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27.01.2015

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aktualisiert Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im November eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und diese jetzt veröffentlicht.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im November eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und diese jetzt veröffentlicht.

Aus dem Vorwort zur 7. Auflage:

Vor Ihnen liegen die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung in ihrer 7. Auflage. Sie finden ein grundlegend überarbeitetes Werk vor, in dem alle rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen seit der Veröffentlichung der 6. Auflage im Jahr 2009 berücksichtigt wurden.

Unsere Empfehlungen helfen nicht nur bei der Anwendung des Rechts, sie enthalten auch aktuelle sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur Adoption.

Wir haben die Neuentwicklungen im Bereich der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aufgenommen und die Rechte der leiblichen Väter ebenso berücksichtigt wie das Thema Leihmutterschaft. Wir haben eine offenere und gleichzeitig klare Aussage zum Altersabstand zwischen Kind und Eltern gefunden. Neben diesen Themen, die auch für die Allgemeinheit von großem Interesse sind, wird auch einer eher technischen Frage wie der Weiterentwicklung in der statistischen Erfassung oder der für die Adoptierten bedeutsamen Dauer der Aktenaufbewahrung Rechnung getragen.

Auf unsere Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung sind wir als Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter besonders stolz. In allen zentralen Fragen beziehen sie Position und vertreten die fachlichen Ideale. Sie stellen ein umfangreiches Werk dar, das aber dennoch aufs Wesentliche reduziert ist. Alle, die in der Adoptionsvermittlung arbeiten, kennen sie und greifen regelmäßig zu der Broschüre, die in Kürze in gedruckter Form erscheint und in jede Aktentasche und in jede Handtasche passt. Sowohl bei den Fachkräften in der Praxis als auch bei den Gerichten finden die Empfehlungen hohe Anerkennung. Kein qualifizierter Kommentar des Familienrechts kommt ohne Bezug auf die Empfehlungen aus. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität in der Adoptionsvermittlung und zu ihre r gleichmäßigen Ausgestaltung.

Mein besonderer Dank gilt der Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, die viel Zeit und Sorgfalt in diese gründliche Überarbeitung gesteckt haben und die wiederum ein Standardwerk für die nächsten Jahre geschaffen haben.

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, Vorsitzende: Birgit Zeller
www.bagljae.de

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