhanden ist.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihrer Arbeitstagung vom 23. bis 25. November 2022 Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII erarbeitet und veröffentlicht.
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Nach der Gesetzesänderung zur Heranziehung junger Menschen bei Kostenerstattung der Jugendhilfe, die besagte, dass die jungen Menschen überwiegend nicht mehr herangezogen werden, gab es immer wieder Nachfragen zu Zahlungen an Junge Menschen, die auch weiterhin einzusetzen sind. Aus diesem Grund veröffentlichen wir hier den Auszug aus den Empfehlungen der BAg LJÄ zu den Zweckgleichen Leistungen.
Die überarbeitete Fassung der Empfehlungen können Sie über einen Link auf der Seite der BAG Landesjugendämter herunterladen.